Tipp 1: Heizung auch bei Abwesenheit auf niedriger Stufe laufen lassen
Eigentümer wünschen sich überschaubare Energiekosten. So wird die Heizung heruntergeregelt, wenn niemand zu Hause ist. Sinken allerdings die Temperaturen unter die Frostgrenze, steigt das Risiko von Frostschäden bei Wasserleitungen und Heizung. Selbst bei längerer Abwesenheit der Bewohner sollten daher Heizkörper zumindest auf kleiner Stufe angeschaltet bleiben, damit Wasser im Heizkreislauf zirkuliert. Vor der Abreise steht deshalb auch ein Check, ob ausreichend Brennstoff vorrätig ist, um die Heizung zu versorgen.
Tipp 2: Fenster auch in unbeheizten Räumen nicht dauerhaft geöffnet lassen
Fenster und Lüftungsöffnungen in unbeheizten Räumen – zum Beispiel unter dem Dach oder im Keller – sind Eintrittspforten für Kälte. Daher sollten sie nie dauerhaft geöffnet sein, sondern nur zur "Stoßlüftung" aufgemacht und dann wieder fest verschlossen werden. Wasser führende Leitungen in solchen Räumen sollten vor dem Winter, wenn möglich, vollständig entleert werden.
Tipp 3: Wasserleitungen im Freien besonders schützen
Wasserleitungen, die ins Freie führen und im Sommer beispielsweise an Rasensprenger oder sonstige Bewässerungsanlagen angeschlossen sind, sind besonders frostgefährdet. Zuleitungen nach draußen sollten vor Winterbeginn komplett entleert und abgesperrt werden.
Tipp 4: Solaranlage auf Frostsicherheit checken
Bevor es kalt wird, muss bei Solarthermie-Anlagen sichergestellt sein, dass diese auf Frostsicherheit kontrolliert wurden.
Tipp 5: Eingefrorene Wasserleitungen richtig auftauen
Eine eingefrorene Wasserleitung sollte in keinem Fall mit einer Lötlampe oder einem anderen offenen Feuer aufgetaut werden. Denn das kann die Leitung zusätzlich beschädigen und aufgrund der großen Hitzeentwicklung einen Brand verursachen. Zum Auftauen sind ausschließlich sichere und geeignete Wärmequellen zu verwenden wie heiße Tücher oder spezielle Auftaugeräte. Im Zweifel – und vor allem, wenn Lecks zu erwarten sind - sollten Eigentümer besser einen Sanitär-Fachbetrieb kontaktieren. Weitere Tipps zum Umgang mit Frostschäden und Lecks sowie zum Auftauen eingefrorener Wasserleitungen können Sie hier nachlesen.
Tritt bei aller Vorsicht nach einer Frostperiode dennoch Leitungswasser aus einer schadhaften Leitung aus, deckt in der Regel die private Wohngebäudeversicherung den Schaden ab. Für Möbel und anderen Hausrat, die als Folge eines Frostschadens durch austretendes Leitungswasser beschädigt oder zerstört werden, kommt die Hausratversicherung auf. Voraussetzung ist bei beiden Versicherungen, dass die Policen Risiken durch Leitungswasser einschließen.
Nach § 71j GEG ist es möglich, vorerst eine fossile Heizungsanlage einzubauen, auch wenn diese die Vorgaben des § 71 GEG nicht erfüllt. ...
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Antwort lesen »Bei einer Sanierung nimmt der Energieberater mit der Fachplanung und Baubegleitung eine übergeordnete Stellung ein. Er kontrolliert die ...
Antwort lesen »Dafür benötigen Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Möchten Sie die Förderung für neue Dachfenster ohne ...
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Antwort lesen »Nach Angaben der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs grundsätzlich keine Rolle. Wichtig ist aber, dass er die Eigentumsverhältnisse ...
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Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das kein Problem. Sie können zuerst den Bauantrag stellen und dann die Förderung beantragen. Wichtig ist, ...
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Antwort lesen »Voraussetzung ist der Austausch von funktionstüchtigen Gas-, Biomasse-, Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen. Fachhandwerker ...
Antwort lesen »Da das Haus nicht geteilt ist, haben Sie nach unserem Verständnis ein ungeteiltes Mehrfamilienhaus. Hierfür stellen Sie einen gemeinsamen ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine Wärmepumpen-Anlage für das gesamte Haus, können Sie Kosten in Höhe von 113.000 Euro ansetzen. Für die tatsächlich ...
Antwort lesen »Grundsätzlich spricht nichts gegen eine Dünnschicht-Fußbodenheizung. Denn genau wie die Trockenestrich-Fußbodenheizung verfügt auch diese ...
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Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, sofern Sie eine BEG-Förderung für die neuen Türen beantragen. Denn diese ist Voraussetzung, um den ...
Antwort lesen »Eine Energieberatung ist nicht erforderlich. Planen Sie Maßnahmen an der Gebäudehülle, bekommen Sie mit einer geförderten Energieberatung ...
Antwort lesen »Um den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie die Maßnahme von einem Fachunternehmen erledigen lassen. ...
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Antwort lesen »Wenn Sie einen Fördervertrag stornieren und einen identischen Förderantrag erneut stellen, ist eine Sperrfrist von 6 Monaten einzuhalten. ...
Antwort lesen »Möchten Sie jetzt ein Tor oder eine Tür austauschen, müssen Sie einen neuen Antrag nach den neuen Förderbedingungen stellen. Das lässt sich ...
Antwort lesen »Die Förderung der Wärmepumpe kann nur der Eigentümer/ die Eigentümerin selbst über das KfW-Portal beantragen. Lebt Ihre Tochter als ...
Antwort lesen »Relevant für die Förderung der Heizungsoptimierung ist, dass die bestehende Anlage mindestens zwei Jahre alt sein muss. Das ist in Ihrem ...
Antwort lesen »Anzusetzen ist hier eine Temperatur von 0,573 °C (gilt für Ti=20°C; Tme=9,7°C; Te=-10°C). Ist das Grundwasser flacher als drei Meter, ...
Antwort lesen »Zur Herstellung von Hanfdämmstoffen sind teilweise Zusatzstoffe wie Imprägnierungen (Feuchteschutz), Polyesterstützfasern (Stabilität) und ...
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Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort