Worin unterscheidet sich das neue Energielabel vom alten?
Die neuen Effizienzlabels haben keine Plus-Klassen mehr wie A++ oder A+. Die Skala reicht nun immer von A bis G. Auf jedem Energielabel signalisiert eine Ampelskala von Rot bis Grün die Energieeffizienz des Leuchtmittels, und die Energieeffizienz-Klasse wird einem Buchstaben zugeordnet. Darunter ist angeben, wie viele Kilowattstunden die Lampe pro 1.000 Stunden verbraucht. Neu auf dem Energielabel ist der QR-Code. Damit können über das Smartphone zusätzliche Informationen zur Lampe aus der europäischen Produktdatenbank "EPREL" abgerufen werden.
Was ist wichtig beim Kauf von Lampen und Leuchtmitteln?
Das neue Energielabel gibt die Energieeffizienz von A (beste) bis G (schlechteste) an. Alle heute auf dem Markt erhältlichen Leuchtmittel mit A++ werden dann voraussichtlich die Effizienzklassen D bis F erreichen. Einige wenige und besonders effiziente LED-Röhren kommen dem C heute schon nahe. Die oberen Klassen bleiben zunächst frei. Das soll die Hersteller motivieren, ihre Produkte noch energieeffizienter zu machen. Neben der Effizienzklasse ist es vor allem wichtig, auf die Lumen- und Kelvinangaben zu achten, die einen Hinweis auf die Helligkeit und die Lichtfarbe der Lampe geben.
Lumen statt Watt
Die Glühlampe wurde schon 2009 vom Markt genommen, doch die Wattangabe ist noch immer in unseren Köpfen. Dabei gilt jetzt Lumen statt Watt: Als Ersatz für die 60-Watt-Glühlampe mit 710 Lumen eignen sich LED-Leuchtmittel ab zwei Watt im Bereich von 700 bis 750 Lumen. Wenn eine Glühlampe also durch eine andere Lichtquelle mit mindestens 710 Lumen ersetzt wird, ist sichergestellt, dass diese genauso hell ist.
Wird es im Handel ab dem 1. September 2021 noch Leuchtmittel mit dem alten Energielabel zu kaufen geben?
Kennzeichnungspflichtige Leuchtmittel und Lampen mit dem "alten" Energielabel bekommen eine Übergangsfrist von 18 Monaten. Bis Februar 2023 kann es sowohl alte als auch neue Energielabels auf den Lampenverpackungen geben. Für eine gewisse Zeit sind also beide Ausführungen parallel im Handel verfügbar. Ab 1. März 2023 müssen dann alle Leuchtmittel das neue Label führen.
Nein, das ist in aller Regel nicht möglich. Wenn der Förderantrag gestellt und zugesagt wurde, bleibt der Antragsteller dafür ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für die neue Heizung beantragen zu können, benötigen Sie zunächst ein Angebot von einem Fachhandwerker. Auf dieser Basis ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das in aller Regel nicht möglich, denn für viele Förderangebote müssen Sie vor Maßnahmenbeginn einen Antrag stellen. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte das möglich sein. Denn viele Förderangebote, darunter auch die BEG-Förderung für Maßnahmen an Haus und Heizung, zielen ...
Antwort lesen »Hier entscheiden die Regelungen der Fördergeber. Aktuell gibt es keine bundesweite Förderung. Bietet Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde eine ...
Antwort lesen »Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den ...
Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
Antwort lesen »Gehen Sie wie geplant vor, können Sie die Angebote leider nicht kombinieren. Denn die EE-Klasse entspricht einer Förderung der Heizung. ...
Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie ...
Antwort lesen »Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- ...
Antwort lesen »In dieser Einbausituation wird es schwer werden, Wärmepumpen mit R32 als Kältemittel zu finden. Hintergrund ist die F-Gase-Verordnung, die ...
Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
Antwort lesen »In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für die Wärmepumpe, können Sie einen Zuschuss für drei Wohneinheiten beantragen. Dabei lassen sich Kosten von ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Variante 1 - Die GmbH ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung 2023 beantragt haben, gelten die Vorgaben der damals gültigen Richtlinien. In der BEG-EM-Richtlinie von 09. Dezember ...
Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es hier, eine durchgehende Dämmebene zu schaffen. Denn auf diese Weise vermeiden Sie Wärmebrücken und sind bauphysikalisch auf ...
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