Künftig sollen Energieeinsparungen durch eine effiziente Anlagetechnik und einen energetisch hochwertigen baulichen Wärmeschutz erreicht werden. Für den verbleibenden Energiebedarf gilt der Grundsatz, dass dieser zunehmend durch erneuerbare Energien gedeckt werden soll. Das Gebäudeenergiegesetz schreibt vor, wie erneuerbare Energien zur Wärme- und Kälteversorgung einzusetzen sind.
Einbauverbot und Austauschprämie für Ölheizungen und Kohleheizungen
Das GEG sieht ein Einbauverbot für Ölheizungen und Kohleheizungen ab 2026 vor (mit nur wenigen Ausnahmen) und bestimmt, dass Gas- und Ölheizungen, die seit 1991 eingebaut oder aufgestellt wurden, nur 30 Jahre lang betrieben werden dürfen. Für Eigentümer, die ihre alte Ölheizung durch ein klimafreundlicheres Modell ersetzen lassen, gibt es eine Austauschprämie. Diese Förderung soll es künftig auch für Kohleheizungen geben.
Weitere Neuregelungen haben wir hier zusammengefasst.
Unterzeichnung, Verkündung und Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Drei Monate später soll das Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten, das wird wahrscheinlich im Herbst 2020 der Fall sein. Bereits einen Tag nach der Verkündung gelten die Aufhebung des 52-GW-Ausbaudeckels und die Regelung zum Mindestabstand für Windräder.
Bundesrat sieht noch Handlungsbedarf bei Gebäudeenergieeffizienz
Der Bundesrat begrüßt zwar die Aufhebung des Solardeckels und die Zusammenführung des Energiesparrechts für Gebäude in einem Gesetz - sieht aber gleichzeitig weiterhin Handlungsbedarf. Er mahnt an, auch die Belange der Mieterinnen und Mieter zu berücksichtigen. Außerdem sollen für den zügigen Ausbau einer CO2-neutralen Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien entsprechende Rahmenbedingungen und Anreize geschaffen werden.
Rückwirkend nach der Auszahlung ist es in aller Regel nicht möglich, den BAFA-Antrag ändern zu lassen. Für individuelle Auskünfte empfehlen ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können den alten Antrag behalten und die Heizung ändern. In diesem Fall lassen sich Kosten ...
Antwort lesen »Nein. Im Falle einer Sanierung bezieht sich das Gebäudeenergiegesetz immer nur auf die tatsächlich geänderten, erweiterten oder ersetzten ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung für die Solarthermieanlage im letzten Jahr beantragt haben, können Sie die förderbaren Kosten nun nicht mehr erhöhen. ...
Antwort lesen »Pro Kalenderjahr können Sie Anträge für förderfähige Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit (max. 600.000 Euro) stellen. Wann Sie ...
Antwort lesen »Der Energieausweis ist für das gesamte Haus zu erstellen. In die Bewertung gehen die Heizlösungen dabei mit Ihrem jeweiligen ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK können sich die Fördersumme sowie die Fördersätze nicht erhöhen und keine Boni hinzukommen, wenn Sie eine andere ...
Antwort lesen »Ist die Heizung reparabel, können Sie diese natürlich reparieren lassen und weiter betreiben. Kommt es durch den Zustand der Anlage immer ...
Antwort lesen »Durch den Einbau einer anderen Heizung ändert sich auch der Primärenergiebedarf, der zum Erreichen der Effizienzhaus-Stufe erforderlich ...
Antwort lesen »Ob es möglich ist, die vorhandene Zweischeiben-Verglasung durch eine Dreischeiben-Verglasung zu ersetzen, hängt von der Tiefe der Flügel ...
Antwort lesen »Eine Förderung für Balkonkraftwerke ist möglich. Im Gegensatz zu anderen Sanierungsmaßnahmen gibt es hier jedoch kein deutschlandweit ...
Antwort lesen »Im Allgemeinen lässt sich die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen, wenn alle förderrelevanten Arbeiten abgeschlossen sind. Nur ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung zum Effizienzhaus, ist immer ein sogenanntes Lüftungskonzept zu erstellen. Dabei prüfen Energieberater, ob ...
Antwort lesen »Geht es um die Energieberechnung bzw. Energieberatung, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. So können Sie allein die Wirtschaftlichkeit ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommen verschiedene Lösungen zur Fassadendämmung infrage. So können Sie zum Beispiel EPS-Dämmplatten an der Fassade ...
Antwort lesen »Um eine Förderung für die Kerndämmung an der Fassade beantragen zu können, benötigen Sie im nächsten Schritt die Bestätigung eines ...
Antwort lesen »Art und Effizienz der Heizung wirken sich grundsätzlich auf den Energieausweis aus. Vermutlich verbessert sich das Ergebnis leicht, wenn ...
Antwort lesen »Wurde das Treppenhaus als Teil des beheizten Gebäudebereichs gedämmt, lassen sich die Malerarbeiten an der Fassade mit anrechnen. ...
Antwort lesen »Aller Voraussicht nach ist das nicht möglich. Denn die KfW bezieht sich bei der Bearbeitung von Anträgen immer auf das Datum der ...
Antwort lesen »Wie bereits vermutet, können wir Ihnen hier leider keine pauschale Antwort geben. Diese erhalten Sie von Ihrem Heizungsbauer oder ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem, solange die neue Heizung auch in der Liste förderbarer Heizgeräte aufgeführt ist. Haben Sie den Förderantrag für die ...
Antwort lesen »In diesem Fall gibt es keine Vorgaben seitens des BAFA. Wir empfehlen Ihnen daher, ein formloses Schreiben mit dem Förderantrag ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen und 20 Prozent der angefallenen Lohnkosten steuerlich geltend ...
Antwort lesen »Bei der Änderung von Bauteilen gelten die Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz immer nur für die geänderten Bauteile. Sie müssen also ...
Antwort lesen »Grundsätzlich wurden die entsprechenden Mittel bereits Ende 2022 von der Regierung freigegeben. Für die Verteilung hat diese allerdings die ...
Antwort lesen »Nutzen Sie für jede Maßnahme explizit ein Förderprogramm, ist die Kombination möglich. Wichtig ist, dass Sie Förderung für die ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für neue Fenster und Terrassentüren zu bekommen, müssen die Bauteile einen U-Wert von 0,95 W/m²K oder besser erreichen. Mit ...
Antwort lesen »Ja, die Photovoltaikanlage muss immer angemeldet werden, wenn Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird. Das gilt auch mit der neuen ...
Antwort lesen »Die BEG-Förderung ist im Einfamilienhaus auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt. Geht es um ein Mehrfamilienhaus, können ...
Antwort lesen »Im ersten Schritt lassen Sie die Kosten für Material und Einbau schätzen. Sie beauftragen einen Energieberater damit, eine technische ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort