Tipp 1: Heizung auch bei Abwesenheit auf niedriger Stufe laufen lassen
Eigentümer wünschen sich überschaubare Energiekosten. So wird die Heizung heruntergeregelt, wenn niemand zu Hause ist. Sinken allerdings die Temperaturen unter die Frostgrenze, steigt das Risiko von Frostschäden bei Wasserleitungen und Heizung. Selbst bei längerer Abwesenheit der Bewohner sollten daher Heizkörper zumindest auf kleiner Stufe angeschaltet bleiben, damit Wasser im Heizkreislauf zirkuliert. Vor der Abreise steht deshalb auch ein Check, ob ausreichend Brennstoff vorrätig ist, um die Heizung zu versorgen.
Tipp 2: Fenster auch in unbeheizten Räumen nicht dauerhaft geöffnet lassen
Fenster und Lüftungsöffnungen in unbeheizten Räumen – zum Beispiel unter dem Dach oder im Keller – sind Eintrittspforten für Kälte. Daher sollten sie nie dauerhaft geöffnet sein, sondern nur zur "Stoßlüftung" aufgemacht und dann wieder fest verschlossen werden. Wasser führende Leitungen in solchen Räumen sollten vor dem Winter, wenn möglich, vollständig entleert werden.
Tipp 3: Wasserleitungen im Freien besonders schützen
Wasserleitungen, die ins Freie führen und im Sommer beispielsweise an Rasensprenger oder sonstige Bewässerungsanlagen angeschlossen sind, sind besonders frostgefährdet. Zuleitungen nach draußen sollten vor Winterbeginn komplett entleert und abgesperrt werden.
Tipp 4: Solaranlage auf Frostsicherheit checken
Bevor es kalt wird, muss bei Solarthermie-Anlagen sichergestellt sein, dass diese auf Frostsicherheit kontrolliert wurden.
Tipp 5: Eingefrorene Wasserleitungen richtig auftauen
Eine eingefrorene Wasserleitung sollte in keinem Fall mit einer Lötlampe oder einem anderen offenen Feuer aufgetaut werden. Denn das kann die Leitung zusätzlich beschädigen und aufgrund der großen Hitzeentwicklung einen Brand verursachen. Zum Auftauen sind ausschließlich sichere und geeignete Wärmequellen zu verwenden wie heiße Tücher oder spezielle Auftaugeräte. Im Zweifel – und vor allem, wenn Lecks zu erwarten sind - sollten Eigentümer besser einen Sanitär-Fachbetrieb kontaktieren. Weitere Tipps zum Umgang mit Frostschäden und Lecks sowie zum Auftauen eingefrorener Wasserleitungen können Sie hier nachlesen.
Tritt bei aller Vorsicht nach einer Frostperiode dennoch Leitungswasser aus einer schadhaften Leitung aus, deckt in der Regel die private Wohngebäudeversicherung den Schaden ab. Für Möbel und anderen Hausrat, die als Folge eines Frostschadens durch austretendes Leitungswasser beschädigt oder zerstört werden, kommt die Hausratversicherung auf. Voraussetzung ist bei beiden Versicherungen, dass die Policen Risiken durch Leitungswasser einschließen.
Der Zähler ist grundsätzlich mit dem Einbau der Wärmepumpe förderbar. Wichtig ist, dass Sie die Fördermittel vor Maßnahmenbeginn beantragt ...
Antwort lesen »Hier verweisen wir auf Punkt 1.12 der FAQ zur BEG‑Förderung. Darin heißt es: "Bei Maßnahmen, die in Eigenleistung erbracht werden, sind nur ...
Antwort lesen »Gebäude sind hier in aller Regel als Ganzes zu betrachten. Hält das Gebäude die Vorgaben der WSchV von 1977 noch nicht ein, gilt § 80 ...
Antwort lesen »Wenn Sie die Dachsanierung nachvollziehbar in mehrere Abschnitte aufteilen können, ist es möglich, die Förderung zweimal zu beantragen. ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW muss lediglich der Wärmeerzeuger nachweislich entsorgt werden. Sie können die Entsorgung des Öltanks jedoch ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fördert diese das Vorhaben auch, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen über dem Sparerfreibetrag liegen. Zu ...
Antwort lesen »Im Infoblatt zu den förderbaren Kosten sind übliche Umfeldmaßnahmen bei der Förderung der Fenster aufgeführt. Hier finden Sie unter anderem ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs keine Rolle, sofern dieser den Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Die Kosten trägt der Mieter. In Zukunft ändert sich das laut GMoD. Denn dann trägt auch der Vermieter einen Teil der Kosten. Konkret geht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Dämmung in beiden Fällen fördern lassen. Sinnvoll wäre es dann in der Regel, gleich das Dach zu dämmen. Die ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Kaminbauer oder zu einem Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Die Experten nehmen die ...
Antwort lesen »Die Sorge ist hier berechtigt. Denn dringt Luft in die Konstruktion ein, kann sich im Spalt Feuchtigkeit ansammeln und Schäden verursachen. ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die Klimaanlage beantragen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss die Anlage den ...
Antwort lesen »Die Innendämmung ist in Bezug auf Feuchtigkeit immer kritisch, vor allem im Badezimmer. Denn hier entsteht in sehr kurzer Zeit sehr viel ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Wurde das Dach nicht fachgerecht abgedichtet, kann es zu feuchtebedingten Schäden und Schimmel kommen. Auch höhere Wärmeverluste sind dann ...
Antwort lesen »Mit Verbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren ist das grundsätzlich möglich. Das gilt auch für den Einsatz eines ...
Antwort lesen »Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist greift erst dann, wenn Sie die Förderung stornieren. Haben Sie bereits Mittel beantragt und möchten Sie erneut Fördermittel ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
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