1. Tschüss EnEV, hallo GEG!
Wichtig für wen? Für alle Eigentümer, egal ob Haus oder Wohnung!
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt seit dem 1. November 2020 alles, was mit dem Energieverbrauch von Gebäuden zu tun hat. Ob Energieausweis, Vorschriften zur Dämmung und Sanierung, Austauschpflicht für die Heizung oder Pflicht zur Energieberatung bei einem Hauskauf - das GEG ist für Eigentümer die entscheidende Gesetzesgrundlage in allen Belangen! Die bekannte Energieeinsparverordnung (EnEV) ist außer Kraft getreten!
2. BEG - Bundesförderung für effiziente Gebäude
Wichtig für wen? Alle Eigentümer, die Förderung für eine Sanierung und neue Heizung beantragen wollen!
Viele Eigentümer haben vielleicht noch gar nichts von der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) gehört, sie wird aber ab 2021 wichtig werden. Denn die Förderung von KfW und BAFA wird in mehreren Schritten neu organisiert. Einfach gesagt wird es künftig nur noch drei Förderprogramme geben: 1. für Einzelmaßnahmen, 2. für Neubau und Komplettsanierung von Wohngebäuden und 3. für Neubau und Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden. Zuschüsse werden künftig beim BAFA beantragt, Förderkredite bei der KfW. Die Umsetzung der BEG beginnt im Januar 2021 mit der Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen, die dann beim BAFA statt wie bisher bei der KfW beantragt werden muss.
3. WEG - Wohnungseigentumsgesetz
Wichtig für wen? Alle, die eine Eigentumswohnung besitzen oder eine Wohnung kaufen wollen!
Seit dem 1. Dezember gilt das umfassend reformierte Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Wichtigste Änderungen: Energetische Sanierungen sollen einfacher umgesetzt werden können, für entsprechende Beschlüsse reicht jetzt eine einfache Mehrheit. So können Sanierungsstaus hoffentlich beendet werden. Neu ist auch ein Anspruch auf Einbau einer Ladestation für Elektrofahrzeuge und einen barrierefreien Umbau. So können Eigentümer ihre Wohnung besser auf ihre Bedürfnisse anpassen. Außerdem gab es Änderungen in Bezug auf die Verwaltung.
4. EEG - Erneuerbare Energien Gesetz
Wichtig für wen? Für alle Eigentümer mit Photovoltaik-Anlage und Blockheizkraftwerk (BHKW, KWK-Anlage)!
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist derzeit das Sorgenkind vieler Experten und Eigentümer. Denn eigentlich sollte seine Änderung schon Ende November im Bundestag beschlossen werden und am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Wenn das nicht klappt, wird es schwierig, vor allem für diejenigen Eigentümer, deren Photovoltaik-Anlage Ende 2020 nach 20 Jahren aus der Förderung fallen. In der geplanten EEG-Novelle soll es für diese Ü20-Anlagen eine Anschlussregelung geben. Wie diese aussieht, ist derzeit noch unklar, Solarverbände kämpfen für eine unkomplizierte und unbürokratische Lösung. Bisher hängen die Anlagenbetreiber leider noch in der Luft. Nach aktuellem Stand erhalten sie frühestens Mitte Dezember Klarheit darüber, welche Rahmenbedingungen künftig gelten sollen. Experten raten Eigentümern, keine kurzfristigen Entscheidungen zu treffen und das Ergebnis des Gesetzgebungsverfahrens in Ruhe abzuwarten.
Das ist theoretisch möglich. Wichtig sind dabei zwei Punkte. Zum Ersten muss die Förderung der Heizungsoptimierung infrage kommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Heizungscheck der Verbraucherzentrale. Diesen gibt es dank staatlicher Förderung für Kosten von maximal 30 ...
Antwort lesen »Ihre Kinder können einen Förderantrag stellen. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung der Wärmepumpe. Arbeitet ...
Antwort lesen »Durch die Porenbetonsteine erreichen die Außenwände in der Regel einen guten U-Wert und sollten nicht schlechter als die Fenster sein. ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den ...
Antwort lesen »Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist möglich. Bei diffusionsdichten Schichten wie den beschriebenen Bitumenschindeln kommen ...
Antwort lesen »Auch Energie-Effizienz-Experten des Bundes sind dazu berechtigt, die Bestätigung auszustellen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 9.3 der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Sie erfüllen zwar die GEG-Vorgaben (0,24 W/m²K), liegen aber ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich im Neubau für eine elektrische Direktheizung, ist diese nur unter sehr hohen Voraussetzungen zulässig. Zu ...
Antwort lesen »In beiden Fällen erhalten Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus aller Voraussicht nach nicht. Denn das setzt zum einen voraus, dass ...
Antwort lesen »Im Bedarfsausweis sind die Öfen als aktuelle Heiztechnik zu bewerten, wenn es keine andere Anlage gibt. Der Energieträger Holz ist dann für ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
Antwort lesen »Entsprechende Regelungen finden sich hier in der Bauordnung Ihres Bundeslandes. Die Musterbauordnung (MBO) lässt die Installation kleiner ...
Antwort lesen »Am sichersten ist die Installation der Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion - also raumseitig unter der ...
Antwort lesen »Schimmel entsteht nur, wenn es im Keller unbemerkt zur Kondensation kommt. Sind die Fenster energetisch schlechter als die umliegenden ...
Antwort lesen »Nach den Regeln von 2023 war es möglich, als Mieter die Förderung der Heizung zu beantragen. 2024 funktioniert das leider nicht mehr. ...
Antwort lesen »Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung der Wärmepumpe in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossdecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Sind die Fenster schon eingebaut, können Sie nachträglich leider keine Förderung für den Fenstertausch beantragen. Geht es um Zuschüsse und ...
Antwort lesen »Eine Antwort auf Ihre Frage hängt von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ab. Günstig ist der Austausch, wenn Sie mit der Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Neben dem Baujahr des Gebäudes ist im Energieausweis auch das Baujahr des aktuellen Wärmeerzeugers einzutragen. In der Spalte Baujahr sind ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
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