Update 14.12.2023: Die Einigung der Bundesregierung im Streit um den Bundeshaushalt 2024 hat auch Folgen für den CO2-Preis. Um die Finanzlage im Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu stabilisieren, kehrt die Bundesregierung auf den geplanten Preispfad der großen Koalition zurück. Das bedeutet ab dem 1.1.2024 einen CO2-Preis von 45 Euro pro Tonne, ab 2025 werden 55 Euro pro Tonne fällig.
Private Verbraucher:innen werden das sowohl beim Tanken als auch beim Heizen mit Gas und Öl merken, beides wird damit ab 2024 spürbar teurer. Beim Heizungstausch lohnt es sich künftig noch mehr, auf den Einsatz erneuerbarer Energien zu setzen, um die hohen Kosten für fossile Brennstoffe zu umgehen.
Update 10.8.2023: Medienberichten nach soll der CO2-Preis zum 1. Januar 2024 auf 40 Euro pro Tonne erhöht werden. Ursprünglich war sogar eine Erhöhung auf 45 Euro pro Tonne im Gespräch (siehe unsere Ursprungsnews unten). Und auch die weiteren Schritte sind bereits geplant: 2025 soll der Preis für die CO2-Abgabe bei 50 Euro pro Tonne liegen, im Jahr darauf dann schon bei 65 Euro.
--> Was passiert mit dem Geld? Die CO2-Abgabe fließt in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), aus dem dann die Mittel für die Neubau-, Sanierungs- und Heizungsförderung bereitgestellt werden. 2024 sollen das 18,8 Milliarden Euro sein.
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Jetzt noch schnell eine Gasheizung oder Ölheizung einbauen lassen? Verbraucherschützer warnen davor, die fossile Heizung könnte in den kommenden Jahren zur Kostenfalle werden. Denn nur ein Bruchteil der Kosten fällt für die Anschaffung der Heizung an, einen weitaus größeren Teil machen die Betriebskosten aus und die werden für Gas und Heizöl in den kommenden Jahren steigen.
So wurde jetzt bekannt, dass der CO2-Preis, der für fossile Brenn- und Kraftstoffe erhoben wird, zum 1. Januar 2024 stärker ansteigen soll als bisher vorgesehen. Von aktuell 30 Euro pro Tonne soll er 2024 nicht erst auf 35 Euro klettern, sondern direkt auf 45 Euro. Damit kehrt die Bundesregierung wieder auf den ursprünglichen Preispfad zurück.
Heizen mit Gasheizung und Ölheizung wird teurer, tanken auch
Der CO2-Preis ist Teil des nationalen Emissionshandelssystems, er wird beim Ausstoßen von CO2 fällig. Heizen und Tanken dürfte damit für viele Haushalte teurer werden. Damit gibt die CO2-Abgabe einen Anreiz, künftig auf fossile Brennstoffe zu verzichten und auf klimafreundliche Alternativen umzusteigen.
Was bedeutet die CO2-Preis-Erhöhung 2024 für Haushalte?
Die für 2024 geplante Erhöhung des CO2-Preises auf 45 Euro pro Tonne bedeutet bei Benzin einen Preisanstieg von rund 4 Cent pro Liter, bei Diesel und Heizöl 5 Cent pro Liter und bei Erdgas 0,3 Cent pro Kilowattstunde.
Für eine durchschnittliche 70 Quadratmeter große Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit einem Gasverbrauch von 10.430 kWh bedeutet das Mehrkosten beim Heizen von rund 31 Euro.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
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