Heizen mit Erneuerbaren Energien wird immer beliebter. Und Förderung sorgt dafür, dass der Umstieg auf eine neue Heizung leichter gelingt. Damit Hausbesitzer den Zuschuss des BAFA auch künftig in Anspruch nehmen können und sich nicht über verpasste Fördergelder ärgern müssen, sollten sie unbedingt die Neuregelung der BAFA-Förderung beachten! Entscheidend ist nämlich der Zeitpunkt der Antragstellung:
Ab sofort muss der Förderantrag schon beim BAFA eingereicht sein, bevor der Auftrag für die Solarthermie-Anlage, Wärmepumpe, Pelletheizung oder Holzheizung vergeben wird. Sonst erhalten Hausbesitzer keinen Zuschuss mehr. Das bedeutet:
Der richtige Zeitpunkt für den BAFA-Antrag
Künftig ist für den BAFA-Zuschuss das richtige Timing entscheidend: Erst, wenn der Antrag beim BAFA eingegangen ist, dürfen Hausbesitzer den Heizungsinstallateur mit der Umsetzung beauftragen oder einen Contractingvertrag mit einem Contractingunternehmen schließen. Geplant werden darf die neue Heizung aber auch künftig schon vor der Antragstellung.
Zuschuss wird online beantragt
Auch die Antragstellung an sich hat sich verändert, ab sofort werden alle Anträge online gestellt. Durch das rein elektronische Verfahren sollen Anträge schneller und fehlerfreier ausgefüllt werden können. Die für die Bearbeitung notwendigen Angaben werden elektronisch direkt ans BAFA gesendet. Lediglich eine Bestätigung, dass alle Angaben wahrheitsgemäß sind, muss ausgedruckt und unterschrieben auf dem Postweg an die Behörde verschickt werden.
Durch die elektronische Antragstellung ist auch sichergestellt, dass Aufträge nicht verzögert werden. Künftig müssen Hausbesitzer nicht mehr auf den Erhalt der Eingangsbestätigung auf dem Postweg warten, bis sie den Auftrag vergeben können. Sie erhalten direkt nach dem Absenden ihrer Daten eine Eingangsbestätigung per Mail, so dass umgehend mit dem Heizungstausch begonnen werden kann.
Alle Informationen sowie einen Leitfaden für die Antragstellung finden Hausbesitzer hier. Die Antragsformulare finden Sie direkt beim BAFA.
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