Worin unterscheidet sich das neue Energielabel vom alten?
Die neuen Effizienzlabels haben keine Plus-Klassen mehr wie A++ oder A+. Die Skala reicht nun immer von A bis G. Auf jedem Energielabel signalisiert eine Ampelskala von Rot bis Grün die Energieeffizienz des Leuchtmittels, und die Energieeffizienz-Klasse wird einem Buchstaben zugeordnet. Darunter ist angeben, wie viele Kilowattstunden die Lampe pro 1.000 Stunden verbraucht. Neu auf dem Energielabel ist der QR-Code. Damit können über das Smartphone zusätzliche Informationen zur Lampe aus der europäischen Produktdatenbank "EPREL" abgerufen werden.
Was ist wichtig beim Kauf von Lampen und Leuchtmitteln?
Das neue Energielabel gibt die Energieeffizienz von A (beste) bis G (schlechteste) an. Alle heute auf dem Markt erhältlichen Leuchtmittel mit A++ werden dann voraussichtlich die Effizienzklassen D bis F erreichen. Einige wenige und besonders effiziente LED-Röhren kommen dem C heute schon nahe. Die oberen Klassen bleiben zunächst frei. Das soll die Hersteller motivieren, ihre Produkte noch energieeffizienter zu machen. Neben der Effizienzklasse ist es vor allem wichtig, auf die Lumen- und Kelvinangaben zu achten, die einen Hinweis auf die Helligkeit und die Lichtfarbe der Lampe geben.
Lumen statt Watt
Die Glühlampe wurde schon 2009 vom Markt genommen, doch die Wattangabe ist noch immer in unseren Köpfen. Dabei gilt jetzt Lumen statt Watt: Als Ersatz für die 60-Watt-Glühlampe mit 710 Lumen eignen sich LED-Leuchtmittel ab zwei Watt im Bereich von 700 bis 750 Lumen. Wenn eine Glühlampe also durch eine andere Lichtquelle mit mindestens 710 Lumen ersetzt wird, ist sichergestellt, dass diese genauso hell ist.
Wird es im Handel ab dem 1. September 2021 noch Leuchtmittel mit dem alten Energielabel zu kaufen geben?
Kennzeichnungspflichtige Leuchtmittel und Lampen mit dem "alten" Energielabel bekommen eine Übergangsfrist von 18 Monaten. Bis Februar 2023 kann es sowohl alte als auch neue Energielabels auf den Lampenverpackungen geben. Für eine gewisse Zeit sind also beide Ausführungen parallel im Handel verfügbar. Ab 1. März 2023 müssen dann alle Leuchtmittel das neue Label führen.
Energieberater aus Ihrer Region finden Sie in unserer Energieberater-Datenbank oder über die Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Energieberater aus Ihrer Region. Dieser prüft den Aufbau und zeigt, ob eine ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie viele wichtige Schritte bereits übernommen. Sie haben Protokoll geführt, den Geräuschpegel gemessen und die ...
Antwort lesen »Voraussetzung für den KfW-Ergänzungskredit (Programm 358) ist, dass Sie das entsprechende Wohngebäude bzw. die Wohneinheit als ...
Antwort lesen »In der BEG-Richtlinie heißt es dazu: "Für dieselben förderfähigen Ausgaben darf jeweils nur ein Antrag entweder bei der KfW oder dem BAFA ...
Antwort lesen »Der Aufbau ist wie geplant möglich. Wir gehen davon aus, dass es sich bei der alukaschierten Dämmung um eine Zwischensparrendämmung ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie, wenn Ihre Tochter diese als Eigentümerin beantragt. Lebt Ihre Tochter selbst nicht im Haus, ...
Antwort lesen »In aller Regel dokumentiert Ihr Energieberater oder Ihr Fachhandwerker die Information, dass Sie die Voraussetzung für den ...
Antwort lesen »Die Mindestsumme liegt bei 300 Euro. Nachlesen können Sie das unter Punkt 5 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Das förderfähige ...
Antwort lesen »Bleiben einige der bestehenden Fenster erhalten, wirkt sich das nicht auf die Förderung aus. Denn diese bekommen Sie nur für die ...
Antwort lesen »Hier kommt es darauf an, wo Sie die Leitung verlegen. Läuft diese durch Gemeinschaftseigentum wie Treppenräume, Schächte oder Ähnliches, ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung dürfen Sie nur dann beantragen und in Anspruch nehmen, wenn die Heizung mindestens zwei Jahre alt ...
Antwort lesen »Das hängt davon ab, welche Fördermittel Sie beantragen möchten. Zuschüsse zum Austausch der Heizung beantragen Sie online über das Portal ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die KfW-Heizungsförderung können Sie leider nur als Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Ob Sie darin wohnen ...
Antwort lesen »Jede Form hat Vor- und Nachteile. Die Bruchteilsgemeinschaft (BG) ist grundsätzlich einfacher aufgebaut. Eigentümer sind die Personen ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für den behindertengerechten Badumbau, gibt es zwei Möglichkeiten. Zum einen bietet die KfW einen günstigen Kredit ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Dachsanierung bekommen Sie immer dann, wenn Sie das Dach im gleichen Zuge auch dämmen. Erreichen Sie dabei einen ...
Antwort lesen »Der Fall ist in den entsprechenden Richtlinien nicht eindeutig geregelt. So können Sie als Energieberater hier selbst entscheiden, ob es ...
Antwort lesen »Fördermittel für die neue Haustür bekommen Sie entweder über das BAFA (Zuschuss und Ergänzungskredit) oder über das Finanzamt ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es überregional zwei Förderangebote: Sie können den Steuerbonus für die Sanierung nutzen oder einen Zuschuss, eventuell ...
Antwort lesen »Nach § 79 Abs. 4 GEG sind Energieausweise bei Baudenkmälern nicht erforderlich. Einzige Ausnahme: Werden bei einem bestehenden Gebäude ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sind Heizungs- und Solarthermieanlagen steuerlich absetzbar. Dazu können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen, wenn ...
Antwort lesen »Uns sind aktuell keine Informationen dazu bekannt, dass die kommunale Wärmeplanung eine Auswirkung auf die Konditionen der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Einzelmaßnahmen-Förderung (BEG-EM) mit der Effizienzhausförderung (BEG-WG) zu kombinieren. Dabei können ...
Antwort lesen »Ob der Ventilstift fest sitzt, lässt sich nach dem Abnehmen des Thermostatkopfes feststellen. Denn dann ist der kleine Stift direkt zu ...
Antwort lesen »Ohne den Sachverhalt im Detail zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel bekommen Sie die ...
Antwort lesen »Die Heizungsförderung kann grundsätzlich nur der Eigentümer beantragen. Da es sich um die Förderung einer Heizung für zwei Gebäude handelt, ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können die Firma auch nach dem Erhalt der Zusage wechseln und müssen das dem Fördergeber ...
Antwort lesen »Auch wenn Ihr Partner nicht Eigentümer ist, wird sein Einkommen unter Umständen herangezogen. Der Fall ist das, wenn er dort mit seinem ...
Antwort lesen »Ist der Raum unter dem Dach nicht beheizt, gibt es keine Anforderungen (siehe Punkt 2.2 im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort