Update 2.5.2023: Die neue BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen enthält nun Regelungen zur vereinfachten Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen, da die Vielzahl möglicher Gerätekombinationen im Fördersegment "Luft/Luft-Wärmepumpen" (genauer: Außenluft/Raumluft-Wärmepumpen) kaum übersichtlich abgebildet werden kann. Um das
Antragsverfahren zu vereinfachen, gelten diese Regelungen:
Wärmepumpen mit einer Heizleistung bis einschließlich 12 kW
(bei Geräten mit Kühlfunktion: Kühlleistung, siehe EU 206/2012)
Single-Split-Geräte
Multi-Split-Geräte
Wärmepumpen mit einer Heizleistung von mehr als 12 kW
Single-Split- und Multi-Split-Geräte
VRF-Geräte
Update 10.3.2023: Luft-Luft-Wärmepumpen eignen sich mit ihren hohen Jahresarbeitszahlen zwischen 4 und 5 als energieeffiziente Heizgeräte. Nach Abstimmung zwischen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) konnten die Probleme mit den technischen FAQ gelöst werden. Als Nachweis der Netzdienlichkeit von Luft-Luft-Wärmepumpen im Sinne der BEG-EM-Förderrichtlinie wird nun der Status-Report 60 / Version 2 "Anforderungen an DX-Luft-Luft-Wärmepumpen zur Erfüllung der Netzdienlichkeit nach BEG" rückwirkend zum 1. Januar 2023 akzeptiert. Damit können diese Geräte wieder in die Liste der förderfähigen Wärmepumpen aufgenommen und nach der BEG EM gefördert werden. Wichtig zu wissen: Dieser Prozess der Listung aufgrund der neuen Anforderungen wird einige Zeit in Anspruch nehmen.
Ursprüngliche Meldung vom 13.2.2023
BAFA setzt Förderung in Abstimmung mit Herstellern vorläufig aus
Aufgrund unklarer Spezifikationen und Anforderungen an Luft-Luft-Wärmepumpen im Hinblick auf die geforderten Hersteller- und Fachunternehmererklärungen sei ein rechtssicheres Beantragen der Förderung ohne ergänzende Klarstellung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) derzeit nicht möglich, so der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) . Dabei geht es um folgende Anforderungen:
Die unklare Lage bei den Anforderungen an die netzdienliche Schnittstelle führte aktuell dazu, dass sich BAFA mit den Geräteherstellern geeinigt hat, die Beantragung der Förderung für Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen vorläufig auszusetzen und sie vorübergehend von der Liste der förderfähigen Wärmepumpen zu streichen. Dadurch sollen Streitigkeiten der Antragsteller mit dem BAFA aufgrund der aktuell unklaren Vorgehensweise beim späteren Nachweis vermieden werden. Mit den technischen FAQ zur BEG EM ist das BAFA über die technischen Mindestanforderungen der Richtlinie hinausgegangen und hat SGReady und VHPReady quasi verpflichtend für die Erfüllung der Netzdienlichkeit definiert. Diese Standards sind allerdings nicht für Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen anwendbar.
BAFA, BMWK und der Fachverband Gebäude-Klima bemühen sich jetzt um eine Klarstellung in den technischen FAQ. Sobald das der Fall ist, werden Luft-Luft-Wärmepumpen wieder in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen aufgeführt und die Förderung kann wieder beantragt werden.
Geht es um die Solarpflicht in Baden-Württemberg, sind im Allgemeinen 60 Prozent der solargeeigneten Fläche mit Modulen zu belegen. ...
Antwort lesen »Wie viel Sie bezahlen müssen, hängt im Allgemeinen von den Eigentumsverhältnissen ab. Ohne diese und interne Abstimmungen zu kennen, ist ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen zur Förderung der Solarthermie erfüllen. Dabei gilt unter ...
Antwort lesen »Nach § 24 EEG sind mehrere Anlagen unabhängig von den Eigentumsverhältnissen als eine Anlage anzusehen, wenn sie sich auf demselben ...
Antwort lesen »Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um ein ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
Antwort lesen »Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von ...
Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fordert die Förderbank die Eintragung im Grundbuch nicht - unabhängig davon, wie hoch das Darlehen tatsächlich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung kommt hier leider nicht infrage. Sie können die Kosten der neuen Verteilung sowie der Heizflächen ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW können Sie die Einhaltung der Vorgaben nur mit den entsprechenden Einkommensteuererklärungen nachweisen. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Bei Wohnrecht mit eigentumsähnlicher Struktur können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen - allerdings nur die für selbst genutzte ...
Antwort lesen »Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme ...
Antwort lesen »Haben Sie bzw. hat Ihr Berater Teile der Förderung nicht beantragt, lässt sich das nachträglich in aller Regel nicht mehr ändern. Daher ist ...
Antwort lesen »Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpe sind in Punkt 3 der TMA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...
Antwort lesen »Wird die Luftschicht nicht von Außenluft durchströmt, besteht bereits jetzt erhöhte Kondensationsgefahr. Denn hier kann es passieren, dass ...
Antwort lesen »Die Fenster wirken sich nicht auf den Taupunkt in der Wand aus. Funktioniert die geplante Konstruktion, haben ältere Fenster darauf keinen ...
Antwort lesen »Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt ...
Antwort lesen »Das hängt immer vom individuellen Fall ab. Entscheidend ist in der Regel, ob das Vorhaben laut Baugenehmigung bzw. Bauantrag als Sanierung ...
Antwort lesen »Bei der Förderung von Maßnahmen am Gebäude und an der Technik (Dämmung, Fenstertausch, Türenaustausch, Lüftung, Heizungsoptimierung etc.) ...
Antwort lesen »Alle Systeme haben Vor- und Nachteile. Das Nasssystem hat ein großes Speichervermögen und gleicht somit Schwankungen zwischen Nachfrage und ...
Antwort lesen »Die Angaben im Energieausweis sind immer auf die Gebäudenutzfläche zu beziehen. Denn dabei handelt es sich um die gesamte beheizte Fläche ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen unsere Rubrik "Fördermittel". Hier finden Sie Informationen zu allen Fördermöglichkeiten, die aktuell ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie bekommen eine 30-prozentige Basisförderung. Diese können Sie mit dem Effizienzbonus (5 % mehr für eine Sole- oder ...
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