Update 14.12.2023: Die Einigung der Bundesregierung im Streit um den Bundeshaushalt 2024 hat auch Folgen für den CO2-Preis. Um die Finanzlage im Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu stabilisieren, kehrt die Bundesregierung auf den geplanten Preispfad der großen Koalition zurück. Das bedeutet ab dem 1.1.2024 einen CO2-Preis von 45 Euro pro Tonne, ab 2025 werden 55 Euro pro Tonne fällig.
Private Verbraucher:innen werden das sowohl beim Tanken als auch beim Heizen mit Gas und Öl merken, beides wird damit ab 2024 spürbar teurer. Beim Heizungstausch lohnt es sich künftig noch mehr, auf den Einsatz erneuerbarer Energien zu setzen, um die hohen Kosten für fossile Brennstoffe zu umgehen.
Update 10.8.2023: Medienberichten nach soll der CO2-Preis zum 1. Januar 2024 auf 40 Euro pro Tonne erhöht werden. Ursprünglich war sogar eine Erhöhung auf 45 Euro pro Tonne im Gespräch (siehe unsere Ursprungsnews unten). Und auch die weiteren Schritte sind bereits geplant: 2025 soll der Preis für die CO2-Abgabe bei 50 Euro pro Tonne liegen, im Jahr darauf dann schon bei 65 Euro.
--> Was passiert mit dem Geld? Die CO2-Abgabe fließt in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), aus dem dann die Mittel für die Neubau-, Sanierungs- und Heizungsförderung bereitgestellt werden. 2024 sollen das 18,8 Milliarden Euro sein.
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Jetzt noch schnell eine Gasheizung oder Ölheizung einbauen lassen? Verbraucherschützer warnen davor, die fossile Heizung könnte in den kommenden Jahren zur Kostenfalle werden. Denn nur ein Bruchteil der Kosten fällt für die Anschaffung der Heizung an, einen weitaus größeren Teil machen die Betriebskosten aus und die werden für Gas und Heizöl in den kommenden Jahren steigen.
So wurde jetzt bekannt, dass der CO2-Preis, der für fossile Brenn- und Kraftstoffe erhoben wird, zum 1. Januar 2024 stärker ansteigen soll als bisher vorgesehen. Von aktuell 30 Euro pro Tonne soll er 2024 nicht erst auf 35 Euro klettern, sondern direkt auf 45 Euro. Damit kehrt die Bundesregierung wieder auf den ursprünglichen Preispfad zurück.
Heizen mit Gasheizung und Ölheizung wird teurer, tanken auch
Der CO2-Preis ist Teil des nationalen Emissionshandelssystems, er wird beim Ausstoßen von CO2 fällig. Heizen und Tanken dürfte damit für viele Haushalte teurer werden. Damit gibt die CO2-Abgabe einen Anreiz, künftig auf fossile Brennstoffe zu verzichten und auf klimafreundliche Alternativen umzusteigen.
Was bedeutet die CO2-Preis-Erhöhung 2024 für Haushalte?
Die für 2024 geplante Erhöhung des CO2-Preises auf 45 Euro pro Tonne bedeutet bei Benzin einen Preisanstieg von rund 4 Cent pro Liter, bei Diesel und Heizöl 5 Cent pro Liter und bei Erdgas 0,3 Cent pro Kilowattstunde.
Für eine durchschnittliche 70 Quadratmeter große Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit einem Gasverbrauch von 10.430 kWh bedeutet das Mehrkosten beim Heizen von rund 31 Euro.
WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das Haus zu mindestens 50 Prozent dem Wohnen dient. Ist das der Fall, können Sie die Förderung der Heizung für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
Antwort lesen »Grundsätzlich verlangt das GEG von neuen Fenstern einen Uw-Wert von 1,3 W/m²K oder besser. Davon können Sie abweichen, wenn Sie weniger als ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt bei der Förderung immer der Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sind Sie da zu dritt oder viert Eigentümer, können ...
Antwort lesen »Eine derartige Pflicht gibt es im GEG nicht. Haben Sie einen von oben frei zugänglichen unbeheizten Dachboden ohne entsprechende Dämmung, ...
Antwort lesen »Hierbei gibt es keine Probleme. Sie können die BAFA-Förderung zur Förderung der Dachdämmung am Gebäude nutzen, die KfW-Förderung für die ...
Antwort lesen »Die Anforderungen sind in § 71 h des Gebäudeenergiegesetzes geregelt und hängen von der Betriebsweise ab. Konkret gilt dabei Folgendes: Die ...
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