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07.03.2024
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Zinsänderung bei KfW-Förderung: Zinssenkung für Förderkredite

Neue Konditionen für Ergänzungskredit, Altersgerecht Umbauen, BEG

Seit dem 7.3.2024 gelten für einige Förderprogramme der KfW neue Zinskonditionen. Die KfW hat die Zinsen für Förderkredite in der Wohnwirtschaft gesenkt - das gilt unter anderem für die BEG-Förderung, den Ergänzungskredit und für das Programm Altersgerecht Umbauen. Die Konditionen der KfW-Bank sind für Eigentümer:innen bei der Sanierung attraktiv.

Euromünzen und Euroscheine
Die KfW bietet Eigentümer:innen Förderkredite für die Sanierung zu günstigen Konditionen und mit attraktiven TilgungszuschüssenFoto: KfW-Bildarchiv / Fotograf: Thomas Klewar

Die aktuelle Zinssenkung der KfW-Bank betrifft folgende Förderprogramme aus dem Bereich der wohnwirtschaftlichen Investitionen:

  • BEG Wohngebäude - Kredit (261)
  • Altersgerecht Umbauen (159)
  • NEU Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude - Kredit 358/359 -- Die Konditionen liegen zum Programmstart zwischen 0,01 % (Laufzeit 4 bis 5 Jahre) und 2,26 % (26 bis 35 Jahre Laufzeit) effektiver Jahreszins.
  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
  • Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
  • KfN Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (297)
  • WEF Wohneigentum für Familien (300) NEU: Seit 1. März 2024 wird auch eine 20-jährige Zinsbindungsfrist angeboten

Förderung attraktiv für die Sanierung
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert die KfW Maßnahmen im Gebäudebestand. Eigentümer:innen, die ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung mit einer Sanierung fit für die Zukunft machen, können mit der Förderung ihre Investitionskosten reduzieren. So gibt es im Programm "Wohngebäude Kredit 261" zinsgünstige Kredite in Höhe von maximal 150.000 Euro, je nachdem welcher Effizienzhaus-Standard nach der Sanierung erreicht wird. Ein Tilgungszuschuss macht die Förderkredite zusätzlich attraktiv.

Das neue Programm "Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude 358/359" erleichtert Eigentümern die Finanzierung einer neuen Heizung sowie von Maßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik. Zur Verfügung steht ein Förderkredit von maximal 120.000 Euro, der zusätzlich zur zugesagten Zuschussförderung von KfW (Heizung) und BAFA (Gebäudehülle, Anlagentechnik) genutzt werden kann.

Im Programm Altersgerecht Umbauen (159) erhalten Eigentümer:innen bis zu 50.000 Euro Kredit für die barrierefreie Gestaltung von Haus und Grundstück oder für den Kauf barrierefrei umgebauten Wohnraums.

Die aktuellen Konditionen für die KfW-Programme aus dem Bereich Bauen, Wohnen und Sanieren finden Sie in der Konditionenübersicht.

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Quelle: KfW / energie-fachberater.de
 
 

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