Tipp 1: Heizung auch bei Abwesenheit auf niedriger Stufe laufen lassen
Eigentümer wünschen sich überschaubare Energiekosten. So wird die Heizung heruntergeregelt, wenn niemand zu Hause ist. Sinken allerdings die Temperaturen unter die Frostgrenze, steigt das Risiko von Frostschäden bei Wasserleitungen und Heizung. Selbst bei längerer Abwesenheit der Bewohner sollten daher Heizkörper zumindest auf kleiner Stufe angeschaltet bleiben, damit Wasser im Heizkreislauf zirkuliert. Vor der Abreise steht deshalb auch ein Check, ob ausreichend Brennstoff vorrätig ist, um die Heizung zu versorgen.
Tipp 2: Fenster auch in unbeheizten Räumen nicht dauerhaft geöffnet lassen
Fenster und Lüftungsöffnungen in unbeheizten Räumen – zum Beispiel unter dem Dach oder im Keller – sind Eintrittspforten für Kälte. Daher sollten sie nie dauerhaft geöffnet sein, sondern nur zur "Stoßlüftung" aufgemacht und dann wieder fest verschlossen werden. Wasser führende Leitungen in solchen Räumen sollten vor dem Winter, wenn möglich, vollständig entleert werden.
Tipp 3: Wasserleitungen im Freien besonders schützen
Wasserleitungen, die ins Freie führen und im Sommer beispielsweise an Rasensprenger oder sonstige Bewässerungsanlagen angeschlossen sind, sind besonders frostgefährdet. Zuleitungen nach draußen sollten vor Winterbeginn komplett entleert und abgesperrt werden.
Tipp 4: Solaranlage auf Frostsicherheit checken
Bevor es kalt wird, muss bei Solarthermie-Anlagen sichergestellt sein, dass diese auf Frostsicherheit kontrolliert wurden.
Tipp 5: Eingefrorene Wasserleitungen richtig auftauen
Eine eingefrorene Wasserleitung sollte in keinem Fall mit einer Lötlampe oder einem anderen offenen Feuer aufgetaut werden. Denn das kann die Leitung zusätzlich beschädigen und aufgrund der großen Hitzeentwicklung einen Brand verursachen. Zum Auftauen sind ausschließlich sichere und geeignete Wärmequellen zu verwenden wie heiße Tücher oder spezielle Auftaugeräte. Im Zweifel – und vor allem, wenn Lecks zu erwarten sind - sollten Eigentümer besser einen Sanitär-Fachbetrieb kontaktieren. Weitere Tipps zum Umgang mit Frostschäden und Lecks sowie zum Auftauen eingefrorener Wasserleitungen können Sie hier nachlesen.
Tritt bei aller Vorsicht nach einer Frostperiode dennoch Leitungswasser aus einer schadhaften Leitung aus, deckt in der Regel die private Wohngebäudeversicherung den Schaden ab. Für Möbel und anderen Hausrat, die als Folge eines Frostschadens durch austretendes Leitungswasser beschädigt oder zerstört werden, kommt die Hausratversicherung auf. Voraussetzung ist bei beiden Versicherungen, dass die Policen Risiken durch Leitungswasser einschließen.
Den Nachlass gibt es für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, wozu unter anderem Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung ab 4,2 kW zählen. ...
Antwort lesen »Den Einkommensbonus können Sie ohnehin nur für die selbst genutzte Wohneinheit nutzen. Im Einfamilienhaus sind das 30 Prozent von 30.000 ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die Kombination von BEG-Zuschüssen und Steuerboni nach § 35 a/c EStG ist bei derselben Maßnahme nicht ...
Antwort lesen »Geht es um eine Einzelraumfeuerungsanlage, ist die Förderung leider nicht möglich. Hier können Sie nur den Steuerbonus für ...
Antwort lesen »Nach Angaben im Merkblatt zur Verwendungsnachweiserklärung über das BAFA-Portal müssen Sie erst einmal keine Zahlungsnachweise einreichen. ...
Antwort lesen »In Punkt 8.6 der aktuell gültigen BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Ebenso ist eine Kumulierung mit der steuerlichen Förderung nach § 35a ...
Antwort lesen »Eine Kombination ist hier nur möglich, wenn Sie Darlehen (KfW 261) und Zuschüsse (KfW 458 oder BAFA) für unterschiedliche Maßnahmen nutzen. ...
Antwort lesen »Richtwerte geben wir Ihnen im Beitrag "Was kostet die Fassadendämmung?". Eine konkrete Preisauskunft bekommen Sie darüber hinaus nur mit ...
Antwort lesen »In den Auslegungsfragen /Vollzugsempfehlungen / Hinweisen zur Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen der LAI ist eine genaue ...
Antwort lesen »Sofern es sich um ein unbeheiztes Treppenhaus handelt, können Sie die BEG-EM-Förderung für den Austausch der Tür nutzen. Mit diesem ...
Antwort lesen »Die Kosten für Fachplanung und Baubegleitung sind in der BEG-EM-Richtlinie unter Punkt 8.3.1. separat aufgeführt. Sie lassen sich also ...
Antwort lesen »Ändert sich die Anzahl der Wohnungen, müssen Sie den Antrag aller Voraussicht nach stornieren und neu stellen. Den Effizienzbonus könnten ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie können die Fassaden des Gebäudes unterschiedlich stark dämmen und auch nur für einen Teil der Maßnahme ...
Antwort lesen »Unseren Informationen zur Folge handelt es sich bei dem Buderus Heizkessel G115-21 RE um einen Niedertemperaturkessel. Als solcher ist er ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Arbeiten selbst erledigen. Sie benötigen allerdings die Abnahme von einem Schornsteinfeger. Außerdem empfehlen ...
Antwort lesen »Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist eine Energiesparmaßnahme mit hoher Wirtschaftlichkeit und daher sehr sinnvoll. Allerdings ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie die Förderung der Heizung allein beantragen. Sie beantragen die Basisförderung (30 %), den Effizienzbonus für ...
Antwort lesen »Bei einem Spalt von zwei bis drei Zentimetern sind vor Ort weitere Untersuchungen nötig. Nur so lässt sich feststellen, ob eine ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das bei einem Neubau leider nicht mehr möglich. Wir empfehlen Ihnen daher den Kontakt zu Ihrer Bank. Unter Umständen ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie Fördermittel vom BAFA oder vom Finanzamt. Über das BAFA erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 ...
Antwort lesen »Geht es um eine energetische Sanierung zu einem Effizienzhaus-Standard (40, 55, 70, 80 oder Denkmal) kommt die KfW-Förderung 261 infrage. ...
Antwort lesen »Als Vermieter können Sie die über die Förderung hinausgehenden Kosten steuerlich geltend machen. Wir empfehlen, das mit Ihrem Steuerberater ...
Antwort lesen »Laut Paragraf 17 des Hamburger Klimaschutzgesetzes müssen Sie 15 Prozent des Wärmebedarfs regenerativ decken. Der Wärmebedarf ist dabei der ...
Antwort lesen »In der beschriebenen Konstellation handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit zwei Wohnungen. Die Förderung sollten Sie ...
Antwort lesen »Grundsätzlich müssen Sie bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung Eigentümer sein. Den Grundbuchauszug können Sie dabei nach Fertigstellung ...
Antwort lesen »Bleibt die Dachbodendecke oben offen und ist der Dachraum belüftet, benötigen Sie in der Regel keine Dampfbremse unter der ...
Antwort lesen »Verschiedene Hersteller haben Propan-Wärmepumpen im Angebot, die Temperaturen von bis zu 70 Grad Celsius erreichen. Die Innenaufstellung ...
Antwort lesen »Ganz gleich, ob Sie eine neue Pelletheizung oder eine Wärmepumpe einbauen: In beiden Fällen bekommen Sie die Heizungsförderung in Höhe von ...
Antwort lesen »Nein. In dieser Kombination kommt es nicht zu einer Pflicht der Dachdämmung. Losgelöst von der neuen Heizung kann die Dämmung der obersten ...
Antwort lesen »Die Nachtspeicherheizung von AEG ist in der Asbest-Liste nicht aufgeführt. Bei AEG enthalten Heizgeräte bis einschließlich Baujahr 1974 ...
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