1. Tschüss EnEV, hallo GEG!
Wichtig für wen? Für alle Eigentümer, egal ob Haus oder Wohnung!
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt seit dem 1. November 2020 alles, was mit dem Energieverbrauch von Gebäuden zu tun hat. Ob Energieausweis, Vorschriften zur Dämmung und Sanierung, Austauschpflicht für die Heizung oder Pflicht zur Energieberatung bei einem Hauskauf - das GEG ist für Eigentümer die entscheidende Gesetzesgrundlage in allen Belangen! Die bekannte Energieeinsparverordnung (EnEV) ist außer Kraft getreten!
2. BEG - Bundesförderung für effiziente Gebäude
Wichtig für wen? Alle Eigentümer, die Förderung für eine Sanierung und neue Heizung beantragen wollen!
Viele Eigentümer haben vielleicht noch gar nichts von der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) gehört, sie wird aber ab 2021 wichtig werden. Denn die Förderung von KfW und BAFA wird in mehreren Schritten neu organisiert. Einfach gesagt wird es künftig nur noch drei Förderprogramme geben: 1. für Einzelmaßnahmen, 2. für Neubau und Komplettsanierung von Wohngebäuden und 3. für Neubau und Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden. Zuschüsse werden künftig beim BAFA beantragt, Förderkredite bei der KfW. Die Umsetzung der BEG beginnt im Januar 2021 mit der Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen, die dann beim BAFA statt wie bisher bei der KfW beantragt werden muss.
3. WEG - Wohnungseigentumsgesetz
Wichtig für wen? Alle, die eine Eigentumswohnung besitzen oder eine Wohnung kaufen wollen!
Seit dem 1. Dezember gilt das umfassend reformierte Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wichtigste Änderungen: Energetische Sanierungen sollen einfacher umgesetzt werden können, für entsprechende Beschlüsse reicht jetzt eine einfache Mehrheit. So können Sanierungsstaus hoffentlich beendet werden. Neu ist auch ein Anspruch auf Einbau einer Ladestation für Elektrofahrzeuge und einen barrierefreien Umbau. So können Eigentümer ihre Wohnung besser auf ihre Bedürfnisse anpassen. Außerdem gab es Änderungen in Bezug auf die Verwaltung.
4. EEG - Erneuerbare Energien Gesetz
Wichtig für wen? Für alle Eigentümer mit Photovoltaik-Anlage und Blockheizkraftwerk (BHKW, KWK-Anlage)!
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist derzeit das Sorgenkind vieler Experten und Eigentümer. Denn eigentlich sollte seine Änderung schon Ende November im Bundestag beschlossen werden und am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Wenn das nicht klappt, wird es schwierig, vor allem für diejenigen Eigentümer, deren Photovoltaik-Anlage Ende 2020 nach 20 Jahren aus der Förderung fallen. In der geplanten EEG-Novelle soll es für diese Ü20-Anlagen eine Anschlussregelung geben. Wie diese aussieht, ist derzeit noch unklar, Solarverbände kämpfen für eine unkomplizierte und unbürokratische Lösung. Bisher hängen die Anlagenbetreiber leider noch in der Luft. Nach aktuellem Stand erhalten sie frühestens Mitte Dezember Klarheit darüber, welche Rahmenbedingungen künftig gelten sollen. Experten raten Eigentümern, keine kurzfristigen Entscheidungen zu treffen und das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens in Ruhe abzuwarten.
In diesem Fall eignet sich zum Beispiel hydrophobierte Mineralwolle (Einblaswolle/-granulat). Denn diese ist wasserabweisend, ...
Antwort lesen »Bei Nahwärme ist das in aller Regel nicht erforderlich. Möglich ist es, einen Trinkwasserspeicher zu installieren, um immer warmes Wasser ...
Antwort lesen »Bei AEG gelten Geräte ab 1977 als asbestfrei. Wir haben die aufgeführten Öfen in gängigen Asbest-Listen leider nicht gefunden und können ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel so möglich. Sie können hier Fördermittel für die Einblasdämmung von zweischaligem Mauerwerk und Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Möchten Sie die Sanierung über einen längeren Zeitraum strecken, richtet sich das nach dem Zustand der Bauteile und der Dringlichkeit der ...
Antwort lesen »Ist Ihre Tochter die Eigentümerin, kann sie Fördermittel für die Sanierung beantragen (bei Maßnahmen am Haus könnten das auch die Mieter ...
Antwort lesen »Hier unterscheiden sich Bau- und Energierecht in der Regel. Sind keine Fördermittel zu beantragen, handelt es sich hier um eine Erweiterung ...
Antwort lesen »Die Last im Netz ist in der Mittagszeit meist am geringsten. Aus Netzsicht wäre das also ein günstiger Zeitpunkt. Haben Sie keinen ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Denn den Geschwindigkeitsbonus gibt es nur für die tatsächlich selbst genutzte Wohneinheit. Die KfW geht dabei davon ...
Antwort lesen »Betondecken gelten als luftdicht und diffusionshemmend. Eine zusätzliche Dampfbremse ist daher in der Regel nicht erforderlich. Das gilt ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 regelt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes. Dieses ist dabei immer dann erforderlich, wenn Sie mehr als ein Drittel ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die Antragstellung nur Eigentümern vorbehalten. Im Falle eines Verkaufs genügt dabei eine Auflassungsvormerkung im ...
Antwort lesen »Die Förderung der Wärmepumpe können Sie nur als Eigentümer beantragen. Bei Antragstellung genügt dabei eine Auflassungsvormerkung. Mit ...
Antwort lesen »Wenn Sie eine Außen- und eine Außen- und Innendämmung im Keller wie geplant kombinieren, kommt es zu einer Wärmebrücke. Wärme geht dabei ...
Antwort lesen »Das ist ein bekanntes Problem. Wir empfehlen hier den Kontakt zu einem unabhängigen Finanzierungs-Experten. Dieser weiß, welche Banken den ...
Antwort lesen »Erfüllt das Dach bereits die Vorgaben der WSchV von 1984, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Denn in diesem Fall gilt eine Ausnahme von ...
Antwort lesen »Ob hier eine Klimamembran an den Innenwänden nötig ist, hängt vom geplanten Aufbau der Wände ab. Um den KfW-55-Standard zu erreichen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass hier nach aktuell gültigem GEG keine Nachrüstpflichten anstehen. Diese würden im Wesentlichen die Heizung, Rohre ...
Antwort lesen »Nach Punkt 3 t der BEG-WG-Richtlinie genügt es, die Versorgungsanschlüsse bereitzustellen. Eine Küche müssen Sie nicht einbauen. Konkret ...
Antwort lesen »Die 10 Prozent beziehen sich auf die gesamte Dachfläche. Sie sorgen allerdings nur dafür, dass die Vorgaben des GEG greifen. Diese gelten ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn die Förderung der Heizung ist immer vor Maßnahmenbeginn zu beantragen. In Ihrem Fall ist die Maßnahme ...
Antwort lesen »Anrechenbar sind hier alle Aufwendungen, die Ihnen als Sanierer mit der förderbaren Maßnahme entstanden sind. Das schließt die Umsatzsteuer ...
Antwort lesen »Die entsprechende Information geht aus dem Merkblatt zum Förderprogramm der KfW hervor. Hier heißt es im Punkt "Wer darf Anträge stellen" - ...
Antwort lesen »Förderung für das Dach bekommen Sie unserer Auffassung nach, wenn Sie das Dach gemäß den Fördervorgaben ausführen. Das setzt einen U-Wert ...
Antwort lesen »Nein, das stimmt so leider nicht. Im Video werden ein paar Punkte vermischt und falsch wiedergegeben. Die Fördersätze sind in der ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen leider keinen konkreten Produkttipp geben. Möglich ist es grundsätzlich auch, Fördermittel für eine ...
Antwort lesen »Bei Eigenleistung fördert das BAFA nur Materialkosten, die sich der geförderten Maßnahme direkt zuordnen lassen. Nach Rücksprache mit den ...
Antwort lesen »In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich bei einer Sanierung nur Wohneinheiten berücksichtigen, die in vormals beheizten Bereichen entstehen. Entstehen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit den Experten des BAFA ist eine Bodenklappe nur bei einer energetischen Sanierung von Decken und Wänden gegen ...
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