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23.10.2019
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Förderung für Heizungstausch und Sanierungsfahrplan in Berlin

Zuschuss für Austausch alter Ölheizung, Gasheizung und Kohleöfen

Seit Ende September 2019 gibt es ein neues Förderprogramm in Berlin für den Heizungstausch: Im Programm HeiztauschPLUS können Zuschüsse für die neue Heizung und einen Sanierungsfahrplan beantragt werden. Anträge nimmt die Investitionsbank Berlin (IBB) entgegen. Bis zu 4.500 Euro Zuschuss sind für eine neue Heizung möglich, bis zu 750 Euro für einen Sanierungsfahrplan. Das Förderprogramm läuft bis zum 31.12.2021.

Alter Heizungskeller
Alte Heizung raus, neue Heizung rein - mit einem großzügigen Zuschuss erleichtert Berlin den HeizungstauschFoto: Energie-Fachberater.de

Das Programm HeiztauschPLUS unterstützt den Austausch von CO2- und energieintensiven Heizungsanlagen gegen moderne, effizientere Systeme mit einem Kostenzuschuss von bis zu 4.500 Euro pro Anlage. Ein zusätzliches Fördermodul "Gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan" bezuschusst die Beratung zu Sanierungsmaßnahmen der Gebäudehülle und der Anlagentechnik für Heizung, Kühlung und Trinkwassererwärmung sowie zu Möglichkeiten zum Einsatz erneuerbarer Energien mit bis zu 750 Euro.

Diese Zuschüsse sind im Programm HeiztauschPLUS möglich

Förderung für einen Sanierungsfahrplan

  • 500 Euro für Ein- und Zweifamilienhäusern
  • 750 Euro für Gebäude mit mind. drei und max. 20 Wohneinheiten

Förderung für den Austausch einer Heizung

Zusätzliche Förderung in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe

  • 500 Euro für Kopplung mit Solarthermie zur Warmwasserbereitung
  • 1.000 Euro für Kopplung mit Solarthermie für Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung sowie für die Kopplung mit einer Wärmepumpe

Was genau wird gefördert?
Gefördert wird der Austausch alter Ölheizungen und Gasheizungen, die nicht auf Brennwerttechnik basieren, und Einzelöfen, die mit Kohle befeuert werden.

Diese neuen Heizungen sind förderfähig:

  • Gasheizung mit Brennwerttechnik
  • Wärmepumpe
  • Pelletheizung
  • Hackschnitzelheizung
  • Mini-BHKW
  • Solarthermie zur Warmwasserbereitung, Raumheizung oder zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
  • Brennstoffzellenheizung
  • Hausstationen für den Anschluss an effiziente Fernwärme

Die Kopplung der neuen Heizung mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe wird zusätzlich zum Austausch der Heizungsanlage gefördert.

Wie kann der Antrag auf Förderung gestellt werden?
Anträge auf den Zuschuss können bei der Investitionsbank Berlin (IBB) gestellt werden. Ab November 2019 wird es ein elektronisches Antragsystem geben. Wer schon vorher seine Heizung erneuern möchte, kann schon jetzt einen vorläufigen Antrag stellen. Ab Eingang des vorläufigen Antrags und vor offizieller Förderzusage können Eigentümer dann auf eigenes Risiko Lieferungs- und Leistungsverträge abschließen.

Voraussetzungen für die Förderung
Ein Austausch der Heizung mit Förderung wird nur bei veralteten Systemen, die in Bestandsgebäuden ersetzt werden, bewilligt. Die alte Heizung darf keiner gesetzlichen Austauschpflicht unterliegen und muss von einem Fachbetrieb ausgetauscht werden.

Informationen zum Sanierungsfahrplan
Eigentümer*innen erhalten dabei eine unabhängige Beratung zu Sanierungsmaßnahmen, Anlagentechnik sowie zu Möglichkeiten zum Einsatz erneuerbarer Energien. Der Bericht mit den Beratungsergebnissen zeigt anschaulich auf, wie das Gebäude Schritt für Schritt und passend zur jeweiligen Lebenssituation saniert werden kann.

Alle Informationen und Antragsformulare zum Programm HeiztauschPLUS finden Sie hier.

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Quelle: Investitionsbank Berlin (IBB)
 
 

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