Update 2.5.2023: Die neue BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen enthält nun Regelungen zur vereinfachten Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen, da die Vielzahl möglicher Gerätekombinationen im Fördersegment "Luft/Luft-Wärmepumpen" (genauer: Außenluft/Raumluft-Wärmepumpen) kaum übersichtlich abgebildet werden kann. Um das
Antragsverfahren zu vereinfachen, gelten diese Regelungen:
Wärmepumpen mit einer Heizleistung bis einschließlich 12 kW
(bei Geräten mit Kühlfunktion: Kühlleistung, siehe EU 206/2012)
Single-Split-Geräte
Multi-Split-Geräte
Wärmepumpen mit einer Heizleistung von mehr als 12 kW
Single-Split- und Multi-Split-Geräte
VRF-Geräte
Update 10.3.2023: Luft-Luft-Wärmepumpen eignen sich mit ihren hohen Jahresarbeitszahlen zwischen 4 und 5 als energieeffiziente Heizgeräte. Nach Abstimmung zwischen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) konnten die Probleme mit den technischen FAQ gelöst werden. Als Nachweis der Netzdienlichkeit von Luft-Luft-Wärmepumpen im Sinne der BEG-EM-Förderrichtlinie wird nun der Status-Report 60 / Version 2 "Anforderungen an DX-Luft-Luft-Wärmepumpen zur Erfüllung der Netzdienlichkeit nach BEG" rückwirkend zum 1. Januar 2023 akzeptiert. Damit können diese Geräte wieder in die Liste der förderfähigen Wärmepumpen aufgenommen und nach der BEG EM gefördert werden. Wichtig zu wissen: Dieser Prozess der Listung aufgrund der neuen Anforderungen wird einige Zeit in Anspruch nehmen.
Ursprüngliche Meldung vom 13.2.2023
BAFA setzt Förderung in Abstimmung mit Herstellern vorläufig aus
Aufgrund unklarer Spezifikationen und Anforderungen an Luft-Luft-Wärmepumpen im Hinblick auf die geforderten Hersteller- und Fachunternehmererklärungen sei ein rechtssicheres Beantragen der Förderung ohne ergänzende Klarstellung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) derzeit nicht möglich, so der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) . Dabei geht es um folgende Anforderungen:
Die unklare Lage bei den Anforderungen an die netzdienliche Schnittstelle führte aktuell dazu, dass sich BAFA mit den Geräteherstellern geeinigt hat, die Beantragung der Förderung für Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen vorläufig auszusetzen und sie vorübergehend von der Liste der förderfähigen Wärmepumpen zu streichen. Dadurch sollen Streitigkeiten der Antragsteller mit dem BAFA aufgrund der aktuell unklaren Vorgehensweise beim späteren Nachweis vermieden werden. Mit den technischen FAQ zur BEG EM ist das BAFA über die technischen Mindestanforderungen der Richtlinie hinausgegangen und hat SGReady und VHPReady quasi verpflichtend für die Erfüllung der Netzdienlichkeit definiert. Diese Standards sind allerdings nicht für Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen anwendbar.
BAFA, BMWK und der Fachverband Gebäude-Klima bemühen sich jetzt um eine Klarstellung in den technischen FAQ. Sobald das der Fall ist, werden Luft-Luft-Wärmepumpen wieder in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen aufgeführt und die Förderung kann wieder beantragt werden.
Grundsätzlich ist es möglich, die Förderung der KfW für die neue Heizung für verschiedene Geräte in Anspruch zu nehmen. Auch die Förderung ...
Antwort lesen »Nach Punkt 3.3.2 der BEG-EM-Richtlinie ist eine Biomasseheizung, für die der Klimageschwindigkeits-Bonus gewährt wird, zum Beispiel mit ...
Antwort lesen »Das ganze Dach müssen Sie nicht sanieren. Die Vorgaben des GEG betreffen immer nur die tatsächlich veränderten Bauteile. Ob eine PV-Anlage ...
Antwort lesen »Bauen Sie das Dachgeschoss aus und schaffen dabei eine neue Wohneinheit, ohne eine zuvor bestehende Wohnung zu erweitern, zählt das leider ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Sanierung des privaten Hauses, müssen Sie das Material aller Voraussicht nach auch privat kaufen – Sie können dabei ...
Antwort lesen »Sofern Ihre Gasheizung noch funktioniert und alle Anforderungen an die Abgaswerte erfüllt, können Sie diese weiter betreiben. Eine ...
Antwort lesen »Ja, bei unterschiedlichen Maßnahmen dürfen Sie die Förderangebote kombinieren. Nachlesen können Sie das in Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Den Kredit können Sie hier aller Voraussicht nach nicht nutzen, da es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt. Das KfW-Programm 358 steht ...
Antwort lesen »Geht es um eine neue Heizung, können Sie die Gasheizung eventuell mit einer Wärmepumpe ergänzen oder eine Split-Wärmepumpe allein ...
Antwort lesen »Die Heizungsförderung können nur Eigentümer von Gebäuden beantragen. Übernimmt Ihre Tochter das Haus, ohne darin zu wohnen, bekommt sie ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizungsförderung, bekommen Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent für die anrechenbaren Kosten des gesamten Hauses ...
Antwort lesen »Da es um die Erweiterung bereits beheizter Wohnräume geht, können Sie BEG-EM-Fördermittel für Dachfenster in Anspruch nehmen. Das ...
Antwort lesen »Eine Stromheizung rechnet sich energetisch sowie wirtschaftlich, wenn der Energiebedarf des Gebäudes sehr niedrig ausfällt. Der Fall ist ...
Antwort lesen »Ob ein Anschluss technisch möglich ist, hängt von den vor Ort verlegten Leitungen ab. Decken diese die Leistung ab, können Sie theoretisch ...
Antwort lesen »Bei einer Dämmstärke von 5 cm verbessern Sie den Wärmeschutz bereits. Wie stark der Effekt auffallen wird, lässt sich ohne Kenntnis vom ...
Antwort lesen »Wohnen Sie nicht selbst im Haus, können Sie die Basisförderung und optional den Effizienzbonus zur Förderung der Wärmepumpe beantragen. Die ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir den Kontakt zu einem Ofenbauer aus Ihrer Region. Ansprechpartner und Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen ...
Antwort lesen »Geht es um die neue E-Auto-Förderung, bekommen Sie den Zuschuss für ein ab dem 01. Januar 2026 neu auf Sie zugelassenes Elektroauto, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Empfehlung hier nicht möglich. Aus diesem Grund raten wir, Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer ...
Antwort lesen »Ja, wir informieren darüber auf der Seite "Förderung für die barrierefreie Badsanierung". Darüber hinaus finden Sie aktuelle Angaben zum ...
Antwort lesen »Ja, das ist leider nötig. Zunächst können Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. Dieser enthält konkrete ...
Antwort lesen »Das ist grundsätzlich möglich. Es gibt Aerogel-Platten, die für den Einsatz auf der Fassade geeignet sind. Sie weisen eine sehr geringe ...
Antwort lesen »Energetisch am günstigsten ist es, die Rollläden außen auf die Dämmung zu setzen. Auch wenn das optisch nicht die eleganteste Lösung ...
Antwort lesen »Sie können hier die Heizungsförderung für ein Haus mit zwei Wohneinheiten beantragen und insgesamt Kosten von 30 000 plus 15 000 Euro bei ...
Antwort lesen »Laut KfW-Informationen gilt Folgendes: "Als anteilige förderfähige Kosten kann maximal der Förderhöchstbetrag für die vorliegende ...
Antwort lesen »Auch in Ihrem Fall können Sie aller Voraussicht nach ohne die Hinterlüftung arbeiten. Ohne Verbindung nach draußen wäre die Funktion ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung der Heizung, können Sie den Handwerker einfach wechseln. Wichtig ist, dass der neue die Sanierung entsprechend den ...
Antwort lesen »Ja, sofern die neue Heizung die Vorgaben der Fördergeber erfüllt, können Sie Fördermittel für die Wärmepumpe beantragen. Im Beitrag ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Heizung einfach online über das KfW-Portal beantragen – das funktioniert auch bei Arbeiten in Eigenleistung. ...
Antwort lesen »Da Sie selbst nicht Eigentümer sind, können Sie technische Maßnahmen wie eine Ertüchtigung oder den Austausch der Fenster leider nicht ...
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