Tipp 1: Licht tanken
Spaziergänge helfen gegen Bewegungs- und Lichtmangel gleichermaßen: Schon ein halbstündiger Gang im Freien taktet die innere Uhr. Die lichtempfindlichen Zellen im Auge nehmen den Lichtreiz wahr und steuern die Hormonproduktion für einen ausgeglichenen Tag-Nacht-Rhythmus. Wer sich regelmäßig an der frischen Luft bewegt, profitiert von einer besseren Schlafqualität und mehr Wohlbefinden.
Tipp 2: Tageslicht in die Innenräume bringen
Tageslicht ist dynamisch: Morgens hell mit hohen Blauanteilen versetzt es den Körper in Betriebsmodus. Am Abend nimmt die Helligkeit ab und es dominieren rötliche Töne, die den Menschen zur Ruhe kommen lassen. Daran sollte sich die Beleuchtung der Innenräume orientieren, denn auch künstliche Beleuchtung kann wichtige Impulse für den menschlichen Körper setzen, indem sie sich am natürlichem Licht orientiert. Möglich machen das zum Beispiel ein sanfter Lichtwecker für den guten Start in den Tag, dimmbare Lichtquellen mit wechselnden Farben für Morgen- und Abendszenarien sowie per App oder Lichtmanagementsystem dynamisch gesteuertes Licht. Sie helfen dem Körper, im Takt zu bleiben. Wer zusätzlich das einfallende Tageslicht optimal ausnutzt, kann zudem Energie und Kosten sparen.
Tipp 3: MIt Tageslichtlampen gegen den Winterblues
Wer zu jenen Menschen gehört, denen die dunkle Jahreszeit besonders zusetzt, kann mit Lichtquellen mit Tageslichtspektrum positiv entgegensteuern. Kleine Geräte für zu Hause oder am Schreibtisch im Büro simulieren Intensität sowie Farbtemperatur des Tageslichts und erzeugen kurzwelliges Licht im blauen Bereich des sichtbaren Lichtspektrums. Am effektivsten ist ihr Einsatz am Vormittag.
Tipp 4: Die richtige Helligkeit bei Leuchtmitteln auswählen
Beim Kauf von Energiesparlampen und LEDs ist die Lumenangabe (lm) entscheidend. Je höher die Lumenanzahl ausfällt, desto heller leuchtet die Lampe. Für Bereiche wie den Schreibtisch oder auch große Räume, in denen mehr Helligkeit benötigt wird, sind also Lampen mit hoher Lumenanzahl geeignet. Im Wohnzimmer oder im Schlafzimmer ist eine geringere Lumenanzahl ausreichend.
Tipp 5: Warm oder kalt? Die richtige Lichtfarbe
Moderne Leuchtmittel bieten eine große Auswahl an unterschiedlichen Lichtfarben von warm bis kalt. Achten müssen Verbraucher:innen auf den Kelvinwert (K): Je tiefer der Kelvinwert (K), desto wärmer wirkt das Licht. Für gemütliche Wohnbereiche eignen sich Lampen mit 2.500K oder 2.700K, darüber liegt sachlich funktionales Licht ab 4.000K. Besonders gut für eine konzentrierte Arbeitsatmosphäre sind tageslichtweiße Lampen mit 6.500K geeignet.
Die Wintersonnenwende, also der kürzeste Tag und die längste Nacht des Jahres, erwartet uns übrigens vom 21. auf dem 22. Dezember. Dann erreicht die Sonne auf der Nordhalbkugel die geringste Mittagshöhe über dem Horizont. Mit der richtigen Beleuchtung wird es aber auch an diesen Tagen richtig gemütlich!
--> Tipp: Gerade in älteren Häusern ist die Fensterfläche vergleichweise klein. Wer so ein Haus saniert, sollte nach Möglichkeit die Fenster vergrößern, um möglichst viel Tageslicht nutzen zu können und Beleuchtungskosten zu sparen.
Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
Antwort lesen »Ja, hier bekommen Sie die Heizungsförderung erneut. Denn 2022 konnten Sie das Budget pro Kalenderjahr ausreizen. Erst seit 2024 sind die ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Basis-Förderung (30 Prozent) und den Effizienzbonus (5 Prozent) für die Förderung der Wärmepumpe(n) nutzen. ...
Antwort lesen »Sie können in der aktuellen Konstellation die Grundförderung und den Effizienz-Bonus zur Förderung der Pelletheizung beantragen. Bewohnt ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
Antwort lesen »Es ist möglich, den Beratungsbericht bzw. den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) in korrigierter oder überarbeiteter Form ...
Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
Antwort lesen »Eine Änderung des ausführenden Betriebes ist kein Problem. Sofern der neue Betrieb die Bestätigung nach Durchführung ausstellt, ist bei der ...
Antwort lesen »Hier sind keine Probleme zu befürchten. Sofern die Maßnahme den Vorgaben der BEG-EM entspricht, können Sie Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
Antwort lesen »Fördermittel gibt es hier nur für wasserführende Pelletöfen und Pelletkessel als Zentralheizung. Reine Pelletkaminöfen fördert das BEG ...
Antwort lesen »Ein Lüftungskonzept (zum Beispiel nach DIN 1946 Teil 6) ist in den beschriebenen Fällen Pflicht. Geht es um eine Förderung, fordern ...
Antwort lesen »Beantragen Sie nur die Basisförderung bzw. die Basisförderung und den Effizienzbonus, ist hier nichts weiter zu beachten. Sie können den ...
Antwort lesen »Für Biomasseheizungen wie einen Pelletkessel bekommen Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie etwa eine Anlage zur Erzeugung von Strom ...
Antwort lesen »Nach Punkt 2.3 der FAQ zum BEG gilt hier die Anzahl der Wohneinheiten nach Fertigstellung der Sanierung. Konkret heißt es hier: "Die ...
Antwort lesen »Da Ihr Onkel verstorben ist, kann er grundsätzlich kein Eigentümer der Wohnung mehr sein. Wie in Ihrer Frage erwähnt, sind Sie durch den ...
Antwort lesen »Der geplante Aufbau ist nicht zu empfehlen. Denn zwischen Holzbrettern und Dampfbremse besteht in der Regel ein Hohlraum. Dieser hat zwei ...
Antwort lesen »Laut BEG ist der iSFP-Bonus möglich, wenn die Maßnahme Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung (§ 35c EStG) bekommen Sie nur, wenn ein Fachhandwerker die Maßnahme umsetzt. Ist das der Fall, können Sie ...
Antwort lesen »Wichtig ist, dass ein Fachbetrieb/Energieberater die fachgerechte Demontage bestätigt. Außerdem benötigen Sie einen Entsorgungsnachweis. ...
Antwort lesen »Die neue Skala gilt bisher nicht pauschal, denn bisher ist sie nur Teil einer EU-Richtlinie. Die Vorgabe muss erst in nationales Recht ...
Antwort lesen »Bietet die Gemeinde Fernwärme an, kann es unter Umständen auch Anschlusszwänge geben. Diese können entweder bei wesentlicher Änderung oder ...
Antwort lesen »Für die Heizungsförderung können Sie auch einen Einkommensbonus bekommen, sofern das zu versteuernde Einkommen nicht über 40 000 Euro ...
Antwort lesen »Das ist ein tragischer Fall. Den Förderprozess können Sie dennoch weiterführen. Dazu ist es möglich, einen weiteren ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderung der KfW für die neue Heizung für verschiedene Geräte in Anspruch zu nehmen. Auch die Förderung ...
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