Wer über einen neuen Kaminofen nachdenkt, sollte unbedingt auch ein wasserführendes Modell in Betracht ziehen. Denn ein wasserführender Kaminofen (auch Kaminofen mit Wassertasche genannt) macht die im Ofen erzeugte Wärme auch in anderen Räumen des Hauses nutzbar. Und das funktioniert so: Um die Brennkammer herum ist ein Wärmetauscher angebracht, in dem Wasser erhitzt wird. Ist der Kamin in Betrieb, wird die Wärmeenergie wie bei jedem anderen Kaminofen an den Raum abgegeben. Ein weiterer Teil der Wärme wird aber zusätzlich zum Erwärmen des Wassers genutzt. Über die Wassertasche ist der Ofen mit dem Heizkreislauf der Zentralheizung verbunden. Das erwärmte Wasser kann dann im Pufferspeicher zwischengelagert und auch in anderen Räumen genutzt werden. Das entlastet den Heizkessel. Auch Pelletöfen sind als wasserführende Modelle erhältlich.
Vorteile eines wasserführenden Kaminofens
Die Vorteile eines Kaminofens mit Wassertasche liegen auf der Hand: Weil die Wärme nicht nur in einem Raum genutzt werden kann, ergänzt der Ofen den Heizkessel perfekt. So kann die Zentralheizung in der Übergangszeit noch ausgeschaltet bleiben. Das spart Heizkosten. Außerdem steigert der Wärmetauscher den Wirkungsgrad des Kaminofens, denn es kann noch mehr Wärme aus dem Verbrennen des Holzes genutzt werden.
Nachteile eines wasserführenden Kaminofens
Direkte Nachteile hat ein wasserführender Kaminofen nicht, durch die Verbindung mit dem Heizsystem ist allerdings die Planung und Installation etwas aufwändiger als bei einem normalen Kaminofen. Sinnvoll ist ein gekoppelter Pufferspeicher, damit die Wärme zwischengelagert werden kann. So ist zum Beispiel die Kombination aus Heizkessel, Solarthermie und wasserführendem Kaminofen perfekt, um Heizkosten zu sparen.
Wasserführende Kaminöfen sind außerdem schwerer als normale, so dass der Aufstellort auch in dieser Hinsicht überprüft werden muss. Wer einen wasserführenden Kaminofen anschaffen möchte, sollte unbedingt einen Fachbetrieb mit der Planung und Installation beauftragen. Die Kosten sind aus den genannten Gründen höher als bei einem normalen Kaminofen.
Was kostet ein wasserführender Kaminofen? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.
Kosten und Förderung für einen wasserführenden Kaminofen
Ein einfacher wasserführender Kaminofen ist ab circa 1.500 Euro erhältlich. In der Regel müssen Eigentümer:innen aber mit Kosten zwischen 2.000 und 5.000 Euro rechen, je nach Modell und Leistung. Dazu kommen noch die Kosten für den Einbau des Kaminofens (ab 200 Euro), die Kosten für eine eventuelle Bodenplatte (ab 100 Euro) und Ofenrohre sowie für den Pufferspeicher, falls noch keiner vorhanden ist (ab 500 Euro). Eine Förderung gibt es für wasserführende Kaminöfen, die mit Scheitholz betrieben werden, leider nicht. Wasserführende Pelletöfen haben hier einen Vorteil: Sie werden von BAFA und KfW mit einem Zuschuss von mindestens 35 Prozent gefördert! Die Kosten für einen wasserführenden Pelletofen beginnen bei circa 4.000 Euro.
Das ist theoretisch möglich. Wichtig sind dabei zwei Punkte. Zum Ersten muss die Förderung der Heizungsoptimierung infrage kommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Heizungscheck der Verbraucherzentrale. Diesen gibt es dank staatlicher Förderung für Kosten von maximal 30 ...
Antwort lesen »Ihre Kinder können einen Förderantrag stellen. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung der Wärmepumpe. Arbeitet ...
Antwort lesen »Durch die Porenbetonsteine erreichen die Außenwände in der Regel einen guten U-Wert und sollten nicht schlechter als die Fenster sein. ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den ...
Antwort lesen »Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist möglich. Bei diffusionsdichten Schichten wie den beschriebenen Bitumenschindeln kommen ...
Antwort lesen »Auch Energie-Effizienz-Experten des Bundes sind dazu berechtigt, die Bestätigung auszustellen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 9.3 der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Sie erfüllen zwar die GEG-Vorgaben (0,24 W/m²K), liegen aber ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich im Neubau für eine elektrische Direktheizung, ist diese nur unter sehr hohen Voraussetzungen zulässig. Zu ...
Antwort lesen »In beiden Fällen erhalten Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus aller Voraussicht nach nicht. Denn das setzt zum einen voraus, dass ...
Antwort lesen »Im Bedarfsausweis sind die Öfen als aktuelle Heiztechnik zu bewerten, wenn es keine andere Anlage gibt. Der Energieträger Holz ist dann für ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
Antwort lesen »Entsprechende Regelungen finden sich hier in der Bauordnung Ihres Bundeslandes. Die Musterbauordnung (MBO) lässt die Installation kleiner ...
Antwort lesen »Am sichersten ist die Installation der Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion - also raumseitig unter der ...
Antwort lesen »Schimmel entsteht nur, wenn es im Keller unbemerkt zur Kondensation kommt. Sind die Fenster energetisch schlechter als die umliegenden ...
Antwort lesen »Nach den Regeln von 2023 war es möglich, als Mieter die Förderung der Heizung zu beantragen. 2024 funktioniert das leider nicht mehr. ...
Antwort lesen »Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung der Wärmepumpe in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossdecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Sind die Fenster schon eingebaut, können Sie nachträglich leider keine Förderung für den Fenstertausch beantragen. Geht es um Zuschüsse und ...
Antwort lesen »Eine Antwort auf Ihre Frage hängt von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ab. Günstig ist der Austausch, wenn Sie mit der Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Neben dem Baujahr des Gebäudes ist im Energieausweis auch das Baujahr des aktuellen Wärmeerzeugers einzutragen. In der Spalte Baujahr sind ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort