Dass der 52-Gigawatt Photovoltaik-Deckel aus dem EEG gestrichen werden muss, war eigentlich auch in der Koalition schon seit langem beschlossen. Die Umsetzung zog sich allerdings wegen eines Streits um die Regelung für Mindestabstände zwischen neuen Windrädern und Wohnhäusern in die Länge. Die Streichung des Solardeckels gibt Eigentümern nun wieder Planungssicherheit bei der Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage.
Was ist der 52-Gigawatt Photovoltaik-Deckel eigentlich?
Die Förderung von Photovoltaik-Anlagen ist in Deutschland im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt. Betreiber einer Solarstrom-Anlage erhalten für ins Netz eingespeisten Solarstrom 20 Jahre lang eine feste Vergütung, die so genannte Einspeisevergütung. Der im EEG festgelegte Solardeckel sah bisher ein Ende dieser Förderung bei einer installierten Solarkapazität von 52 Gigawatt (alle installierten Photovoltaik-Anlagen in Deutschland zusammen) vor. Experten gehen davon aus, dass diese installierte Solarleistung spätestens im Juli 2020 erreicht gewesen wäre. Neue Photovoltaik-Anlagen hätten dann keine Einspeisevergütung mehr erhalten.
Was bringt die Streichung des Solardeckels privaten Hausbesitzern?
Neu installierte Photovoltaik-Anlagen auf privaten Hausdächern sind wegen der sinkenden Einspeisevergütung schon lange auf Eigenverbrauch ausgelegt. Je mehr Solarstrom Eigentümer selbst verbrauchen können, umso mehr rechnet sich die Solaranlage. Dennoch ist die Einspeisevergütung für private Eigentümer eine zusätzliche Einnahmequelle, die Photovoltaik attraktiver und die Anlage wirtschaftlicher macht. Durch die Streichung des Solardeckels werden finanzielle Einbußen für Privathausalte verhindert.
Wer seine Photovoltaik-Anlage schon länger installiert hat, für den hat der Solardeckel keine Bedeutung. Das EEG garantiert Eigentümern die Einspeisevergütung 20 Jahre lang ab Inbetriebnahme.
Grundsätzlich ist es möglich, die Förderung der KfW für die neue Heizung für verschiedene Geräte in Anspruch zu nehmen. Auch die Förderung ...
Antwort lesen »Nach Punkt 3.3.2 der BEG-EM-Richtlinie ist eine Biomasseheizung, für die der Klimageschwindigkeits-Bonus gewährt wird, zum Beispiel mit ...
Antwort lesen »Das ganze Dach müssen Sie nicht sanieren. Die Vorgaben des GEG betreffen immer nur die tatsächlich veränderten Bauteile. Ob eine PV-Anlage ...
Antwort lesen »Bauen Sie das Dachgeschoss aus und schaffen dabei eine neue Wohneinheit, ohne eine zuvor bestehende Wohnung zu erweitern, zählt das leider ...
Antwort lesen »Handelt es sich um eine Sanierung des privaten Hauses, müssen Sie das Material aller Voraussicht nach auch privat kaufen – Sie können dabei ...
Antwort lesen »Sofern Ihre Gasheizung noch funktioniert und alle Anforderungen an die Abgaswerte erfüllt, können Sie diese weiter betreiben. Eine ...
Antwort lesen »Ja, bei unterschiedlichen Maßnahmen dürfen Sie die Förderangebote kombinieren. Nachlesen können Sie das in Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Den Kredit können Sie hier aller Voraussicht nach nicht nutzen, da es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt. Das KfW-Programm 358 steht ...
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Antwort lesen »Hier empfehlen wir den Kontakt zu einem Ofenbauer aus Ihrer Region. Ansprechpartner und Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen ...
Antwort lesen »Geht es um die neue E-Auto-Förderung, bekommen Sie den Zuschuss für ein ab dem 01. Januar 2026 neu auf Sie zugelassenes Elektroauto, ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, ist eine Empfehlung hier nicht möglich. Aus diesem Grund raten wir, Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer ...
Antwort lesen »Ja, wir informieren darüber auf der Seite "Förderung für die barrierefreie Badsanierung". Darüber hinaus finden Sie aktuelle Angaben zum ...
Antwort lesen »Ja, das ist leider nötig. Zunächst können Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen. Dieser enthält konkrete ...
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Antwort lesen »Energetisch am günstigsten ist es, die Rollläden außen auf die Dämmung zu setzen. Auch wenn das optisch nicht die eleganteste Lösung ...
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