14.03.2023
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Update: Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen wieder möglich

BAFA und BMWK haben sich bei technischen FAQ abgestimmt

Luft-Luft-Wärmepumpen (Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen) können in der BEG über das BAFA gefördert werden, so sieht es die aktuelle "Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)" vor. Im Februar gab es allerdings Probleme aufgrund von Unklarheiten bei den technischen FAQ. Diese sind jetzt geklärt, die Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen ist deshalb wieder möglich.

50-Euro-Scheine, 2-Euro-Münzen
Für Luft-Luft-Wärmepumpen können jetzt wieder Zuschüsse beim BAFA beantragt werdenFoto: energie-fachberater.de

Update 10.3.2023: Luft-Luft-Wärmepumpen eignen sich mit ihren hohen Jahresarbeitszahlen zwischen 4 und 5 als energieeffiziente Heizgeräte. Nach Abstimmung zwischen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) konnten die Probleme mit den technischen FAQ gelöst werden. Als Nachweis der Netzdienlichkeit von Luft-Luft-Wärmepumpen im Sinne der BEG-EM-Förderrichtlinie wird nun der Status-Report 60 / Version 2 "Anforderungen an DX-Luft-Luft-Wärmepumpen zur Erfüllung der Netzdienlichkeit nach BEG" rückwirkend zum 1. Januar 2023 akzeptiert. Damit können diese Geräte wieder in die Liste der förderfähigen Wärmepumpen aufgenommen und nach der BEG EM gefördert werden. Wichtig zu wissen: Dieser Prozess der Listung aufgrund der neuen Anforderungen wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

Ursprüngliche Meldung vom 13.2.2023
BAFA setzt Förderung in Abstimmung mit Herstellern vorläufig aus

Aufgrund unklarer Spezifikationen und Anforderungen an Luft-Luft-Wärmepumpen im Hinblick auf die geforderten Hersteller- und Fachunternehmererklärungen sei ein rechtssicheres Beantragen der Förderung ohne ergänzende Klarstellung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) derzeit nicht möglich, so der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) . Dabei geht es um folgende Anforderungen:

  • Hydraulischer Abgleich von Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen
  • Nachweis der Jahresarbeitszahl nach VDI 4650
  • Netzdienliche Schnittstelle (z. B. SGReady oder VHPReady)

Die unklare Lage bei den Anforderungen an die netzdienliche Schnittstelle führte aktuell dazu, dass sich BAFA mit den Geräteherstellern geeinigt hat, die Beantragung der Förderung für Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen vorläufig auszusetzen und sie vorübergehend von der Liste der förderfähigen Wärmepumpen zu streichen. Dadurch sollen Streitigkeiten der Antragsteller mit dem BAFA aufgrund der aktuell unklaren Vorgehensweise beim späteren Nachweis vermieden werden. Mit den technischen FAQ zur BEG EM ist das BAFA über die technischen Mindestanforderungen der Richtlinie hinausgegangen und hat SGReady und VHPReady quasi verpflichtend für die Erfüllung der Netzdienlichkeit definiert. Diese Standards sind allerdings nicht für Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen anwendbar.


BAFA, BMWK und der Fachverband Gebäude-Klima bemühen sich jetzt um eine Klarstellung in den technischen FAQ. Sobald das der Fall ist, werden Luft-Luft-Wärmepumpen wieder in der Liste der förderfähigen Wärmepumpen aufgeführt und die Förderung kann wieder beantragt werden.


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Quelle: Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK)
 
 

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