Wer über einen neuen Kaminofen nachdenkt, sollte unbedingt auch ein wasserführendes Modell in Betracht ziehen. Denn ein wasserführender Kaminofen (auch Kaminofen mit Wassertasche genannt) macht die im Ofen erzeugte Wärme auch in anderen Räumen des Hauses nutzbar. Und das funktioniert so: Um die Brennkammer herum ist ein Wärmetauscher angebracht, in dem Wasser erhitzt wird. Ist der Kamin in Betrieb, wird die Wärmeenergie wie bei jedem anderen Kaminofen an den Raum abgegeben. Ein weiterer Teil der Wärme wird aber zusätzlich zum Erwärmen des Wassers genutzt. Über die Wassertasche ist der Ofen mit dem Heizkreislauf der Zentralheizung verbunden. Das erwärmte Wasser kann dann im Pufferspeicher zwischengelagert und auch in anderen Räumen genutzt werden. Das entlastet den Heizkessel. Auch Pelletöfen sind als wasserführende Modelle erhältlich.
Vorteile eines wasserführenden Kaminofens
Die Vorteile eines Kaminofens mit Wassertasche liegen auf der Hand: Weil die Wärme nicht nur in einem Raum genutzt werden kann, ergänzt der Ofen den Heizkessel perfekt. So kann die Zentralheizung in der Übergangszeit noch ausgeschaltet bleiben. Das spart Heizkosten. Außerdem steigert der Wärmetauscher den Wirkungsgrad des Kaminofens, denn es kann noch mehr Wärme aus dem Verbrennen des Holzes genutzt werden.
Nachteile eines wasserführenden Kaminofens
Direkte Nachteile hat ein wasserführender Kaminofen nicht, durch die Verbindung mit dem Heizsystem ist allerdings die Planung und Installation etwas aufwändiger als bei einem normalen Kaminofen. Sinnvoll ist ein gekoppelter Pufferspeicher, damit die Wärme zwischengelagert werden kann. So ist zum Beispiel die Kombination aus Heizkessel, Solarthermie und wasserführendem Kaminofen perfekt, um Heizkosten zu sparen.
Wasserführende Kaminöfen sind außerdem schwerer als normale, so dass der Aufstellort auch in dieser Hinsicht überprüft werden muss. Wer einen wasserführenden Kaminofen anschaffen möchte, sollte unbedingt einen Fachbetrieb mit der Planung und Installation beauftragen. Die Kosten sind aus den genannten Gründen höher als bei einem normalen Kaminofen.
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Kosten und Förderung für einen wasserführenden Kaminofen
Ein einfacher wasserführender Kaminofen ist ab circa 1.500 Euro erhältlich. In der Regel müssen Eigentümer:innen aber mit Kosten zwischen 2.000 und 5.000 Euro rechen, je nach Modell und Leistung. Dazu kommen noch die Kosten für den Einbau des Kaminofens (ab 200 Euro), die Kosten für eine eventuelle Bodenplatte (ab 100 Euro) und Ofenrohre sowie für den Pufferspeicher, falls noch keiner vorhanden ist (ab 500 Euro). Eine Förderung gibt es für wasserführende Kaminöfen, die mit Scheitholz betrieben werden, leider nicht. Wasserführende Pelletöfen haben hier einen Vorteil: Sie werden von BAFA und KfW mit einem Zuschuss von mindestens 35 Prozent gefördert! Die Kosten für einen wasserführenden Pelletofen beginnen bei circa 4.000 Euro.
Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
Antwort lesen »Hier ist kein Energieberater erforderlich. Um Fördermittel für die neue Wärmepumpe beantragen zu können, benötigen Sie aber einen ...
Antwort lesen »PV-Module halten in der Regel 25 bis 30 Jahre oder länger. Sie verlieren mit der Zeit aber an Effizienz. Ob sich ein Austausch lohnt, hängt ...
Antwort lesen »Laut TFAQ Punkt 1.03 können Sie die Bauteile auch bei einer Erweiterung fördern lassen, wenn Sie keine Neubauförderung in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Das hängt von der Regelung der Anlage und dem Anschluss der Photovoltaik ab. Grundsätzlich ist es möglich, die Heizung auch am Tage mit ...
Antwort lesen »In dem Fall können Sie eine Basisförderung in Höhe von 30 Prozent beantragen. Hinzu kommen folgende Boni: Effizienzbonus in Höhe von 5 ...
Antwort lesen »Sie können die Ölheizung weiter betreiben. Die Entsorgung ist nur dann Pflicht, wenn Sie auch den Geschwindigkeitsbonus in Anspruch nehmen ...
Antwort lesen »Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Es gibt allerdings weitere Ausnahmen, die den Nachweis unter Umständen überflüssig machen. So gilt nach Anlage 7 Punkt 5 ...
Antwort lesen »Nach § 48 GEG gelten die Vorgaben nur für Außenbauteile, die an beheizte oder gekühlte Bereiche grenzen. So heißt es: "Soweit bei beheizten ...
Antwort lesen »Eine pauschale Angabe zum Bivalenzpunkt ist leider nicht möglich. Das hängt immer vom Gebäude und von der Wärmepumpe ab. Üblich sind Werte ...
Antwort lesen »Geht es um die Bestätigung nach dem Einbau der Wärmepumpe, müssen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen. Möglich ist das ...
Antwort lesen »Wenn die Kommune ein Wärmenetz errichtet, können Sie Fördermittel für den Anschluss an dieses über die KfW beantragen. Die Höhe der ...
Antwort lesen »Eine Änderung des Antrags ist in der Regel nicht mehr möglich. Stornieren Sie diesen und stellen Sie ihn direkt erneut, kommt es bei ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Im Merkblatt zum KfW-Wohneigentumsprogramm Jung kauft Alt (308) heißt es dazu: "Für die in diesem Produkt geforderte ...
Antwort lesen »Nein, für die Elektroheizung bekommen Sie keine Förderung. Ist/wird das Gebäude nicht mit einem sehr guten Wärmeschutz ausgestattet, kann ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist für den Förderantrag die Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich, die nach Abschluss des Vorhabens für die ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort