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10.04.2013

Ab 2013 gilt Nachweispflicht für häusliche Feuerstätten

Veraltete Kaminöfen sollten ausgetauscht werden

Bis zum Ende des Jahres 2013 müssen Besitzer von Kamin- oder Kachelöfen und Heizkaminen dem Schornsteinfeger gegenüber nachweisen, dass dass ihre Feuerstätte den Anforderungen der Ersten Bundes-Immissionsschutz-Verordnung, kurz 1. BImSchV, entspricht. Veraltete Öfen müssen entsprechend nachgerüstet oder ausgetauscht werden.

Wohn- Essbereich mit Kaminofen
Alte Kamin- oder Kachelöfen sind oft ganz besondere Schmuckstücke. Stoßen sie jedoch zu viel Feinstaub und Kohlenmonoxid aus, müssen sie nachgerüstet oder ausgemustert werdenFoto: KfW-Bildarchiv / Fotograf: Rüdiger Nehmzow

Entscheidend ist das Jahr der Typ-Prüfung. Ist die Typ-Prüfung für den Ofen 1975 oder früher erfolgt, droht ihm bereits im Jahr 2014 die endgültige Stilllegung. Denn Öfen in diesem Alter halten die Emissionsgrenzen für Feinstaub und Kohlenmonoxid vielfach nicht ein. Bei Öfen, die älter sind als 40 Jahre, sollten sich Hausbesitzer ohnehin Gedanken über einen Austausch machen. Moderne Öfen stoßen nicht nur weniger Emissionen aus, sondern verbrauchen auch deutlich weniger Brennstoff - das schont Umwelt und Haushaltskasse gleichermaßen.

Bei Feuerstättenschau muss Typ-Prüfung ermittelt werden
Das Jahr der Typ-Prüfung ist entscheidend dafür, bis wann ein Kaminofen, Kachelofen, Pelleteinzelofen, Gas- oder Heizkamin die 1. BImSchV-Kriterien erfüllen muss. Deshalb muss im Rahmen der Feuerstätten-Schau 2013 das Jahr der Typ-Prüfung ermittelt werden. Die Fristen für Feuerungsanlagen der Jahrgänge bis 1984 enden 2017, drei Jahre später - also 2020 - folgen die Geräte mit Typ-Prüfungen bis 1994. Alle Öfen, die vom 1. Januar 1995 bis zum 21. März 2010 in Betrieb gegangen sind, haben noch Zeit bis 2024.

Online-Datenbank vereinfacht Nachweis
Der erforderliche Nachweis muss gegenüber dem Schornsteinfeger erbracht werden. Das ist ganz einfach: Ofenbesitzer können in einer Online-Datenbank für viele Modelle ermitteln, ob die Anforderungen der 1. BImSchV erfüllt werden. Damit ist der Nachweis bereits erbracht. Die Datenbank ist auf dem Verbraucher-Portal www.ratgeber-ofen.de einsehbar.
 

 
 
 
Quelle: HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
 
 

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