Phase 1: Sanierungsbedarf ermitteln
Mit Phase 1 beginnt die Sanierungsplanung. Hierfür sollten Hausbesitzer unbedingt einen Energieberater hinzuziehen. Mit ihm zusammen wird besprochen und geprüft, welche Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, wo es Probleme gibt, welche Arbeiten die Bewohner sich wünschen und was sich kombinieren lässt. Der Energieberater kann danach einen Sanierungsfahrplan für die schrittweise Sanierung entwerfen oder für eine Komplettsanierung zum Effizienzhaus.
Phase 2: Finanzierung planen
Gerade wer mehrere Sanierungsmaßnahmen umsetzen will, kommt um eine gründliche Planung der Finanzierung nicht umhin. Dafür sollten Hausbesitzer ausreichend Zeit einplanen, um zum Beispiel mit ihrer Hausbank zu sprechen. Auch wer die Sanierung ohne Kredit aus eigenen Mitteln finanziert, sollte sich noch informieren: Welche Zuschüsse von Stadt, Bundesland und Bund können das Haushaltsbudget entlasten? Auch wenn ein Kredit benötigt wird, gibt es mehrere Möglichkeiten: So bietet die KfW günstige Sanierungskredite an, ein Bausparvertrag kann eingesetzt werden und auch die Banken haben spezielle Angebote für die Sanierung. Und last but not least: Wann wird sich die Sanierung rechnen? Auch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung gehört zur Sanierungsplanung.
Phase 3: Detailplanung
Steht die Finanzierung, kann die Sanierung im Detail geplant werden. Dazu besprechen Hausbesitzer am besten mit mehreren Handwerksbetrieben die geplanten Maßnahmen und holen Angebote ein, die dann verglichen werden. Auch die Förderung muss oft vor Beginn der Bauarbeiten beantragt werden. Dabei hilft ein Energieberater, der im besten Fall auch die Baubegleitung übernimmt.
Phase 4: Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen
Sind alle organisatorischen Fragen geklärt, kann die Sanierung starten. Damit auf der Baustelle alles reibungslos läuft, koordiniert der Baubegleiter die verschiedenen Handwerksbetriebe bei der Umsetzung und behält die Termine im Blick. Er achtet auch darauf, dass alle Sanierungsarbeiten fachgerecht ausgeführt werden.
Phase 5: Abnahme und Nutzung
Mit der Abnahme der Handwerkerleistung bestätigen Hausbesitzer, dass die Leistung fachgerecht ausgeführt wurde. Davor hilft der Energieberater, etwaige Mängel ausfindig zu machen, damit diese sofort behoben werden können. Danach sollten sich Hausbesitzer ausführlich in die neue Haustechnik einweisen lassen. Wie funktionieren die technischen Anlagen und werden sie am effizientesten eingestellt? Wie muss künftig gelüftet werden und was ist zu beachten? Danach können die Bewohner den neue Wohnkomfort uneingeschränkt genießen.
Sie bekommen die Förderung für die neue Heizung auch dann, wenn diese nur einen Teil des Gebäudes mit Wärme versorgt. Voraussetzung ist, ...
Antwort lesen »Die Anforderungen der Heizungsförderung beziehen sich auf neue und bestehende Technik. Erfüllen Sie mit der installierten Anlagentechnik ...
Antwort lesen »Bei Siemens sind folgende Nachtspeicheröfen mit Asbest belastet: Typ HR, HV, 2NV3, 2NV7 bis Baujahr 1972; 2NV1, 2NV3, 2NV5 bis Baujahr ...
Antwort lesen »Das Portal der KfW ist voraussichtlich ab Ende Mai 2024 für die Antragstellung vorbereitet. Ab dann können Energieberater oder ...
Antwort lesen »Interessieren Sie sich für eine Infrarotheizung im Neubau, gilt § 71 d des Gebäudeenergiegesetzes. Dieser fordert, dass Sie die ...
Antwort lesen »Haben Sie bereits ein Smart-Meter-Gateway, ist die Abschaffung der Kappung für Anlagen mit mehr als 7 kWp möglich. Wie Sie dabei am besten ...
Antwort lesen »Infrage kommen hier Holzweichfaserplatten sowie Kalziumsilikatplatten, die beide Feuchtigkeit aufnehmen, speichern und transportieren ...
Antwort lesen »Generell schließt sich das nicht aus. Technisch bedingt bietet eine Einrohrheizung aber nicht die besten Voraussetzungen für eine ...
Antwort lesen »Das ist theoretisch möglich. Wichtig sind dabei zwei Punkte. Zum Ersten muss die Förderung der Heizungsoptimierung infrage kommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Heizungscheck der Verbraucherzentrale. Diesen gibt es dank staatlicher Förderung für Kosten von maximal 30 ...
Antwort lesen »Ihre Kinder können einen Förderantrag stellen. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung der Wärmepumpe. Arbeitet ...
Antwort lesen »Durch die Porenbetonsteine erreichen die Außenwände in der Regel einen guten U-Wert und sollten nicht schlechter als die Fenster sein. ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den ...
Antwort lesen »Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist möglich. Bei diffusionsdichten Schichten wie den beschriebenen Bitumenschindeln kommen ...
Antwort lesen »Auch Energie-Effizienz-Experten des Bundes sind dazu berechtigt, die Bestätigung auszustellen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 9.3 der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Sie erfüllen zwar die GEG-Vorgaben (0,24 W/m²K), liegen aber ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich im Neubau für eine elektrische Direktheizung, ist diese nur unter sehr hohen Voraussetzungen zulässig. Zu ...
Antwort lesen »In beiden Fällen erhalten Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus aller Voraussicht nach nicht. Denn das setzt zum einen voraus, dass ...
Antwort lesen »Im Bedarfsausweis sind die Öfen als aktuelle Heiztechnik zu bewerten, wenn es keine andere Anlage gibt. Der Energieträger Holz ist dann für ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
Antwort lesen »Entsprechende Regelungen finden sich hier in der Bauordnung Ihres Bundeslandes. Die Musterbauordnung (MBO) lässt die Installation kleiner ...
Antwort lesen »Am sichersten ist die Installation der Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion - also raumseitig unter der ...
Antwort lesen »Schimmel entsteht nur, wenn es im Keller unbemerkt zur Kondensation kommt. Sind die Fenster energetisch schlechter als die umliegenden ...
Antwort lesen »Nach den Regeln von 2023 war es möglich, als Mieter die Förderung der Heizung zu beantragen. 2024 funktioniert das leider nicht mehr. ...
Antwort lesen »Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung der Wärmepumpe in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossdecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn sie oder das Dach ...
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