Jede Partei hat im Wahlkampf und in ihrem Programm eigene Schwerpunkte gesetzt. Diese jetzt in einer Koalition in Übereinstimmung zu bringen und aus den verschiedenen Positionen ein schlüssiges Konzept zum Thema Energiewende und Energieeffizienz zu entwickeln, wird die große Herausforderung der kommenden Wochen und Monate. Immerhin: Darin, dass es ohne Energieeffizienz nicht geht, sind sich die Parteien einig.
Modell große Koalition: Verlässliche Förderung für Hausbesitzer
Wird Deutschland künftig von einer großen Koalition regiert, müssen sich Hausbesitzer um die Förderung für energetische Sanierungen keine Sorgen machen: CDU/CSU und SPD haben sich im Vorfeld der Bundestagswahl beide für eine verlässliche KfW-Förderung ausgesprochen. Doch schon, was den Steuerbonus, also die steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen angeht, ist Streit vorprogrammiert. Denn beim Steuerbonus wünscht sich nur die Union einen Neustart, die SPD setzt statt dessen auf einen Ausbau der Energieberatung. Und auch beim Einsatz energieeffizienter Technik sind die Positionen höchst unterschiedlich: Während die CDU keine Vorgaben zur Technik machen will, favorisiert die SPD den so genannten Top-Runner-Ansatz für Produkte. Das bedeutet, dass in jeder Produktgruppe die energieeffizientesten Modelle zum Standard erhoben werden, den auch andere Produkte erfüllen müssen. Sonst verschwinden sie vom Markt.
Modell schwarz-grün: Chance für den Steuerbonus
Sowohl die Union als auch die Grünen haben ihn auf der Agenda: den Steuerbonus für energetische Sanierungen. Gibt es also noch eine Chance für eine verbesserte Förderung für private Hausbesitzer, die in die Energieeffizienz ihres Hauses investieren? Doch auch, wenn in Sachen Förderung etwas Einigkeit herrscht, besteht darüber hinaus viel Gesprächsbedarf: Was wird aus den Forderungen der Grünen nach einem Verbot für Ölheizungen, schärferen Sanierungsvorgaben und dem einheitlichen Energiebedarfsausweis? Und können sich die Parteien beim Einsatz bestimmter Techniken einigen? Gibt es mehr Anreize zur Sanierung oder sogar mehr Vorgaben für Hausbesitzer?
Wärmebereich muss bei Energieeffizienz stärker berücksichtigt werden
Steuerbonus, individuelle Sanierungsfahrpläne, Energieausweis mit Effizienzklassen, Beratungsoffensive - Vorschläge, wie Hausbesitzer in Sachen Sanierung besser unterstützt werden können, liegen zahlreich auf dem Tisch. Genauso wichtig für das Gelingen der Energiewende ist, dass der Fokus nicht ausschließlich auf dem Strommarkt liegt. Dem Wärmemarkt muss in Zukunft mehr Beachtung geschenkt werden.
Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
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