1. Tschüss EnEV, hallo GEG!
Wichtig für wen? Für alle Eigentümer, egal ob Haus oder Wohnung!
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt seit dem 1. November 2020 alles, was mit dem Energieverbrauch von Gebäuden zu tun hat. Ob Energieausweis, Vorschriften zur Dämmung und Sanierung, Austauschpflicht für die Heizung oder Pflicht zur Energieberatung bei einem Hauskauf - das GEG ist für Eigentümer die entscheidende Gesetzesgrundlage in allen Belangen! Die bekannte Energieeinsparverordnung (EnEV) ist außer Kraft getreten!
2. BEG - Bundesförderung für effiziente Gebäude
Wichtig für wen? Alle Eigentümer, die Förderung für eine Sanierung und neue Heizung beantragen wollen!
Viele Eigentümer haben vielleicht noch gar nichts von der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) gehört, sie wird aber ab 2021 wichtig werden. Denn die Förderung von KfW und BAFA wird in mehreren Schritten neu organisiert. Einfach gesagt wird es künftig nur noch drei Förderprogramme geben: 1. für Einzelmaßnahmen, 2. für Neubau und Komplettsanierung von Wohngebäuden und 3. für Neubau und Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden. Zuschüsse werden künftig beim BAFA beantragt, Förderkredite bei der KfW. Die Umsetzung der BEG beginnt im Januar 2021 mit der Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen, die dann beim BAFA statt wie bisher bei der KfW beantragt werden muss.
3. WEG - Wohnungseigentumsgesetz
Wichtig für wen? Alle, die eine Eigentumswohnung besitzen oder eine Wohnung kaufen wollen!
Seit dem 1. Dezember gilt das umfassend reformierte Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wichtigste Änderungen: Energetische Sanierungen sollen einfacher umgesetzt werden können, für entsprechende Beschlüsse reicht jetzt eine einfache Mehrheit. So können Sanierungsstaus hoffentlich beendet werden. Neu ist auch ein Anspruch auf Einbau einer Ladestation für Elektrofahrzeuge und einen barrierefreien Umbau. So können Eigentümer ihre Wohnung besser auf ihre Bedürfnisse anpassen. Außerdem gab es Änderungen in Bezug auf die Verwaltung.
4. EEG - Erneuerbare Energien Gesetz
Wichtig für wen? Für alle Eigentümer mit Photovoltaik-Anlage und Blockheizkraftwerk (BHKW, KWK-Anlage)!
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist derzeit das Sorgenkind vieler Experten und Eigentümer. Denn eigentlich sollte seine Änderung schon Ende November im Bundestag beschlossen werden und am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Wenn das nicht klappt, wird es schwierig, vor allem für diejenigen Eigentümer, deren Photovoltaik-Anlage Ende 2020 nach 20 Jahren aus der Förderung fallen. In der geplanten EEG-Novelle soll es für diese Ü20-Anlagen eine Anschlussregelung geben. Wie diese aussieht, ist derzeit noch unklar, Solarverbände kämpfen für eine unkomplizierte und unbürokratische Lösung. Bisher hängen die Anlagenbetreiber leider noch in der Luft. Nach aktuellem Stand erhalten sie frühestens Mitte Dezember Klarheit darüber, welche Rahmenbedingungen künftig gelten sollen. Experten raten Eigentümern, keine kurzfristigen Entscheidungen zu treffen und das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens in Ruhe abzuwarten.
Die gesetzliche Austauschpflicht trifft nur 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel, die in der Regel mehr Energie verbrauchen als nötig. ...
Antwort lesen »Bei dem genannten Stand waren die Kosten für Bodenbeläge etc. Teil der Förderung der Flächenheizung. Aus der Begründung geht hervor, dass ...
Antwort lesen »Nach aktuellem Gesetzesentwurf haben Sie ab 2024 zwei Optionen. Lösung 1 ist die Umstellung von Etagen- auf Zentralheizung, die in Ihrem ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommen verschiedene Lösungen infrage. Relativ neue Gebäude mit guter Isolierung sind häufig sehr gut für den Einsatz einer ...
Antwort lesen »Da es sich um eine Brennwertheizung handelt, sind Sie nicht von der gesetzlichen Austauschpflicht betroffen. Sie haben keinen Zugzwang und ...
Antwort lesen »Haben Sie die Fördermittel gemeinsam beantragt, können Sie die förderbaren Kosten verschieben und bekommen so mehr Geld für die Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung mindestens 30 Jahre alt ist und noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basiert, ist ein Austausch ...
Antwort lesen »Ob eine Wärmepumpe infrage kommt, hängt von Ihrem Gebäude ab. Lässt sich dieses mit niedrigen Vorlauftemperaturen beheizen, können Sie die ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie BEG-EM-Fördermittel für den Anschluss an ein Wärmenetz. Erhältlich sind dabei Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent, ...
Antwort lesen »Für Dämmarbeiten an der Fassade ist laut Musterbauordnung (§ 61 Nummer 11 d) keine Baugenehmigung erforderlich. Bei der Verblendung und dem ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK ist eine Verschiebung der investiven förderfähigen Kosten zwischen den beantragten Maßnahmen grundsätzlich möglich. ...
Antwort lesen »Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Lärmemission der Wärmepumpe zu reduzieren. So sind für einige Anlagen zum Beispiel Dämmhauben ...
Antwort lesen »Laut Jahressteuergesetz 2022 gilt der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer, wenn eine Photovoltaikanlage an den Betreiber geliefert bzw. für ...
Antwort lesen »Vielen Dank für den wertvollen Hinweis. Da haben Sie natürlich recht. Zum Zeitpunkt der Antwort waren (uns) allerdings noch keine weiteren ...
Antwort lesen »Wenn bei der Genehmigung offensichtlich ein Fehler gemacht wurde, sich gesetzliche Grundlagen, örtliche Gegebenheiten oder wichtige Daten ...
Antwort lesen »Die Dämmung im Zwischendeckenbereich können Sie ignorieren. Wenn Sie ohnehin das Dach dämmen, spielt diese keine Rolle. In Bezug auf die ...
Antwort lesen »Vergewissern Sie sich, dass der Uw-Wert der kompletten Fenster bei den geforderten 0,95 W/m²K liegt. Manchmal kommt es hier zu ...
Antwort lesen »Den Heizungs-Tausch-Bonus bekommen Sie für den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung. Außerdem gibt es ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommt es auf die individuellen Regelungen an. Denn das Dach, das Sie im Zuge der Sanierung verändern möchten, gehört in ...
Antwort lesen »Die Förderung der Fußbodenheizung ist als Umfeldmaßnahme bei der Förderung der Heizung möglich. Da die Luft-Luft-Wärmepumpe ohne Heizwasser ...
Antwort lesen »Nehmen Sie die Anlage 2023 in Betrieb, gibt es nichts weiter zu beachten. Sie können die Heizung betreiben, bis ein Austausch nötig ist und ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist zu bedenken, dass eine 30 Jahre alte Heizung irgendwann kaputtgehen kann. Im Falle eines irreparablen Schadens kommen Sie ...
Antwort lesen »Der Verlegeabstand der Fußbodenheizung beeinflusst die Wärmestromdichte der Heizfläche. Dabei gilt: Je enger die Rohre liegen, umso mehr ...
Antwort lesen »Einen Anspruch auf Förderung hätten Sie hier nur, wenn Sie im gleichen Zuge auch eine neue förderbare Heizung einbauen. Bleibt die ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach ist das nicht nötig. Denn für 3-Familien-Häuser gilt die Befreiung von der Austauschpflicht aus dem ...
Antwort lesen »Da die Heizung nur 10 Jahre alt ist, muss nichts getauscht werden. Erst nach einem irreparablen Defekt ist der Einbau einer Anlage Pflicht, ...
Antwort lesen »Nein. Das wäre nicht wirtschaftlich und ist im Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz auch nicht so vorgesehen. Ein Austausch ist nur dann ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit den Mitarbeitern des BAFA aufzunehmen. Es handelt sich wie beschrieben um ein ...
Antwort lesen »Auch für Erdgasheizungen gibt es Entlastungen. In diesem Fall greift die Preisbremse, die Ihr Versorger für Sie einhält. Die wichtigsten ...
Antwort lesen »Das BAFA hat inzwischen deutlich aufgeholt, sodass in der Regel nicht mit langen Bearbeitungszeiten bei der Beantragung von Förderanträgen ...
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