Tipp 1: Heizung auch bei Abwesenheit auf niedriger Stufe laufen lassen
Hausbesitzer wünschen sich überschaubare Energiekosten. So wird die Heizung heruntergeregelt, wenn niemand zu Hause ist. Sinken allerdings die Temperaturen unter die Frostgrenze, steigt das Risiko von Frostschäden bei Wasserleitungen und Heizung. Selbst bei längerer Abwesenheit der Bewohner sollten daher Heizkörper zumindest auf kleiner Stufe angeschaltet bleiben, damit Wasser im Heizkreislauf zirkuliert. Vor der Abreise steht deshalb auch ein Check, ob ausreichend Brennstoff vorrätig ist, um die Heizung zu versorgen.
Tipp 2: Fenster auch in unbeheizten Räumen nicht dauerhaft geöffnet lassen
Fenster und Lüftungsöffnungen in unbeheizten Räumen – zum Beispiel unter dem Dach oder im Keller – sind Eintrittspforten für Kälte. Daher sollten sie nie dauerhaft geöffnet sein, sondern nur zur „Stoßlüftung“ aufgemacht und dann wieder fest verschlossen werden. Wasser führende Leitungen in solchen Räumen sollten vor dem Winter, wenn möglich, vollständig entleert werden.
Tipp 3: Wasserleitungen im Freien besonders schützen
Wasserleitungen, die ins Freie führen und im Sommer beispielsweise an Rasensprenger oder sonstige Bewässerungsanlagen angeschlossen sind, sind besonders frostgefährdet. Zuleitungen nach draußen sollten vor Winterbeginn komplett entleert und abgesperrt werden.
Tipp 4: Solaranlage auf Frostsicherheit checken
Bevor es kalt wird, muss bei Solarthermie-Anlagen sichergestellt sein, dass diese auf Frostsicherheit kontrolliert wurden.
Tipp 5: Eingefrorene Wasserleitungen richtig auftauen
Eine eingefrorene Wasserleitung sollte in keinem Fall mit einer Lötlampe oder einem anderen offenen Feuer aufgetaut werden. Denn das kann die Leitung zusätzlich beschädigen und aufgrund der großen Hitzeentwicklung einen Brand verursachen. Zum Auftauen sind ausschließlich sichere und geeignete Wärmequellen zu verwenden wie heiße Tücher oder spezielle Auftaugeräte. Im Zweifel – und vor allem, wenn Lecks zu erwarten sind, sollten Hausbesitzer besser einen Sanitär-Fachbetrieb kontaktieren. Weitere Tipps zum Umgang mit Frostschäden und Lecks sowie zum Auftauen eingefrorener Wasserleitungen können Sie hier nachlesen.
Tritt bei aller Vorsicht nach einer Frostperiode dennoch Leitungswasser aus einer schadhaften Leitung aus, deckt in der Regel die private Wohngebäudeversicherung den Schaden ab. Für Möbel und anderen Hausrat, die als Folge eines Frostschadens durch austretendes Leitungswasser beschädigt oder zerstört werden, kommt die Hausratversicherung auf. Voraussetzung ist bei beiden Versicherungen, dass die Policen Risiken durch Leitungswasser einschließen.
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