Angesichts immer heißer werdender Sommer steigt das Bedürfnis nach Kühle unmittelbar am eigenen Haus. Vor allem die versiegelten Flächen werden bei heißen Temperaturen zu Hitzeinseln, die nicht einmal nachts abkühlen. Ein weiteres Problem: Bei Starkregen - zum Beispiel bei Hitzegewittern - versickert auf diesen Flächen kaum Wasser, so dass es schneller zu Überflutungen kommt.
Eine offene und begrünte Pflasterung wirkt Hitze- und Wasserstau entgegen und ist gleichzeitig eine gute Gelegenheit, einen blühenden Hingucker aus diesen Teilen des Grundstücks zu machen. Fünf wichtige Tipps und Infos für Eigentümer:
1. Besseres Mikroklima durch natürliche Bodenfunktion
Bei Hitze lieber barfuß über die Wiese oder über den Asphalt? Jeder kennt den Unterschied! Eine begrünte Fläche verbessert das Mikroklima. Kann durch die Öffnungen des Belags wieder Regen in den Boden gelangen, entsteht bei Hitze Verdunstungskühle über der Fläche. Pflanzen, die in den Fugen oder Öffnungen wachsen, kühlen ebenfalls die Umgebung. Ein weiterer Vorteil: Auch Insekten profitieren von Blühpflanzen in den Zwischenräumen.
2. Für jeden Zweck die passende begrünte Befestigung
Wege und Plätze rund ums Haus sind nötig, um sicher darauf zu gehen, das Auto zu bewegen und abzustellen oder den Gartentisch zu platzieren. Für jede dieser unterschiedlichen Anforderungen gibt es Gestaltungsmöglichkeiten: Für Stellplätze oder Einfahrten eignet sich beispielsweise belastbares Rasenfugenpflaster, das man selbst bepflanzen kann oder die Natur begrünen lässt. Noch mehr Wasser versickert in den Öffnungen von Rasengittersteinen, am meisten mit Rasengitterwaben aus möglichst recyceltem Kunststoff. Als kostengünstige Alternative etwa für Gehflächen bietet sich Schotterrasen an. Der Vorteil: Hier dringt Niederschlag vollständig in den Boden ein. Auch in breiten Fugen von Terrassenplatten können Pflanzen wachsen und Regen kann größtenteils versickern.
3. Der wasserdurchlässige und bepflanzte Bodenbelag
Um eine voll versiegelte in eine klimaangepasste Fläche umzuwandeln, müssen verdichtete und undurchlässige Schichten abgetragen und durch einen wasserdurchlässigen Untergrund ersetzt werden. --> Grundstück entsiegeln - so geht’s
Das Setzen von Randsteinen verhindert ein Verrutschen der Pflasterung etwa beim Befahren. Für Fahrwege sollte man ein Fachunternehmen beauftragen, weniger beanspruchte Wege kann man auch selbst verlegen. Für die kostengünstige Begrünung bietet sich Saatgut kleiner, trittverträglicher Pflanzen an. Ob Gänseblümchen oder Sand-Thymian, die Natur hält einige attraktive und heimische Gewächse für diesen Zweck bereit.
4. Geringer Pflegeaufwand
Begrünte Pflasterungen warten mit noch einem weiteren Vorteil auf: Fegen oder Reinigen mit dem Hochdruckreiniger fällt hier praktisch weg, so dass der Pflegeaufwand gegen Null geht. Wird die Vegetation zu hoch, reicht es, einmal mit dem Rasenmäher über die Fläche zu gehen.
5. Abwasserkosten reduzieren und Förderung beantragen
Wer eine Umgestaltung und Entsiegelung seines Grundstücks plant, kann in zahlreichen Kommunen Unterstützung für diese Maßnahme der Klimaanpassung erhalten. Vielerorts gibt es eine Förderung für die Entsiegelung. Einen weiteren finanziellen Anreiz bieten oftmals auch reduzierte Abwassergebühren für wasserdurchlässig angelegte Flächen. Es ist daher empfehlenswert, diese Bedingungen bei der zuständigen Verwaltung zu erfragen, sowohl für neue Anlagen als auch bei Umgestaltungsmaßnahmen.
Sie können auch im Nichtwohnbereich Fördermittel für die Energieberatung beantragen, um eine ganzheitliches Sanierungskonzept aufzustellen ...
Antwort lesen »Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen, bekommen Sie Fördermittel für die Dämmung für die Gesamtkosten (volle 20 cm in Ihrem ...
Antwort lesen »Sofern die Heizung weiter im Einsatz bleibt und Sie keine Mittel für selbstnutzende Eigentümer (Klima-Geschwindigkeitsbonus) erhalten ...
Antwort lesen »Ist der Ofen nicht in der HKI-Ofenliste aufgeführt, können Sie bei einem Kaminbauer nachfragen, ob dieser die erforderlichen Unterlagen ...
Antwort lesen »In aller Regel erfolgt die Auszahlung innerhalb weniger Tage. Unter Umständen kam es durch den Jahreswechsel und Urlaubstage zu ...
Antwort lesen »In aller Regel können Sie den Energieberater wechseln, wenn Sie die Förderung für die Energieberatung selbst beantragt haben. Wichtig ist, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Aussage zu einem möglichen Effizienzhaus-Standard aus der Ferne leider nicht möglich. In der Regel ...
Antwort lesen »Einen Energieberater benötigen Sie nicht. Sie müssen aber die Bestätigung zum Antrag von einem Fachhandwerker anfordern (alternativ von ...
Antwort lesen »Wird das Gebäude unter Einsatz von Energie beheizt und zu Wohnzwecken genutzt (§ 2 GEG), ist ein Energieausweis auszustellen. Bezüglich der ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizungsoptimierung kommt hier leider nicht infrage. Sie können die Kosten der neuen Verteilung sowie der Heizflächen ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW können Sie die Einhaltung der Vorgaben nur mit den entsprechenden Einkommensteuererklärungen nachweisen. Eine Ausnahme ...
Antwort lesen »Bei Wohnrecht mit eigentumsähnlicher Struktur können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen - allerdings nur die für selbst genutzte ...
Antwort lesen »Der Liefer-/Leistungsvertrag ist unabhängig von den geförderten Kosten. Diesen müssen Sie nur mit einem Fachpartner der Maßnahme ...
Antwort lesen »Haben Sie bzw. hat Ihr Berater Teile der Förderung nicht beantragt, lässt sich das nachträglich in aller Regel nicht mehr ändern. Daher ist ...
Antwort lesen »Anforderungen an die Luft-Luft-Wärmepumpe sind in Punkt 3 der TMA zur Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ...
Antwort lesen »Wird die Luftschicht nicht von Außenluft durchströmt, besteht bereits jetzt erhöhte Kondensationsgefahr. Denn hier kann es passieren, dass ...
Antwort lesen »Die Fenster wirken sich nicht auf den Taupunkt in der Wand aus. Funktioniert die geplante Konstruktion, haben ältere Fenster darauf keinen ...
Antwort lesen »Nach Abs. 1 § 57 GEG darf eine Anlage der Heizungs-, Kühl- oder Raumlufttechnik nicht in einer Weise verändert werden, dass die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW genügt hier die einfache Meldebescheinigung. Aus dieser muss allerdings die Situation zum Antragszeitpunkt ...
Antwort lesen »Das hängt immer vom individuellen Fall ab. Entscheidend ist in der Regel, ob das Vorhaben laut Baugenehmigung bzw. Bauantrag als Sanierung ...
Antwort lesen »Bei der Förderung von Maßnahmen am Gebäude und an der Technik (Dämmung, Fenstertausch, Türenaustausch, Lüftung, Heizungsoptimierung etc.) ...
Antwort lesen »Alle Systeme haben Vor- und Nachteile. Das Nasssystem hat ein großes Speichervermögen und gleicht somit Schwankungen zwischen Nachfrage und ...
Antwort lesen »Die Angaben im Energieausweis sind immer auf die Gebäudenutzfläche zu beziehen. Denn dabei handelt es sich um die gesamte beheizte Fläche ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen unsere Rubrik "Fördermittel". Hier finden Sie Informationen zu allen Fördermöglichkeiten, die aktuell ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie bekommen eine 30-prozentige Basisförderung. Diese können Sie mit dem Effizienzbonus (5 % mehr für eine Sole- oder ...
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Antwort lesen »Der Boden hat einen Einfluss, sofern er in der Berechnung berücksichtigt wird. Durch die geringe Aufbauhöhe und den geringen ...
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