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Solarpflicht in Baden-Württemberg seit 2023
Wer in Baden-Württemberg sein Dach grundlegend saniert, muss eine Solarpflicht beachten. Nach den Paragrafen 8a bis 8c des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg (KSG BW) müssen geeignete Dachflächen im Fall einer Sanierung mit einer Photovoltaik-Anlage belegt werden, auch eine Solarthermie-Anlage ist möglich. --> Alle Infos und Details zur Solarpflicht in Baden-Württemberg.
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Solarpflicht in Bayern seit 2025 auch bei Dachsanierung
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) sieht in Artikel 44a eine Solarpflicht vor. Seit dem 1.1.2025 gilt diese für neue Wohngebäude und bei einer Dachsanierung. Für die Erfüllung der Solarpflicht muss mindestens ein Drittel der geeigneten Dachfläche mit einer Photovoltaik-Anlage belegt werden. Ausnahme sind Gebäude mit einer Dachfläche bis zu 50 Quadratmeter sowie Dachflächen, die der Belichtung oder Be- und Entlüftung dienen. --> Wichtig zu wissen: Anders als in anderen Bundesländern handelt es sich in Bayern nicht um eine echte Solarpflicht, sondern eine Sollvorschrift als Empfehlung. Alle Infos und Details zu den Regelungen in Bayern.
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Solarpflicht in Berlin seit 2023
Eine Solardachpflicht besteht auch in Berlin für bestehende Gebäude: Wer sein Dach saniert, muss eine Solarpflicht gemäß Berliner Solargesetz beachten. Dieses sieht vor, dass bei einer Dachsanierung oder Dachaufstockung ein Anteil von mindestens 30 Prozent der Dachfläche für eine Photovoltaik-Anlage genutzt werden muss. --> Alle Infos und Details zur Solarpflicht in Berlin.
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Solarpflicht in Brandenburg seit Juli 2024 auch bei Sanierung
In der Brandenburgischen Bauordnung regelt § 32a "Photovoltaikanlagen für die Stromerzeugung auf Dächern" die Solarpflicht. Diese gilt demnach nur für Gebäude mit überwiegend öffentlicher Nutzung sowie Gewerbebauten, deren Antrag auf Baugenehmigung ab dem 1.6.2024 bei der Baubehörde eingeht. Auch bei einer vollständigen Erneuerung der Dachhaut greift die Solarpflicht seit Juni 2024.
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Solarpflicht in Bremen seit Juli 2024 bei Dachsanierungen
Das Bremische Solargesetz (BremSolarG) sieht eine Solarpflicht für Neubauten und für Altbauten im Falle einer Dachsanierung vor. Danach besteht die allgemeine Pflicht zur Installation und zum Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf 50 Prozent der Bruttodachfläche. Die Solarpflicht in Bremen gilt seit dem 1. Juli 2024 für Dachsanierungen und ab dem 1. Juli 2025 für Neubauten. --> Alle Infos und Details zur Solarpflicht in Bremen
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Solarpflicht in Hamburg seit 2024
Mit einer Novelle des Klimaschutzgesetzes gilt auch in Hamburg eine Solar- beziehungsweise Photovoltaik-Pflicht. Die Solarpflicht gilt seit dem 1. Januar 2024 für Neubauten und für Bestandsbauten im Falle einer Dachsanierung. Ab 2027 geht es noch einen Schritt weiter: Dann gilt sowohl für Neu- als auch Bestandsbauten eine Solargründachpflicht. --> Alle Infos und Details zur Photovoltaik-Pflicht in Hamburg
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Solarpflicht in Hessen nur für Parkplätze und landeseigene Gebäude
Nach einer Novelle des Hessischen Energiegesetzes gilt eine Photovoltaik-Pflicht zunächst nur für neue Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen (seit Ende November 2023) sowie landeseigene Gebäude (seit November 2024).
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Bisher keine Solarpflicht in Mecklenburg-Vorpommern
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Solarpflicht in Niedersachsen für Dachsanierungen seit Anfang 2025
Seit Anfang 2025 gilt in Niedersachsen eine Solarpflicht nach § 32a der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) auch für grundlegende Dachsanierungen. Bei Neubauten und im Falle einer Sanierung müssen mindestens 50 Prozent der Dachfläche mit einer Photovoltaik-Anlage belegt werden. --> Alle Infos und Details zur Solarpflicht in Niedersachsen.
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Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen bei Dachsanierung seit Anfang 2026
Im Oktober 2023 hat die Landesregierung in NRW eine neue Landesbauordnung verabschiedet. Darin geregelt ist unter anderem eine schrittweise Einführung einer Solarpflicht für Gebäude. Die Solarpflicht gilt seit 2024 für neue Nichtwohngebäude, seit 2025 auch für neue Wohngebäude. Seit dem 1. Januar 2026 greift die Solarpflicht für alle Gebäude, auch bei einer Dachsanierung muss dann auf geeigneten Dachflächen eine Photovoltaik-Anlage installiert werden. --> Die Regelungen für Wohngebäude in NRW haben wir hier zusammengefasst.
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Solarpflicht in Rheinland-Pfalz bisher nicht für private Wohngebäude
Bisher gilt die Solarpflicht in Rheinland-Pfalz laut Landessolargesetz nur für gewerbliche Bauten und öffentliche Gebäude. Für private Neubauten gilt dagegen nur eine Pflicht zu PV-ready, das heißt Kabel, Leerrohre und Elektroinstallation müssen so vorbereitet werden, dass eine Photovoltaik-Anlage später nachgerüstet werden kann.
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Bisher keine Solarpflicht im Saarland
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Bisher keine Solarpflicht in Sachsen
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Bisher keine Solarpflicht in Sachsen-Anhalt
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Solarpflicht in Schleswig-Holstein für Neubauten, Dachsanierungen bei Nichtwohngebäuden und große Parkplätze
Nach einer Novelle des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) gilt in Schleswig-Holstein künftig eine Solarpflicht beim Neubau von Wohngebäuden, bei größeren Dachsanierungen von Nichtwohngebäuden, bei Parkplatzneubauten, -erweiterungen und -sanierungen ab 70 Stellplätzen. --> Alle Infos und Details zur Solarpflicht in Schleswig-Holstein.
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Bisher keine Solarpflicht in Thüringen
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Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
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