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Solarpflicht in Baden-Württemberg seit 2023
Wer in Baden-Württemberg sein Dach grundlegend saniert, muss eine Solarpflicht beachten. Nach den Paragrafen 8a bis 8c des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg (KSG BW) müssen geeignete Dachflächen im Fall einer Sanierung mit einer Photovoltaik-Anlage belegt werden, auch eine Solarthermie-Anlage ist möglich. --> Alle Infos und Details zur Solarpflicht in Baden-Württemberg.
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Solarpflicht in Bayern seit 2025 auch bei Dachsanierung
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) sieht in Artikel 44a eine Solarpflicht vor. Seit dem 1.1.2025 gilt diese für neue Wohngebäude und bei einer Dachsanierung. Für die Erfüllung der Solarpflicht muss mindestens ein Drittel der geeigneten Dachfläche mit einer Photovoltaik-Anlage belegt werden. Ausnahme sind Gebäude mit einer Dachfläche bis zu 50 Quadratmeter sowie Dachflächen, die der Belichtung oder Be- und Entlüftung dienen.
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Solarpflicht in Berlin seit 2023
Eine Solardachpflicht besteht auch in Berlin für bestehende Gebäude: Wer sein Dach saniert, muss eine Solarpflicht gemäß Berliner Solargesetz beachten. Dieses sieht vor, dass bei einer Dachsanierung oder Dachaufstockung ein Anteil von mindestens 30 Prozent der Dachfläche für eine Photovoltaik-Anlage genutzt werden muss. --> Alle Infos und Details zur Solarpflicht in Berlin.
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Solarpflicht in Brandenburg seit Juli 2024 auch bei Sanierung
In der Brandenburgischen Bauordnung regelt § 32a "Photovoltaikanlagen für die Stromerzeugung auf Dächern" die Solarpflicht. Diese gilt demnach nur für Gebäude mit überwiegend öffentlicher Nutzung sowie Gewerbebauten, deren Antrag auf Baugenehmigung ab dem 1.6.2024 bei der Baubehörde eingeht. Auch bei einer vollständigen Erneuerung der Dachhaut greift die Solarpflicht seit Juni 2024.
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Solarpflicht in Bremen seit Juli 2024 bei Dachsanierungen
Das Bremische Solargesetz (BremSolarG) sieht eine Solarpflicht für Neubauten und für Altbauten im Falle einer Dachsanierung vor. Danach besteht die allgemeine Pflicht zur Installation und zum Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf 50 Prozent der Bruttodachfläche. Die Solarpflicht in Bremen gilt seit dem 1. Juli 2024 für Dachsanierungen und ab dem 1. Juli 2025 für Neubauten. --> Alle Infos und Details zur Solarpflicht in Bremen
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Solarpflicht in Hamburg seit 2024
Mit einer Novelle des Klimaschutzgesetzes gilt auch in Hamburg eine Solar- beziehungsweise Photovoltaik-Pflicht. Die Solarpflicht gilt seit dem 1. Januar 2024 für Neubauten und für Bestandsbauten im Falle einer Dachsanierung. Ab 2027 geht es noch einen Schritt weiter: Dann gilt sowohl für Neu- als auch Bestandsbauten eine Solargründachpflicht. --> Alle Infos und Details zur Photovoltaik-Pflicht in Hamburg
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Solarpflicht in Hessen nur für Parkplätze und landeseigene Gebäude
Nach einer Novelle des Hessischen Energiegesetzes gilt eine Photovoltaik-Pflicht zunächst nur für neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen (seit Ende November 2023) sowie landeseigene Gebäude (seit November 2024).
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Bisher keine Solarpflicht in Mecklenburg-Vorpommern
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Solarpflicht in Niedersachsen für Dachsanierungen seit Anfang 2025
Seit Anfang 2025 gilt in Niedersachsen eine Solarpflicht nach § 32a der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) auch für grundlegende Dachsanierungen. Bei Neubauten und im Falle einer Sanierung müssen mindestens 50 Prozent der Dachfläche mit einer Photovoltaik-Anlage belegt werden.
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Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen bei Dachsanierung seit Anfang 2026
Im Oktober 2023 hat die Landesregierung in NRW eine neue Landesbauordnung verabschiedet. Darin geregelt ist unter anderem eine schrittweise Einführung einer Solarpflicht für Gebäude. Die Solarpflicht gilt seit 2024 für neue Nichtwohngebäude, seit 2025 auch für neue Wohngebäude. Seit dem 1. Januar 2026 greift die Solarpflicht für alle Gebäude, auch bei einer Dachsanierung muss dann auf geeigneten Dachflächen eine Photovoltaik-Anlage installiert werden. --> Die Regelungen für Wohngebäude in NRW haben wir hier zusammengefasst.
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Solarpflicht in Rheinland-Pfalz bisher nicht für private Wohngebäude
Bisher gilt die Solarpflicht in Rheinland-Pfalz laut Landessolargesetz nur für gewerbliche Bauten und öffentliche Gebäude. Für private Neubauten gilt dagegen nur eine Pflicht zu PV-ready, das heißt Kabel, Leerrohre und Elektroinstallation müssen so vorbereitet werden, dass eine Photovoltaik-Anlage später nachgerüstet werden kann.
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Bisher keine Solarpflicht im Saarland
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Bisher keine Solarpflicht in Sachsen
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Bisher keine Solarpflicht in Sachsen-Anhalt
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Solarpflicht in Schleswig-Holstein für Neubauten, Dachsanierungen bei Nichtwohngebäuden und große Parkplätze
Nach einer Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) gilt in Schleswig-Holstein künftig eine Solarpflicht beim Neubau von Wohngebäuden, bei größeren Dachsanierungen von Nichtwohngebäuden, bei Parkplatzneubauten, -erweiterungen und -sanierungen ab 70 Stellplätzen. --> Alle Infos und Details zur Solarpflicht in Schleswig-Holstein.
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Bisher keine Solarpflicht in Thüringen
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Möchten Sie die Sanierung über einen längeren Zeitraum strecken, richtet sich das nach dem Zustand der Bauteile und der Dringlichkeit der ...
Antwort lesen »Ist Ihre Tochter die Eigentümerin, kann sie Fördermittel für die Sanierung beantragen (bei Maßnahmen am Haus könnten das auch die Mieter ...
Antwort lesen »Hier unterscheiden sich Bau- und Energierecht in der Regel. Sind keine Fördermittel zu beantragen, handelt es sich hier um eine Erweiterung ...
Antwort lesen »Die Last im Netz ist in der Mittagszeit meist am geringsten. Aus Netzsicht wäre das also ein günstiger Zeitpunkt. Haben Sie keinen ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Denn den Geschwindigkeitsbonus gibt es nur für die tatsächlich selbst genutzte Wohneinheit. Die KfW geht dabei davon ...
Antwort lesen »Betondecken gelten als luftdicht und diffusionshemmend. Eine zusätzliche Dampfbremse ist daher in der Regel nicht erforderlich. Das gilt ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 regelt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes. Dieses ist dabei immer dann erforderlich, wenn Sie mehr als ein Drittel ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die Antragstellung nur Eigentümern vorbehalten. Im Falle eines Verkaufs genügt dabei eine Auflassungsvormerkung im ...
Antwort lesen »Die Förderung der Wärmepumpe können Sie nur als Eigentümer beantragen. Bei Antragstellung genügt dabei eine Auflassungsvormerkung. Mit ...
Antwort lesen »Wenn Sie eine Außen- und eine Außen- und Innendämmung im Keller wie geplant kombinieren, kommt es zu einer Wärmebrücke. Wärme geht dabei ...
Antwort lesen »Das ist ein bekanntes Problem. Wir empfehlen hier den Kontakt zu einem unabhängigen Finanzierungs-Experten. Dieser weiß, welche Banken den ...
Antwort lesen »Erfüllt das Dach bereits die Vorgaben der WSchV von 1984, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Denn in diesem Fall gilt eine Ausnahme von ...
Antwort lesen »Ob hier eine Klimamembran an den Innenwänden nötig ist, hängt vom geplanten Aufbau der Wände ab. Um den KfW-55-Standard zu erreichen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass hier nach aktuell gültigem GEG keine Nachrüstpflichten anstehen. Diese würden im Wesentlichen die Heizung, Rohre ...
Antwort lesen »Nach Punkt 3 t der BEG-WG-Richtlinie genügt es, die Versorgungsanschlüsse bereitzustellen. Eine Küche müssen Sie nicht einbauen. Konkret ...
Antwort lesen »Die 10 Prozent beziehen sich auf die gesamte Dachfläche. Sie sorgen allerdings nur dafür, dass die Vorgaben des GEG greifen. Diese gelten ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn die Förderung der Heizung ist immer vor Maßnahmenbeginn zu beantragen. In Ihrem Fall ist die Maßnahme ...
Antwort lesen »Anrechenbar sind hier alle Aufwendungen, die Ihnen als Sanierer mit der förderbaren Maßnahme entstanden sind. Das schließt die Umsatzsteuer ...
Antwort lesen »Die entsprechende Information geht aus dem Merkblatt zum Förderprogramm der KfW hervor. Hier heißt es im Punkt "Wer darf Anträge stellen" - ...
Antwort lesen »Förderung für das Dach bekommen Sie unserer Auffassung nach, wenn Sie das Dach gemäß den Fördervorgaben ausführen. Das setzt einen U-Wert ...
Antwort lesen »Nein, das stimmt so leider nicht. Im Video werden ein paar Punkte vermischt und falsch wiedergegeben. Die Fördersätze sind in der ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen leider keinen konkreten Produkttipp geben. Möglich ist es grundsätzlich auch, Fördermittel für eine ...
Antwort lesen »Bei Eigenleistung fördert das BAFA nur Materialkosten, die sich der geförderten Maßnahme direkt zuordnen lassen. Nach Rücksprache mit den ...
Antwort lesen »In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich bei einer Sanierung nur Wohneinheiten berücksichtigen, die in vormals beheizten Bereichen entstehen. Entstehen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit den Experten des BAFA ist eine Bodenklappe nur bei einer energetischen Sanierung von Decken und Wänden gegen ...
Antwort lesen »Die beschriebene Lösung ist aus technischer Sicht zu empfehlen. Mit dem Versetzen der Rollläden vermeiden Sie eine Wärmebrücke. Die ...
Antwort lesen »Die Art der Finanzierung spielt hier keine Rolle, solange Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen und die Überweisung nachweisbar ...
Antwort lesen »WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
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