Das Programm HeiztauschPLUS unterstützt den Austausch von CO2- und energieintensiven Heizungsanlagen gegen moderne, effizientere Systeme mit einem Kostenzuschuss von bis zu 4.500 Euro pro Anlage. Ein zusätzliches Fördermodul "Gebäudeindividueller Sanierungsfahrplan" bezuschusst die Beratung zu Sanierungsmaßnahmen der Gebäudehülle und der Anlagentechnik für Heizung, Kühlung und Trinkwassererwärmung sowie zu Möglichkeiten zum Einsatz erneuerbarer Energien mit bis zu 750 Euro.
Diese Zuschüsse sind im Programm HeiztauschPLUS möglich
Förderung für einen Sanierungsfahrplan
Förderung für den Austausch einer Heizung
Zusätzliche Förderung in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe
Was genau wird gefördert?
Gefördert wird der Austausch alter Ölheizungen und Gasheizungen, die nicht auf Brennwerttechnik basieren, und Einzelöfen, die mit Kohle befeuert werden.
Diese neuen Heizungen sind förderfähig:
Die Kopplung der neuen Heizung mit Solarthermie oder einer Wärmepumpe wird zusätzlich zum Austausch der Heizungsanlage gefördert.
Wie kann der Antrag auf Förderung gestellt werden?
Anträge auf den Zuschuss können bei der Investitionsbank Berlin (IBB) gestellt werden. Ab November 2019 wird es ein elektronisches Antragsystem geben. Wer schon vorher seine Heizung erneuern möchte, kann schon jetzt einen vorläufigen Antrag stellen. Ab Eingang des vorläufigen Antrags und vor offizieller Förderzusage können Eigentümer dann auf eigenes Risiko Lieferungs- und Leistungsverträge abschließen.
Voraussetzungen für die Förderung
Ein Austausch der Heizung mit Förderung wird nur bei veralteten Systemen, die in Bestandsgebäuden ersetzt werden, bewilligt. Die alte Heizung darf keiner gesetzlichen Austauschpflicht unterliegen und muss von einem Fachbetrieb ausgetauscht werden.
Informationen zum Sanierungsfahrplan
Eigentümer*innen erhalten dabei eine unabhängige Beratung zu Sanierungsmaßnahmen, Anlagentechnik sowie zu Möglichkeiten zum Einsatz erneuerbarer Energien. Der Bericht mit den Beratungsergebnissen zeigt anschaulich auf, wie das Gebäude Schritt für Schritt und passend zur jeweiligen Lebenssituation saniert werden kann.
Alle Informationen und Antragsformulare zum Programm HeiztauschPLUS finden Sie hier.
Sind Sie nicht umgemeldet, aber Eigentümer, können Sie die Förderung der Heizung beantragen. Nötig ist dazu mindestens eine ...
Antwort lesen »Handelt es sich um einen Boden zu unbeheizten Räumen oder zu Erdreich, ist eine Dämmung unter der Fußbodenheizung nötig. Diese können Sie ...
Antwort lesen »Ohne die örtlichen Gegebenheiten im Detail zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Möchten Sie im ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK ist erst einmal für jedes Gebäude, das mit Wärme versorgt wird, ein eigener Antrag zu stellen. Anschließend lassen ...
Antwort lesen »Laut Datenblatt hat das Lüftungsgerät einen Wärmebereitstellungsgrad von 85 Prozent bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme ...
Antwort lesen »In diesem Fall hilft aller Voraussicht nach nur eine feuchtetechnische Untersuchung mittels Probebohrung. Unter Umständen ist auch die ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnisse vom Gebäude ist eine fundierte Empfehlung in diesem Fall leider nicht möglich. Diese bekommen Sie aber von einem ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie für jede durchgeführte Sanierungsmaßnahme in Anspruch nehmen, die gemäß den technischen ...
Antwort lesen »Nach Abschluss aller Maßnahmen benötigen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) von Ihrem Energieberater. Damit der Experte diese ...
Antwort lesen »In der geltenden Richtlinie zur Energieberatung für Wohngebäude ist eine Sperrfrist nicht vorgegeben. Aus diesem Grund sollte es möglich ...
Antwort lesen »Da die Heizung vor 2024 eingebaut wurde, ist in Bezug auf das Gebäudeenergiegesetz (aktueller Stand) nichts weiter zu beachten. Es gelten ...
Antwort lesen »Sie können hier Fördermittel für Maßnahmen im eigenen Haus beantragen. Das betrifft den Anschluss an das Wärmenetz (auch wenn dieser ...
Antwort lesen »Auch bei vermieteten Objekten gibt es Ausnahmen von der Heizungs-Austauschpflicht im GEG. So können alte Heizungen bestehen bleiben, wenn ...
Antwort lesen »In der BEG-EM-Richtlinie sind folgende Nachweise zur Förderung der Lüftung aufgeführt: Bestätigung eines Experten der ...
Antwort lesen »Geben Sie den Keller als beheizt an, ändern sich die Rahmenbedingungen und der spezifische Energiebedarf ist durch die höhere Fläche unter ...
Antwort lesen »Nein. Ein Sanierungsfahrplan ist keine Pflicht. Das Dokument zeigt allerdings auf, welche Sanierungsarbeiten an Ihrem Haus zu empfehlen ...
Antwort lesen »Die Dämmpflichten des GEG beziehen sich immer nur auf die tatsächlich behandelten Bauteile. Das heißt: Möchten Sie die Kellerwände dämmen, ...
Antwort lesen »Nach § 4 der 1. BImSchV dürfen Sie Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, mit Ausnahme von Grundöfen und offenen Kaminen, die ab ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist nur, dass die Heizung die technischen Vorgaben der Fördergeber erfüllt und Ihr Budget zur Förderung der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist hier beides möglich. Aus energetischer Sicht ist es günstiger, die Scheiben zu tauschen. Auf diese Weise verbessern Sie ...
Antwort lesen »Ob es sich bei einem Gebäude um besonders erhaltenswerte Bausubstanz handelt, entscheidet Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Diese stellt ...
Antwort lesen »Hier herrscht Uneinigkeit unter den Beratern. Generell sollten Sie aber bei der tatsächlichen Kubatur bleiben und den detailliert geplanten ...
Antwort lesen »Generell ist pro Haus ein Antrag auf Heizungsförderung zu stellen. Hier gibt es mehrere Sachverhalte. Zum einen erneuern Sie zweimal den ...
Antwort lesen »Befindet sich keine funktionstüchtige Heizung im Haus, bekommen Sie bei der Heizungsförderung maximal die Basis-Förderung und den ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, in diesem Jahr die bestehende Förderung zu stornieren und gleich danach eine neue Förderung bei der KfW zu ...
Antwort lesen »Die einfachste Lösung ist hier eine Warmwasserwärmepumpe. Diese nimmt warme Luft auf, entzieht ihr Energie und bläst sie dann abgekühlt in ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller, der die Garantie auf die Anlage gibt. Wichtig ist, dass Sie dessen Vorgaben ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Heizung mehrmals beantragen. Die förderbaren Kosten stehen bei der Heizungsförderung seit 2024 allerdings nur ...
Antwort lesen »Das ist unabhängig voneinander. Relevant ist hier immer der Antragszeitpunkt. Sie können 2024 Fördergelder für Maßnahmen in Höhe von 60.000 ...
Antwort lesen »Das Fördervorhaben in ist in aller Regel nicht übertragbar, sodass der Zuschussempfänger sich nicht ändern kann. Wir gehen daher davon aus, ...
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