Rollläden, Jalousien und Markisen sorgen für angenehme Kühle im Haus, denn sie verschatten die Fenster und verhindern dadurch ein Aufheizen der dahinterliegenden Räume. Mensch und Zimmerpflanzen sind vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt und die Möbel bleichen weniger aus. Damit Hausbesitzer lange Freude an ihrem Sonnenschutz haben, ist jährlich eine Wartung angesagt. Spätestens jetzt im Sommer wird es Zeit, Markisen, Jalousien und Rollläden wieder auf Hochglanz bringen – und auch die Fenster haben eine Pflegekur verdient. Schließlich müssen sie nach Regen und Kälte nun pralles Sonnenlicht und Hitze ertragen. Die regelmäßige Kontrolle und gute Pflege tragen zu einer langen Lebensdauer bei.
Markise und Rollläden prüfen und säubern
Die beweglichen Teile von Markisen vertragen hin und wieder etwas Schmiermittel, um mit den Jahren nicht „einzurosten“. Störungen bei der Mechanik sollte der Fachmann behandeln. Markisen sind dank einer großen Auswahl an Stoffen, Farben und Mustern auch richtig dekorativ. Damit das auch so bleibt, müssen Flecken weichen. Kleinere Verunreinigungen können mit einem farblosen Radiergummi entfernt werden. Oft hilft schon ein Abspritzen mit dem Gartenschlauch oder - bei äußerst hartnäckigen Flecken - ein weicher Schwamm und etwas Feinwaschmittel. Metallische Oberflächen werden mit entsprechenden Reinigungsmitteln wieder sauber. Wichtig: Nach der Säuberung die Markise noch einmal gründlich mit Wasser abspritzen und vollständig trocknen lassen, bevor sie eingefahren wird - sonst drohen Stockflecken. Auch die Rollläden sollten sauber laufen und jährlich von Schmutz befreit werden. Außerdem sollte geprüft werden, ob die Rollläden noch frei beweglich sind. Hakt es irgendwo, muss der Fachmann her.
Pflege für ein langes Fenster-Leben
Fenster und Türen werden ebenfalls oft vernachlässigt. Neben dem Offensichtlichem, dem Glas, gilt es auch die Rahmen und Dichtungen und nicht zuletzt die Rollläden zu pflegen. Schmutz, Pollen und Gewitter hinterlassen auch hier ihre Spuren. Mit ein wenig Wartung und Pflege bleiben sie auch nach Jahren funktionsfähig und schön wie am ersten Tag. Einmal pro Jahr sollten die Beschläge von Staub und Schmutz befreit und alle beweglichen Teile mit ein paar Tropfen Öl versehen werden. Eine schonende Reinigung mit einem weichen Schwamm, Fensterleder oder einem Handtuch sorgt für klare Sicht. Viel hilft übrigens viel: Am Wasser sollten Hausbesitzer nicht sparen, damit keine Kratzer entstehen. Dazu etwas Glasreiniger oder Spiritus und die Scheibe glänzt wieder. Um beispielsweise Holz-Rahmen vor Verwitterung zu schützen, helfen zur Oberfläche passende Spezialreiniger und Pflegemittel. Bei Metall- und Kunststoffprofilen reichen in der Regel Geschirrspülmittel und ein Schwamm. Danach gilt es noch die Dichtungen mit Pflegemilch auf Vordermann zu bringen, damit sie nicht spröde werden, und die Entwässerungsöffnungen zu säubern und schon sind die Fenster wieder fit.
Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort