Heizen mit Erneuerbaren Energien wird immer beliebter. Und Förderung sorgt dafür, dass der Umstieg auf eine neue Heizung leichter gelingt. Damit Hausbesitzer den Zuschuss des BAFA auch künftig in Anspruch nehmen können und sich nicht über verpasste Fördergelder ärgern müssen, sollten sie unbedingt die Neuregelung der BAFA-Förderung beachten! Entscheidend ist nämlich der Zeitpunkt der Antragstellung:
Ab sofort muss der Förderantrag schon beim BAFA eingereicht sein, bevor der Auftrag für die Solarthermie-Anlage, Wärmepumpe, Pelletheizung oder Holzheizung vergeben wird. Sonst erhalten Hausbesitzer keinen Zuschuss mehr. Das bedeutet:
Der richtige Zeitpunkt für den BAFA-Antrag
Künftig ist für den BAFA-Zuschuss das richtige Timing entscheidend: Erst, wenn der Antrag beim BAFA eingegangen ist, dürfen Hausbesitzer den Heizungsinstallateur mit der Umsetzung beauftragen oder einen Contractingvertrag mit einem Contractingunternehmen schließen. Geplant werden darf die neue Heizung aber auch künftig schon vor der Antragstellung.
Zuschuss wird online beantragt
Auch die Antragstellung an sich hat sich verändert, ab sofort werden alle Anträge online gestellt. Durch das rein elektronische Verfahren sollen Anträge schneller und fehlerfreier ausgefüllt werden können. Die für die Bearbeitung notwendigen Angaben werden elektronisch direkt ans BAFA gesendet. Lediglich eine Bestätigung, dass alle Angaben wahrheitsgemäß sind, muss ausgedruckt und unterschrieben auf dem Postweg an die Behörde verschickt werden.
Durch die elektronische Antragstellung ist auch sichergestellt, dass Aufträge nicht verzögert werden. Künftig müssen Hausbesitzer nicht mehr auf den Erhalt der Eingangsbestätigung auf dem Postweg warten, bis sie den Auftrag vergeben können. Sie erhalten direkt nach dem Absenden ihrer Daten eine Eingangsbestätigung per Mail, so dass umgehend mit dem Heizungstausch begonnen werden kann.
Alle Informationen sowie einen Leitfaden für die Antragstellung finden Hausbesitzer hier. Die Antragsformulare finden Sie direkt beim BAFA.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
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Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
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Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
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