Ein knisterndes Kaminfeuer ist nicht nur schön anzusehen – das Heizen mit einem Kamin oder Kachelofen schafft auch eine besonders behagliche Wärme. Ein Blick auf die Schadstoffemissionen stört allerdings die Romantik: Zwar ist die CO2-Bilanz bei der Verbrennung von Holz nahezu vorbildlich, denn die Menge des CO2, die dabei freigesetzt wird, ist in etwa so groß wie die, die der Baum während seiner Wachstumsphase aus der Luft gebunden hat. Das Problem bei alten Öfen ist jedoch der Ausstoß an Feinstaub. Neuere Ofenmodelle schneiden da deutlich besser ab!
Neue Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid seit Anfang 2021
Zur Verringerung der Emissionen wurden die Grenzwerte für den Ausstoß von Feinstaub und Kohlenmonoxid in der Ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) festgelegt. Seit dem 1. Januar 2021 ist die Schonfrist für Modelle, die vor dem 31.12.1994 eingebaut wurden, abgelaufen. Diese können nun entweder nachgerüstet oder stillgelegt werden. Entscheidend ist dabei die Prüfung durch den Schornsteinfeger, der zu den verschiedenen Optionen Auskunft erteilen kann.
Ausnahmen: Diese Kaminöfen sind nicht betroffen
Wie für viele Regeln gibt es aber auch hier Ausnahmen. Für offene Kamine beispielsweise gelten die neuen Grenzwerte nicht, sofern sie nur gelegentlich genutzt werden. Auch für „Oldtimer“ wie historische Kamine und Kachelöfen, die vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden, drückt der Gesetzgeber ein Auge zu, allerdings nicht für antike Öfen, die neu in einem Haus errichtet werden. Auch Besitzer beispielsweise eines Gartenhauses oder einer Immobilie, die allein durch eine Feuerstelle beheizt wird, müssen ihren Ofen nicht erneuern.
Kaminofen mit Feinstaubfilter nachrüsten
Eine Möglichkeit, den Kaminofen fit für die neuen Regeln zu machen, ist der Einbau eines Feinstaubfilters. Sogenannte aktive Feinstaubfilter werden elektrisch betrieben, passive arbeiten auch ohne Strom. Welche Lösung mit Blick auf Kosten, Umweltbewusstsein und Wohlbefinden die beste ist, lässt sich am besten durch die Beratung eines Fachbetriebs lösen.
Dafür benötigen Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Möchten Sie die Förderung für neue Dachfenster ohne ...
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Antwort lesen »Zur ersten Frage: Das ist korrekt. Wenn Sie das Gebäude ausbauen und beheizen, darf der Ht-Wert nicht schlechter sein als der 1,2-fache ...
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Antwort lesen »Hier handelt es sich um zwei getrennte Vorgänge, für die Sie unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel beantragen können. Zum einen ...
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Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, sofern Sie eine BEG-Förderung für die neuen Türen beantragen. Denn diese ist Voraussetzung, um den ...
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Antwort lesen »Um den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Maßnahme von einem Fachunternehmen erledigen lassen. ...
Antwort lesen »Fördermittel beantragen Sie immer für das gesamte Gebäude, wenn es sich um Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum oder um ein ungeteiltes ...
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