Die KfW hat im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im Programm "Wohngebäude Kredit 261" zum 22.9.2022 erstmals den Effizienzhaus "Worst Performing Building"-Bonus eingeführt. Zum 1.1.2023 haben sich die Förderbedingungen nochmals verbessert. Bei der Sanierung zum Effizienzhaus werden nun zusätzlich "Worst Performing Buildings" (WPB) gefördert, und zwar in diesen Effizienzhaus-Stufen:
Für die Sanierung eines "Worst Performing Buildings" wird ein zusätzlicher Bonus von 10 Prozent gewährt. Dieser Bonus ist mit der EE- oder NH-Klasse kumulierbar sowie auch mit dem Bonus für serielles Sanieren (SerSan).
Allgemein sind "Worst Performing Buildings" Gebäude, die auf Grund des energetischen Sanierungsstandes zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehören.
Welche Altbauten sind Worst-Performing-Buildings (WPB) im Sinne der BEG? Qualifizierung über Energieausweis oder Baujahr plus Sanierungszustand
Ein Wohnhaus ist im Sinne der BEG ein Worst Performing Building (WPB), wenn es sich über einen gültigen Energieausweis oder alternativ über das Baujahr und den Sanierungszustand der Außenwand als solches qualifiziert.
1. Definition WPB über den Energieausweis
Ein Wohngebäude ist ein WPB im Sinne der BEG, wenn ein Energieausweis der Klasse H vorliegt. Dieser Energieausweis kann ein Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis sein. Voraussetzung ist weiterhin, dass der Energieausweis noch gültig ist - das im Energieausweis ausgewiesene Gültigkeitsdatum darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht überschritten sein. Der Energieausweis muss den Zustand unmittelbar vor der Sanierung zum Effizienzhaus beschreiben.
Was gilt bei Energieausweisen ohne Energieeffizienzklasse?
Bei gültigen Energieausweisen für Wohngebäude, aus denen die Klasse noch nicht hervorgeht (Erstellung vor 2014), gilt ein Gebäude als WPB, wenn der im Energieausweis ausgewiesene Wert größer oder gleich 250 kWh/m2 a Endenergie ist (Endenergiebedarf im Bedarfsausweis bzw. Endenergieverbrauch im Verbrauchsausweis).
2. Definition WPB über Baujahr und Sanierungszustand der Außenwand – für Gebäude mit Baujahr bis 1957
Unabhängig von der Einstufung im Energieausweis ist Wohnhaus ein WPB, wenn das Baujahr des Gebäudes 1957 oder früher ist und mindestens 75 Prozent der Fläche der Außenwand energetisch unsaniert sind. Als Baujahr gilt das Jahr der Baufertigstellung. Alternativ ist es zulässig, das Jahr des Bauantrags bzw. der Bauanzeige für die Bewertung zu nutzen, sofern das Gebäude dementsprechend fertiggestellt wurde.
Der Flächenanteil einer Außenwand gilt als unsaniert, wenn an dieser Wandfläche keine Maßnahmen umgesetzt wurden, die den U-Wert maßgeblich verbessert haben. Das Aufbringen einer Wärmedämmung nach dem 31.12.1983 gilt als energetische Sanierung, unabhängig von der Art und der Dicke der Dämmung.
Folgende Maßnahmen gelten nicht als energetische Sanierung:
Der Mindestanteil der unsanierten Fläche der Außenwand muss unmittelbar vor der Sanierung zum Effizienzhaus vorliegen.
--> Weiterlesen: BEG WG - Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus
Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Installieren Sie eine weitere Wärmepumpe als Ergänzung zur bestehenden und haben Sie noch förderbare Kosten übrig, können Sie für die neue ...
Antwort lesen »Eine Förderung ist hier nur möglich, wenn auch ein Fördertatbestand besteht. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie ...
Antwort lesen »Nach FAQ zur BEG-Förderung dürfen Sie auf eigenes finanzielles Risiko bereits vor dem Erhalt der Förderzusage mit dem Vorhaben beginnen. In ...
Antwort lesen »Bei der BAFA kommt es immer auf das Antragsjahr an. Pro Kalenderjahr und Wohneinheit können Sie Kosten in Höhe von 30.000 Euro geltend ...
Antwort lesen »Sie können hier die Basisförderung sowie den Wärmepumpenbonus für das gesamte Haus beantragen (Kosten: max. 30.000 + 15.000 Euro). Bei ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort