Update 14.12.2023: Die Einigung der Bundesregierung im Streit um den Bundeshaushalt 2024 hat auch Folgen für den CO2-Preis. Um die Finanzlage im Klima- und Transformationsfonds (KTF) zu stabilisieren, kehrt die Bundesregierung auf den geplanten Preispfad der großen Koalition zurück. Das bedeutet ab dem 1.1.2024 einen CO2-Preis von 45 Euro pro Tonne, ab 2025 werden 55 Euro pro Tonne fällig.
Private Verbraucher:innen werden das sowohl beim Tanken als auch beim Heizen mit Gas und Öl merken, beides wird damit ab 2024 spürbar teurer. Beim Heizungstausch lohnt es sich künftig noch mehr, auf den Einsatz erneuerbarer Energien zu setzen, um die hohen Kosten für fossile Brennstoffe zu umgehen.
Update 10.8.2023: Medienberichten nach soll der CO2-Preis zum 1. Januar 2024 auf 40 Euro pro Tonne erhöht werden. Ursprünglich war sogar eine Erhöhung auf 45 Euro pro Tonne im Gespräch (siehe unsere Ursprungsnews unten). Und auch die weiteren Schritte sind bereits geplant: 2025 soll der Preis für die CO2-Abgabe bei 50 Euro pro Tonne liegen, im Jahr darauf dann schon bei 65 Euro.
--> Was passiert mit dem Geld? Die CO2-Abgabe fließt in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), aus dem dann die Mittel für die Neubau-, Sanierungs- und Heizungsförderung bereitgestellt werden. 2024 sollen das 18,8 Milliarden Euro sein.
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Jetzt noch schnell eine Gasheizung oder Ölheizung einbauen lassen? Verbraucherschützer warnen davor, die fossile Heizung könnte in den kommenden Jahren zur Kostenfalle werden. Denn nur ein Bruchteil der Kosten fällt für die Anschaffung der Heizung an, einen weitaus größeren Teil machen die Betriebskosten aus und die werden für Gas und Heizöl in den kommenden Jahren steigen.
So wurde jetzt bekannt, dass der CO2-Preis, der für fossile Brenn- und Kraftstoffe erhoben wird, zum 1. Januar 2024 stärker ansteigen soll als bisher vorgesehen. Von aktuell 30 Euro pro Tonne soll er 2024 nicht erst auf 35 Euro klettern, sondern direkt auf 45 Euro. Damit kehrt die Bundesregierung wieder auf den ursprünglichen Preispfad zurück.
Heizen mit Gasheizung und Ölheizung wird teurer, tanken auch
Der CO2-Preis ist Teil des nationalen Emissionshandelssystems, er wird beim Ausstoßen von CO2 fällig. Heizen und Tanken dürfte damit für viele Haushalte teurer werden. Damit gibt die CO2-Abgabe einen Anreiz, künftig auf fossile Brennstoffe zu verzichten und auf klimafreundliche Alternativen umzusteigen.
Was bedeutet die CO2-Preis-Erhöhung 2024 für Haushalte?
Die für 2024 geplante Erhöhung des CO2-Preises auf 45 Euro pro Tonne bedeutet bei Benzin einen Preisanstieg von rund 4 Cent pro Liter, bei Diesel und Heizöl 5 Cent pro Liter und bei Erdgas 0,3 Cent pro Kilowattstunde.
Für eine durchschnittliche 70 Quadratmeter große Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit einem Gasverbrauch von 10.430 kWh bedeutet das Mehrkosten beim Heizen von rund 31 Euro.
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Der Experte nimmt Ihr Haus unter die Lupe und ...
Antwort lesen »Für die Warmwasser-Wärmepumpe bekommen Sie nur dann eine Förderung, wenn Sie diese im Zuge eines Heizungstauschs einbauen und ohnehin eine ...
Antwort lesen »Ja, wenn Sie das Einkommen mit den Einkommensteuerbescheiden aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung belegen können, haben ...
Antwort lesen »Die iSFP-Nummer bekommen Sie von Ihrem Energieberater. Sie gehört zum individuellen Sanierungsfahrplan. Diesen benötigen Sie, um den ...
Antwort lesen »Geht es um Fördermittel für die Lüftung, benötigen Sie zunächst die Bestätigung von einem Energieberater der ...
Antwort lesen »Informationen zur Maßnahme geben wir im Beitrag "Kellerdeckendämmung". Interessieren Sie sich für eine Förderung, empfehlen wir Ihnen den ...
Antwort lesen »Geht es um eine Sanierung an einem eigenen Gebäude oder um einen Kundenauftrag, erstellt ein Energieberater der ...
Antwort lesen »Wenn Sie eine Zusage zur Förderung der Wärmepumpe haben, können Sie sich grundsätzlich ohne Weiteres einen neuen Fachhandwerker suchen. ...
Antwort lesen »Stehen die Möbel 20 bis 30 cm von den Wänden entfernt, dürfte das bei einem vorbildlichen Lüftungs- und Heizverhalten allein nicht zu ...
Antwort lesen »Da die Maßnahme bereits gefördert wurde, gehen wir davon aus, dass Sie die erneute Förderung hier nicht noch einmal erhalten. Denn der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier Kies einzusetzen. Günstig ist beispielsweise Kies der Körnung 8–16 mm oder 16–32 mm Rundkies. Wir ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB-ID) zur Förderung bekommen Sie von einem Energieberater der Energie-Effizienz-Expertenliste. Wie ...
Antwort lesen »Dazu können wir Ihnen ohne Kenntnis vom Vorhaben leider keine verbindliche Auskunft geben. Wichtig ist, dass Sie auch bei einem Verkauf ...
Antwort lesen »Das ist möglich, denn die Peripherie spielt hier nur eine untergeordnete Rolle. Sofern die neue Heizung alle technischen Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Im Nachbarschaftsgesetz vieler Bundesländer ist eine entsprechende Duldungspflicht geregelt. Diese erlaubt das Betreten des nachbarlichen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW sind die Kosten für den neuen Zählerschrank nur dann anrechenbar, wenn dieser nötig ist, um die Wärmepumpe zu ...
Antwort lesen »Ansprechpartner sind hier Glaser oder Fensterbauer aus Ihrer Region. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und ...
Antwort lesen »Die Kosten sind jeweils anrechenbar. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan dürfen Sie bei Maßnahmen an der Hülle sogar 60.000 Euro pro ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist das leider nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn die Kosten für die Einzelmaßnahme im Produkt 261 nicht ...
Antwort lesen »Fragen Sie zunächst bei der Bank nach, ob die Angabe freiwillig ist. Denn in der Regel gibt es keine Pflicht, dass auch Bestandskunden ...
Antwort lesen »Fördermittel bekommen Sie nur für Gebäude, die in den Anwendungsbereich des GEG fallen. Um diese Voraussetzung zu erfüllen, müssen Sie das ...
Antwort lesen »Hier zählt der Zeitpunkt des Basisantrags. Nur wenn Sie da bereits im Haus gemeldet sind/waren, können Sie den Klimageschwindigkeitsbonus ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein bestehendes Fernwärmenetz, können Sie den Antrag zur Förderung der Heizung über die KfW stellen. Hier ...
Antwort lesen »Nach § 71j GEG ist es möglich, vorerst eine fossile Heizungsanlage einzubauen, auch wenn diese die Vorgaben des § 71 GEG nicht erfüllt. ...
Antwort lesen »Um den Einkommensbonus zur Förderung der Heizung zu bekommen, darf das Haushaltseinkommen nicht über 40.000 Euro liegen. Hier zählen alle ...
Antwort lesen »Bei einer Sanierung nimmt der Energieberater mit der Fachplanung und Baubegleitung eine übergeordnete Stellung ein. Er kontrolliert die ...
Antwort lesen »Dafür benötigen Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Möchten Sie die Förderung für neue Dachfenster ohne ...
Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen sowohl das Modell der Wärmepumpe wie auch den Handwerker wechseln. Achten Sie darauf, dass die neue ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs grundsätzlich keine Rolle. Wichtig ist aber, dass er die Eigentumsverhältnisse ...
Antwort lesen »Zur ersten Frage: Das ist korrekt. Wenn Sie das Gebäude ausbauen und beheizen, darf der Ht-Wert nicht schlechter sein als der 1,2-fache ...
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