Jede Partei hat im Wahlkampf und in ihrem Programm eigene Schwerpunkte gesetzt. Diese jetzt in einer Koalition in Übereinstimmung zu bringen und aus den verschiedenen Positionen ein schlüssiges Konzept zum Thema Energiewende und Energieeffizienz zu entwickeln, wird die große Herausforderung der kommenden Wochen und Monate. Immerhin: Darin, dass es ohne Energieeffizienz nicht geht, sind sich die Parteien einig.
Modell große Koalition: Verlässliche Förderung für Hausbesitzer
Wird Deutschland künftig von einer großen Koalition regiert, müssen sich Hausbesitzer um die Förderung für energetische Sanierungen keine Sorgen machen: CDU/CSU und SPD haben sich im Vorfeld der Bundestagswahl beide für eine verlässliche KfW-Förderung ausgesprochen. Doch schon, was den Steuerbonus, also die steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen angeht, ist Streit vorprogrammiert. Denn beim Steuerbonus wünscht sich nur die Union einen Neustart, die SPD setzt statt dessen auf einen Ausbau der Energieberatung. Und auch beim Einsatz energieeffizienter Technik sind die Positionen höchst unterschiedlich: Während die CDU keine Vorgaben zur Technik machen will, favorisiert die SPD den so genannten Top-Runner-Ansatz für Produkte. Das bedeutet, dass in jeder Produktgruppe die energieeffizientesten Modelle zum Standard erhoben werden, den auch andere Produkte erfüllen müssen. Sonst verschwinden sie vom Markt.
Modell schwarz-grün: Chance für den Steuerbonus
Sowohl die Union als auch die Grünen haben ihn auf der Agenda: den Steuerbonus für energetische Sanierungen. Gibt es also noch eine Chance für eine verbesserte Förderung für private Hausbesitzer, die in die Energieeffizienz ihres Hauses investieren? Doch auch, wenn in Sachen Förderung etwas Einigkeit herrscht, besteht darüber hinaus viel Gesprächsbedarf: Was wird aus den Forderungen der Grünen nach einem Verbot für Ölheizungen, schärferen Sanierungsvorgaben und dem einheitlichen Energiebedarfsausweis? Und können sich die Parteien beim Einsatz bestimmter Techniken einigen? Gibt es mehr Anreize zur Sanierung oder sogar mehr Vorgaben für Hausbesitzer?
Wärmebereich muss bei Energieeffizienz stärker berücksichtigt werden
Steuerbonus, individuelle Sanierungsfahrpläne, Energieausweis mit Effizienzklassen, Beratungsoffensive - Vorschläge, wie Hausbesitzer in Sachen Sanierung besser unterstützt werden können, liegen zahlreich auf dem Tisch. Genauso wichtig für das Gelingen der Energiewende ist, dass der Fokus nicht ausschließlich auf dem Strommarkt liegt. Dem Wärmemarkt muss in Zukunft mehr Beachtung geschenkt werden.
Zunächst ist der Zustand der bestehenden Dämmebene zu prüfen. Denn die Nut-Feder-Decke ist nicht als Dampfbremse geeignet. Sie lässt ...
Antwort lesen »Möchten Sie einen Zuschuss zur Förderung der neuen Haustür beantragen, benötigen Sie einen Energieberater. Dieser muss die technische ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter des Wärmeerzeugers. Bei einer Gas-Brennwerttherme gilt dabei ein Mindestalter von 20 Jahren (Ausnahme ...
Antwort lesen »Erhöhte Anforderungen an die Ableitung sind nach § 19 1. BImSchV auch bei einer wesentlichen Änderung der Feuerstätte einzuhalten. Nach ...
Antwort lesen »Experten empfehlen die Nachgenehmigung im Allgemeinen, auch um versicherungstechnisch auf der sicheren Seite zu sein. Die Herausforderung ...
Antwort lesen »Das ist problemlos möglich. Wichtig ist allerdings, dass Sie den Rahmen förderbarer Kosten nicht überschreiten. Im Einfamilienhaus liegt ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Klimageschwindigkeits-Bonus zur Heizungsförderung leider nicht. Voraussetzung ist hier, dass eine ...
Antwort lesen »Seit 2024 beantragen Sie die Förderung für eine neue Heizung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dafür benötigen Sie eine ...
Antwort lesen »Wenn die Maßnahme abgeschlossen, abgerechnet und die Förderung ausgezahlt wurde, sollte das so funktionieren. Denn dann haben Sie die ...
Antwort lesen »In dem beschriebenen Fall können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nach § 35 c EStG nutzen. Ausreichend ist, wenn Sie die Immobilie zur ...
Antwort lesen »Entsteht allein im Aus-/Aufbau eine neue Wohneinheit, lässt sich diese nur als Neubau fördern. Infrage kommt dabei die ...
Antwort lesen »Damit ist nicht zu rechnen. Zugesagte Fördermittel können Sie in aller Regel auch abrufen. Bisher kam es nur vor, dass Angebote im ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall sind Sie sowohl zur Förderung der BEG-Mittel für die Sanierung als auch zur Förderung der Energieberatung mit iSFP ...
Antwort lesen »Ja, bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung, können Sie bei den Kosten auch den Austausch bestehender Heizflächen mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Da es sich um eine energetische Verbesserung handelt, können Sie eine Förderung für die neuen Fenster beantragen. Tauschen Sie die Fenster ...
Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie einmal die Förderung zur Errichtung eines Gebäudenetzes. Hier fallen alle Kosten für die Wärmeerzeugung und ...
Antwort lesen »Das lässt sich nicht genau berechnen. Zum einen ist nicht bekannt, wie viel Sauerstoff tatsächlich durch die Rohre in das System gelangt. ...
Antwort lesen »In diesem Fall beantragen Sie die Förderung der Heizung für ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus mit zwei Wohneinheiten. Möglich ist es dabei, ...
Antwort lesen »Haben Sie einen Antrag storniert und beantragen Fördermittel für die identische Maßnahme erneut, gilt eine Sperrfrist von 6 Monaten. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich benötigen Sie einen Vertrag mit auflösender/aufschiebender Bedingung. Möglich ist es also auch, einen Vertrag über ...
Antwort lesen »In diesem Fall macht die KfW leider keine Ausnahme. Den Einkommens- sowie den Geschwindigkeitsbonus können Sie nur als selbst nutzender ...
Antwort lesen »Entscheidend ist immer das Datum des Antrags. Möchten Sie von der alten zur neuen Förderung wechseln, müssen Sie den bestehenden Antrag ...
Antwort lesen »Hier sind alle beschriebenen Maßnahmen förderbar. Einen Überblick finden Sie im Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen und Leistungen. Im ...
Antwort lesen »Als Eigentümer haben Sie mehrere Fördermöglichkeiten. Variante 1: Sie nutzen BEG-EM-Mittel für die Förderung von Einzelmaßnahmen. Diese ...
Antwort lesen »Ein Angebot muss in aller Regel nicht eingereicht werden. Gefordert ist ein Vertrag mit auflösender oder aufschiebender Bedingung. Eine ...
Antwort lesen »Heizlüfter und mobile Gasheizer gelten unserer Auffassung nach nicht als Heizgeräte. Handelt es sich um fest installierte Elektroheizkörper ...
Antwort lesen »Hier können Sie auch einen anderen Energieberater beauftragen. Wichtig ist, dass dieser die Arbeiten nachvollziehen oder nachprüfen kann, ...
Antwort lesen »Eine Austauschpflicht betrifft nur 30 Jahre alte Heizungen, die noch nicht auf Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik basieren. Ob das der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich beziehen sich die Verbote nicht auf bestehende Anlagen. Sie gelten im Allgemeinen für neu in Verkehr gebrachte Systeme. Auch ...
Antwort lesen »Für Gebäude zur Ferien-/Wochenendnutzung bekommen Sie Fördermittel nur dann, wenn Sie in den Geltungsbereich des GEG fallen. Dazu müssen ...
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