Das Programm HeiztauschPLUS unterstützt den Austausch von CO2- und energieintensiven Heizungsanlagen gegen moderne, effizientere Systeme mit einem Kostenzuschuss von bis zu 4.500 Euro pro Anlage. Ein zusätzliches Fördermodul "Gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan" bezuschusst die Beratung zu Sanierungsmaßnahmen der Gebäudehülle und der Anlagentechnik für Heizung, Kühlung und Trinkwassererwärmung sowie zu Möglichkeiten zum Einsatz erneuerbarer Energien mit bis zu 750 Euro.
Diese Zuschüsse sind im Programm HeiztauschPLUS möglich
Förderung für einen Sanierungsfahrplan
Förderung für den Austausch einer Heizung
Zusätzliche Förderung in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe
Was genau wird gefördert?
Gefördert wird der Austausch alter Ölheizungen und Gasheizungen, die nicht auf Brennwerttechnik basieren, und Einzelöfen, die mit Kohle befeuert werden.
Diese neuen Heizungen sind förderfähig:
Die Kopplung der neuen Heizung mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe wird zusätzlich zum Austausch der Heizungsanlage gefördert.
Wie kann der Antrag auf Förderung gestellt werden?
Anträge auf den Zuschuss können bei der Investitionsbank Berlin (IBB) gestellt werden. Ab November 2019 wird es ein elektronisches Antragsystem geben. Wer schon vorher seine Heizung erneuern möchte, kann schon jetzt einen vorläufigen Antrag stellen. Ab Eingang des vorläufigen Antrags und vor offizieller Förderzusage können Eigentümer dann auf eigenes Risiko Lieferungs- und Leistungsverträge abschließen.
Voraussetzungen für die Förderung
Ein Austausch der Heizung mit Förderung wird nur bei veralteten Systemen, die in Bestandsgebäuden ersetzt werden, bewilligt. Die alte Heizung darf keiner gesetzlichen Austauschpflicht unterliegen und muss von einem Fachbetrieb ausgetauscht werden.
Informationen zum Sanierungsfahrplan
Eigentümer*innen erhalten dabei eine unabhängige Beratung zu Sanierungsmaßnahmen, Anlagentechnik sowie zu Möglichkeiten zum Einsatz erneuerbarer Energien. Der Bericht mit den Beratungsergebnissen zeigt anschaulich auf, wie das Gebäude Schritt für Schritt und passend zur jeweiligen Lebenssituation saniert werden kann.
Alle Informationen und Antragsformulare zum Programm HeiztauschPLUS finden Sie hier.
Experten empfehlen die Nachgenehmigung im Allgemeinen, auch um versicherungstechnisch auf der sicheren Seite zu sein. Die Herausforderung ...
Antwort lesen »Das ist problemlos möglich. Wichtig ist allerdings, dass Sie den Rahmen förderbarer Kosten nicht überschreiten. Im Einfamilienhaus liegt ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Klimageschwindigkeits-Bonus zur Heizungsförderung leider nicht. Voraussetzung ist hier, dass eine ...
Antwort lesen »Seit 2024 beantragen Sie die Förderung für eine neue Heizung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dafür benötigen Sie eine ...
Antwort lesen »Wenn die Maßnahme abgeschlossen, abgerechnet und die Förderung ausgezahlt wurde, sollte das so funktionieren. Denn dann haben Sie die ...
Antwort lesen »In dem beschriebenen Fall können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG nutzen. Ausreichend ist, wenn Sie die Immobilie zur ...
Antwort lesen »Entsteht allein im Aus-/Aufbau eine neue Wohneinheit, lässt sich diese nur als Neubau fördern. Infrage kommt dabei die ...
Antwort lesen »Damit ist nicht zu rechnen. Zugesagte Fördermittel können Sie in aller Regel auch abrufen. Bisher kam es nur vor, dass Angebote im ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall sind Sie sowohl zur Förderung der BEG-Mittel für die Sanierung als auch zur Förderung der Energieberatung mit iSFP ...
Antwort lesen »Ja, bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung, können Sie bei den Kosten auch den Austausch bestehender Heizflächen mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Da es sich um eine energetische Verbesserung handelt, können Sie eine Förderung für die neuen Fenster beantragen. Tauschen Sie die Fenster ...
Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie einmal die Förderung zur Errichtung eines Gebäudenetzes. Hier fallen alle Kosten für die Wärmeerzeugung und ...
Antwort lesen »Das lässt sich nicht genau berechnen. Zum einen ist nicht bekannt, wie viel Sauerstoff tatsächlich durch die Rohre in das System gelangt. ...
Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie die Förderung der Heizung für ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten. Möglich ist es dabei, ...
Antwort lesen »Haben Sie einen Antrag storniert und beantragen Fördermittel für die identische Maßnahme erneut, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich benötigen Sie einen Vertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung. Möglich ist es also auch, einen Vertrag über ...
Antwort lesen »In diesem Fall macht die KfW leider keine Ausnahme. Den Einkommens- sowie den Geschwindigkeitsbonus können Sie nur als selbst nutzender ...
Antwort lesen »Entscheidend ist immer das Datum des Antrags. Möchten Sie von der alten zur neuen Förderung wechseln, müssen Sie den bestehenden Antrag ...
Antwort lesen »Hier sind alle beschriebenen Maßnahmen förderbar. Einen Überblick finden Sie im Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen und Leistungen. Im ...
Antwort lesen »Als Eigentümer haben Sie mehrere Fördermöglichkeiten. Variante 1: Sie nutzen BEG-EM-Mittel für die Förderung von Einzelmaßnahmen. Diese ...
Antwort lesen »Ein Angebot muss in aller Regel nicht eingereicht werden. Gefordert ist ein Vertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung. Eine ...
Antwort lesen »Heizlüfter und mobile Gasheizer gelten unserer Auffassung nach nicht als Heizgeräte. Handelt es sich um fest installierte Elektroheizkörper ...
Antwort lesen »Hier können Sie auch einen anderen Energieberater beauftragen. Wichtig ist, dass dieser die Arbeiten nachvollziehen oder nachprüfen kann, ...
Antwort lesen »Eine Austauschpflicht betrifft nur 30 Jahre alte Heizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Ob das der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich beziehen sich die Verbote nicht auf bestehende Anlagen. Sie gelten im Allgemeinen für neu in Verkehr gebrachte Systeme. Auch ...
Antwort lesen »Für Gebäude zur Ferien-/Wochenendnutzung bekommen Sie Fördermittel nur dann, wenn Sie in den Geltungsbereich des GEG fallen. Dazu müssen ...
Antwort lesen »Sie können neue Anträge stellen, auch wenn laufende Fördervorhaben noch nicht abgeschlossen sind. Bei unterschiedlichen Kalenderjahren ...
Antwort lesen »Die Kombination bei einer Maßnahme ist leider nicht möglich. Sie können förderbare Maßnahmen aber auf verschiedene Förderangebote ...
Antwort lesen »Ist das Fördervorhaben bereits abgeschlossen, können Sie die Rechnung leider nicht mehr nachreichen. Mit dem Steuerbonus für ...
Antwort lesen »Den Nachlass gibt es für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wozu unter anderem Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung ab 4,2 kW zählen. ...
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