Solarpflicht in Baden-Württemberg seit 2023
Wer in Baden-Württemberg sein Dach grundlegend saniert, muss eine Solarpflicht beachten. Nach den Paragrafen 8a bis 8c des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg (KSG BW) müssen geeignete Dachflächen im Fall einer Sanierung mit einer Photovoltaik-Anlage belegt werden, auch eine Solarthermie-Anlage ist möglich. --> Alle Infos und Details zur Solarpflicht in Baden-Württemberg.
Solarpflicht in Bayern seit 2025 auch bei Dachsanierung
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) sieht in Artikel 44a eine Solarpflicht vor. Seit dem 1.1.2025 gilt diese für neue Wohngebäude und bei einer Dachsanierung. Für die Erfüllung der Solarpflicht muss mindestens ein Drittel der geeigneten Dachfläche mit einer Photovoltaik-Anlage belegt werden. Ausnahme sind Gebäude mit einer Dachfläche bis zu 50 Quadratmeter sowie Dachflächen, die der Belichtung oder Be- und Entlüftung dienen.
Solarpflicht in Berlin seit 2023
Eine Solardachpflicht besteht auch in Berlin für bestehende Gebäude: Wer sein Dach saniert, muss eine Solarpflicht gemäß Berliner Solargesetz beachten. Dieses sieht vor, dass bei einer Dachsanierung oder Dachaufstockung ein Anteil von mindestens 30 Prozent der Dachfläche für eine Photovoltaik-Anlage genutzt werden muss. --> Alle Infos und Details zur Solarpflicht in Berlin.
Solarpflicht in Brandenburg seit Juli 2024 auch bei Sanierung
In der Brandenburgischen Bauordnung regelt § 32a "Photovoltaikanlagen für die Stromerzeugung auf Dächern" die Solarpflicht. Diese gilt demnach nur für Gebäude mit überwiegend öffentlicher Nutzung sowie Gewerbebauten, deren Antrag auf Baugenehmigung ab dem 1.6.2024 bei der Baubehörde eingeht. Auch bei einer vollständigen Erneuerung der Dachhaut greift die Solarpflicht seit Juni 2024.
Solarpflicht in Bremen seit Juli 2024 bei Dachsanierungen
Das Bremische Solargesetz (BremSolarG) sieht eine Solarpflicht für Neubauten und für Altbauten im Falle einer Dachsanierung vor. Danach besteht die allgemeine Pflicht zur Installation und zum Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf 50 Prozent der Bruttodachfläche. Die Solarpflicht in Bremen gilt seit dem 1. Juli 2024 für Dachsanierungen und ab dem 1. Juli 2025 für Neubauten. --> Alle Infos und Details zur Solarpflicht in Bremen
Solarpflicht in Hamburg seit 2024
Mit einer Novelle des Klimaschutzgesetzes gilt auch in Hamburg eine Solar- beziehungsweise Photovoltaik-Pflicht. Die Solarpflicht gilt seit dem 1. Januar 2024 für Neubauten und für Bestandsbauten im Falle einer Dachsanierung. Ab 2027 geht es noch einen Schritt weiter: Dann gilt sowohl für Neu- als auch Bestandsbauten eine Solargründachpflicht. --> Alle Infos und Details zur Photovoltaik-Pflicht in Hamburg
Solarpflicht in Hessen nur für Parkplätze und landeseigene Gebäude
Nach einer Novelle des Hessischen Energiegesetzes gilt eine Photovoltaik-Pflicht zunächst nur für neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen (seit Ende November 2023) sowie landeseigene Gebäude (seit November 2024).
Bisher keine Solarpflicht in Mecklenburg-Vorpommern
Solarpflicht in Niedersachsen für Dachsanierungen seit Anfang 2025
Seit Anfang 2025 gilt in Niedersachsen eine Solarpflicht nach § 32a der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) auch für grundlegende Dachsanierungen. Bei Neubauten und im Falle einer Sanierung müssen mindestens 50 Prozent der Dachfläche mit einer Photovoltaik-Anlage belegt werden.
Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen bei Dachsanierung ab 2026
Im Oktober 2023 hat die Landesregierung in NRW eine neue Landesbauordnung verabschiedet. Darin geregelt ist unter anderem eine schrittweise Einführung einer Solarpflicht für Gebäude. Die Solarpflicht seit ab 2024 für neue Nichtwohngebäude, seit 2025 auch für neue Wohngebäude. Ab 2026 greift die Solarpflicht dann für alle Gebäude, auch bei einer Dachsanierung muss dann auf geeigneten Dachflächen eine Photovoltaik-Anlage installiert werden.
Solarpflicht in Rheinland-Pfalz bisher nicht für private Wohngebäude
Bisher gilt die Solarpflicht in Rheinland-Pfalz laut Landessolargesetz nur für gewerbliche Bauten und öffentliche Gebäude. Für private Neubauten gilt dagegen nur eine Pflicht zu PV-ready, das heißt Kabel, Leerrohre und Elektroinstallation müssen so vorbereitet werden, dass eine Photovoltaik-Anlage später nachgerüstet werden kann.
Bisher keine Solarpflicht im Saarland
Bisher keine Solarpflicht in Sachsen
Bisher keine Solarpflicht in Sachsen-Anhalt
Solarpflicht in Schleswig-Holstein nicht für Wohngebäude
Bisher gilt eine Photovoltaik-Pflicht in Schleswig-Holstein nur beim Bau von großen Parkplätzen sowie bei Bau und Sanierung von Nichtwohngebäuden.
Bisher keine Solarpflicht in Thüringen
Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
Antwort lesen »Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von ...
Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fordert die Förderbank die Eintragung im Grundbuch nicht - unabhängig davon, wie hoch das Darlehen tatsächlich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung kommt hier leider nicht infrage. Sie können die Kosten der neuen Verteilung sowie der Heizflächen ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW können Sie die Einhaltung der Vorgaben nur mit den entsprechenden Einkommensteuererklärungen nachweisen. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Bei Wohnrecht mit eigentumsähnlicher Struktur können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen - allerdings nur die für selbst genutzte ...
Antwort lesen »Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme ...
Antwort lesen »Haben Sie bzw. hat Ihr Berater Teile der Förderung nicht beantragt, lässt sich das nachträglich in aller Regel nicht mehr ändern. Daher ist ...
Antwort lesen »Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpe sind in Punkt 3 der TMA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...
Antwort lesen »Wird die Luftschicht nicht von Außenluft durchströmt, besteht bereits jetzt erhöhte Kondensationsgefahr. Denn hier kann es passieren, dass ...
Antwort lesen »Die Fenster wirken sich nicht auf den Taupunkt in der Wand aus. Funktioniert die geplante Konstruktion, haben ältere Fenster darauf keinen ...
Antwort lesen »Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt ...
Antwort lesen »Das hängt immer vom individuellen Fall ab. Entscheidend ist in der Regel, ob das Vorhaben laut Baugenehmigung bzw. Bauantrag als Sanierung ...
Antwort lesen »Bei der Förderung von Maßnahmen am Gebäude und an der Technik (Dämmung, Fenstertausch, Türenaustausch, Lüftung, Heizungsoptimierung etc.) ...
Antwort lesen »Alle Systeme haben Vor- und Nachteile. Das Nasssystem hat ein großes Speichervermögen und gleicht somit Schwankungen zwischen Nachfrage und ...
Antwort lesen »Die Angaben im Energieausweis sind immer auf die Gebäudenutzfläche zu beziehen. Denn dabei handelt es sich um die gesamte beheizte Fläche ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen unsere Rubrik "Fördermittel". Hier finden Sie Informationen zu allen Fördermöglichkeiten, die aktuell ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie bekommen eine 30-prozentige Basisförderung. Diese können Sie mit dem Effizienzbonus (5 % mehr für eine Sole- oder ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort