Die KfW hat im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Programm "Wohngebäude Kredit 261" zum 22.9.2022 erstmals den Effizienzhaus "Worst Performing Building"-Bonus eingeführt. Zum 1.1.2023 haben sich die Förderbedingungen nochmals verbessert. Bei der Sanierung zum Effizienzhaus werden nun zusätzlich "Worst Performing Buildings" (WPB) gefördert, und zwar in diesen Effizienzhaus-Stufen:
Für die Sanierung eines "Worst Performing Buildings" wird ein zusätzlicher Bonus von 10 Prozent gewährt. Dieser Bonus ist mit der EE- oder NH-Klasse kumulierbar sowie auch mit dem Bonus für serielles Sanieren (SerSan).
Allgemein sind "Worst Performing Buildings" Gebäude, die auf Grund des energetischen Sanierungsstandes zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehören.
Welche Altbauten sind Worst-Performing-Buildings (WPB) im Sinne der BEG? Qualifizierung über Energieausweis oder Baujahr plus Sanierungszustand
Ein Wohnhaus ist im Sinne der BEG ein Worst Performing Building (WPB), wenn es sich über einen gültigen Energieausweis oder alternativ über das Baujahr und den Sanierungszustand der Außenwand als solches qualifiziert.
1. Definition WPB über den Energieausweis
Ein Wohngebäude ist ein WPB im Sinne der BEG, wenn ein Energieausweis der Klasse H vorliegt. Dieser Energieausweis kann ein Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis sein. Voraussetzung ist weiterhin, dass der Energieausweis noch gültig ist - das im Energieausweis ausgewiesene Gültigkeitsdatum darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht überschritten sein. Der Energieausweis muss den Zustand unmittelbar vor der Sanierung zum Effizienzhaus beschreiben.
Was gilt bei Energieausweisen ohne Energieeffizienzklasse?
Bei gültigen Energieausweisen für Wohngebäude, aus denen die Klasse noch nicht hervorgeht (Erstellung vor 2014), gilt ein Gebäude als WPB, wenn der im Energieausweis ausgewiesene Wert größer oder gleich 250 kWh/m2 a Endenergie ist (Endenergiebedarf im Bedarfsausweis bzw. Endenergieverbrauch im Verbrauchsausweis).
2. Definition WPB über Baujahr und Sanierungszustand der Außenwand – für Gebäude mit Baujahr bis 1957
Unabhängig von der Einstufung im Energieausweis ist Wohnhaus ein WPB, wenn das Baujahr des Gebäudes 1957 oder früher ist und mindestens 75 Prozent der Fläche der Außenwand energetisch unsaniert sind. Als Baujahr gilt das Jahr der Baufertigstellung. Alternativ ist es zulässig, das Jahr des Bauantrags bzw. der Bauanzeige für die Bewertung zu nutzen, sofern das Gebäude dementsprechend fertiggestellt wurde.
Der Flächenanteil einer Außenwand gilt als unsaniert, wenn an dieser Wandfläche keine Maßnahmen umgesetzt wurden, die den U-Wert maßgeblich verbessert haben. Das Aufbringen einer Wärmedämmung nach dem 31.12.1983 gilt als energetische Sanierung, unabhängig von der Art und der Dicke der Dämmung.
Folgende Maßnahmen gelten nicht als energetische Sanierung:
Der Mindestanteil der unsanierten Fläche der Außenwand muss unmittelbar vor der Sanierung zum Effizienzhaus vorliegen.
--> Weiterlesen: BEG WG - Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus
In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich bei einer Sanierung nur Wohneinheiten berücksichtigen, die in vormals beheizten Bereichen entstehen. Entstehen ...
Antwort lesen »Die beschriebene Lösung ist aus technischer Sicht zu empfehlen. Mit dem Versetzen der Rollläden vermeiden Sie eine Wärmebrücke. Die ...
Antwort lesen »Die Art der Finanzierung spielt hier keine Rolle, solange Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen und die Überweisung nachweisbar ...
Antwort lesen »WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das Haus zu mindestens 50 Prozent dem Wohnen dient. Ist das der Fall, können Sie die Förderung der Heizung für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit dem BAFA müssen die Rechnungen alle einzeln aufgeführt und mit den jeweiligen Rechnungsnummern hinterlegt werden. ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
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