Update 12.4.2024: Auch der Rat der Europäischen Union hat der Novelle der EU-Gebäuderichtlinie zugestimmt. Die Bundesregierung muss diese jetzt in deutsches Recht übertragen.Wann genau das passiert, ist aktuell noch unklar.
Update 12.3.2024: Am 12. März 2024 hat auch das EU-Parlament den bereits vereinbarten Plänen für die neue EU-Gebäuderichtlinie zugestimmt (siehe Update vom 8.12.2023). Die Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden soll dafür sorgen, dass der Gebäudebereich in der EU zum einen bis 2030 wesentlich weniger Treibhausgasemissionen erzeugt und Energie verbraucht und zum anderen bis 2050 klimaneutral wird. Neubauten sollen schon ab 2030 emissionsfrei sein.
Bei Wohngebäuden müssen die EU-Mitgliedstaaten den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch mit entsprechenden Maßnahmen bis 2030 um mindestens 16 Prozent und bis 2035 um mindestens 20 bis 22 Prozent senken.
--> Wie geht's weiter? Nun muss der Ministerrat die überarbeitete Richtlinie förmlich billigen, damit sie in Kraft treten kann. Danach muss Deutschland die EU-Vorgaben in deutsches Recht übertragen.
Update 8.12.2023: Um die Emissionen zu reduzieren, hat sich das EU-Parlament zunächst informell auf allgemeine Vorgaben für den Gebäudebereich geeinigt:
--> Wie geht's weiter? Die getroffene Vereinbarung muss noch vom EU-Parlament und vom Europäischen Rat gebilligt werden. Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie wird am 23. Januar 2024 darüber beraten und abstimmen. Nach Verabschiedung in der EU muss die Richtlinie noch in deutsches Recht übertragen werden.
Update 6.9.2023: In den nächsten Monaten wollen die EU-Gesetzgeber eine Einigung erreichen. Eine aktuelle Studie zeigt, dass die diskutierten EU-Vorgaben zur Sanierung von Gebäuden mit schlechtem Energiestandard mit vergleichsweise einfachen und kostengünstigen Maßnahmen erreichbar wären. Das nimmt Berichten über angeblich drohende horrende Kosten den Wind aus den Segeln.
Update 14.3.2023: Das EU-Parlament hat am 14.3.2023 für die Umsetzung der Pläne gestimmt. Bis 2050 sollen Gebäude in der EU klimaneutral werden. Das Parlament handelt nun mit dem Rat die endgültige Form der Vorschriften aus, danach muss Deutschland die Richtlinie in deutsches Recht übertragen. Die EU-Pläne sollen die Energieeffizienz deutlich verbessern, die Abhängigkeit von Energieimporten verringern und Energiearmut bekämpfen.
Sanierungsziele für Gebäude - das ist geplant
Alle Neubauten sollen ab 2028 emissionsfrei sein. Außerdem sollen alle Neubauten bis 2028 mit Solaranlagen ausgestattet werden, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Bei Wohngebäuden, bei denen größere Renovierungen nötig sind, bleibt dafür bis 2032 Zeit.
Auf einer Skala von A bis G – wobei die Energieeffizienzklasse G den 15 Prozent der Gebäude mit den schlechtesten Werten im Gebäudebestand entspricht – müssen Wohngebäude dem Vorschlag zufolge bis 2030 mindestens Klasse E und bis 2033 Klasse D erreichen. Verbessert werden muss die Energieeffizienz (durch Dämmung oder eine bessere Heizung), wenn Gebäude verkauft oder in größerem Maßstab renoviert werden oder wenn ein neuer Mietvertrag unterzeichnet wird. Wie genau diese Vorgaben in Deutschland umgesetzt werden, muss in einem nationalen Sanierungsplan festgelegt werden.
Hilfe gegen Energiearmut
Dieser Sanierungsplan soll auch Förderprogramme enthalten, um den Zugang zu Zuschüssen und Finanzierungen zu erleichtern. Außerdem müssen kostenlose Informationsstellen und kostenneutrale Sanierungsprogramme eingerichtet werden. Es soll finanzielle Anreize geben, vor allem Gebäude mit besonders schlechter Energiebilanz grundlegend zu sanieren. Haushalte mit geringem Einkommen sollen gezielte Zuschüsse und Beihilfen erhalten.
Ausnahmen für denkmalgeschützte Gebäude und schützenswerte Bausubstanz
Für Denkmäler sollen die neuen Vorschriften nicht gelten. Ausnahmeregelungen können die EU-Staaten auch für Gebäude, die wegen ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes unter Schutz stehen, technische Gebäude, vorübergehend genutzte Gebäude sowie Kirchen und Gotteshäuser beschließen. Die Mitgliedstaaten können darüber hinaus Sozialwohnungen ausnehmen, bei denen Sanierungen zu Mieterhöhungen führen würden, die sich durch Energiekosteneinsparungen nicht ausgleichen lassen.
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Ursprünglicher Artikel vom 09.03.2023:
Worum geht’s?
In der nächsten Woche berät das EU-Parlament über neue Mindeststandards für Gebäude. Diese sollen den aktuell sehr hohen Energieverbrauch von Gebäuden reduzieren - es geht also um eine Verbesserung der Energieeffizienz. Das Klimaschutz-Paket "Fit for 55" ist ein Schritt auf dem Weg zum Ziel der Klimaneutralität der Europäischen Union bis 2050. Ziel ist die Reduzierung der Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990.
Was ist geplant?
Neue öffentliche Gebäude sollen ab 2027, private Neubauten ab 2030 sogenannte Nullemissionsgebäude sein. Weitere Vorgaben sind für Altbauten geplant - sie sollen mit Sanierungen energieeffizienter und später emissionsfrei werden. Um die Sanierungsquote zu erhöhen, sollen Mindeststandards definiert und stufenweise erhöht werden. Der Fokus liegt dabei auf den Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz.
Geplant ist eine Einteilung der Gebäude anhand von Energieausweisen in die Energieeffizienz-Klassen A bis G, wobei G anfangs diejenigen 15 Prozent der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz umfasst. Anschließend werden die Mindeststandards schrittweise verschärft. So ist für Wohngebäude geplant, dass die Häuser aus Klasse G bis 2030 Klasse F und bis 2033 Klasse E erreichen müssen. Die weiteren Schritte bis 2050 sollen die EU-Staaten dann selbst festlegen.
Droht Eigentümer:innen ein Nutzungsverbot oder gar Enteignung?
Nein. Die EU-Richtlinie enthält keinerlei Maßnahmen wie Enteignung, Nutzungsverbote oder Vermietungsverbot. Deutschland müsste die EU-Richtlinie ohnehin erst in deutsches Recht übertragen und ist selbst für die Umsetzung verantwortlich.
Und was ist mit den Kosten der Sanierung?
Die EU-Forderung nach Mindeststandards für Gebäude ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Energieeffizienz. Doch natürlich bedeutet das zunächst auch zusätzliche Kosten für die Eigentümer. Diese Kosten machen sich jedoch auch durch eingesparte Energie über die Jahre bezahlt. Zudem ist eine Förderung geplant, und zwar abhängig vom Einkommen, ähnlich wie es jetzt auch bei der Umstellung von Öl- und Gasheizungen auf erneuerbare Energien im Gespräch ist. So sollen Haushalte mit geringerem Einkommen nicht überfordert werden. Diese Haushalte profitieren übrigens überdurchschnittlich von
einer Sanierung, weil sie durch hohe Energiekosten stark belastet sind.
Wie gehe ich am besten vor, wenn mein Haus einen großen Sanierungsstau hat?
Am besten lassen Eigentümer:innen dann einen sogenannten Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen, das wird großzügig gefördert. Danach wissen sie ganz genau, welche Maßnahmen erforderlich und wirtschaftlich sind, welche Kosten auf sie zukommen und welche Fördermöglichkeiten es gibt.
Das ist theoretisch möglich. Wichtig sind dabei zwei Punkte. Zum Ersten muss die Förderung der Heizungsoptimierung infrage kommen ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir den Heizungscheck der Verbraucherzentrale. Diesen gibt es dank staatlicher Förderung für Kosten von maximal 30 ...
Antwort lesen »Ihre Kinder können einen Förderantrag stellen. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung der Wärmepumpe. Arbeitet ...
Antwort lesen »Durch die Porenbetonsteine erreichen die Außenwände in der Regel einen guten U-Wert und sollten nicht schlechter als die Fenster sein. ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist gibt es hier nicht. Sie sollten die Heizungsoptimierung allerdings abschließen, bevor Sie die Förderung für den ...
Antwort lesen »Eine Zwischensparrendämmung im Dachgeschoss ist möglich. Bei diffusionsdichten Schichten wie den beschriebenen Bitumenschindeln kommen ...
Antwort lesen »Auch Energie-Effizienz-Experten des Bundes sind dazu berechtigt, die Bestätigung auszustellen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 9.3 der ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie den Steuerbonus für die Sanierung leider nicht. Sie erfüllen zwar die GEG-Vorgaben (0,24 W/m²K), liegen aber ...
Antwort lesen »Entscheiden Sie sich im Neubau für eine elektrische Direktheizung, ist diese nur unter sehr hohen Voraussetzungen zulässig. Zu ...
Antwort lesen »In beiden Fällen erhalten Sie den Klima-Geschwindigkeitsbonus aller Voraussicht nach nicht. Denn das setzt zum einen voraus, dass ...
Antwort lesen »Im Bedarfsausweis sind die Öfen als aktuelle Heiztechnik zu bewerten, wenn es keine andere Anlage gibt. Der Energieträger Holz ist dann für ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für Wärmepumpe und Fußbodenheizung. Nachlesen können Sie das im entsprechenden Infoblatt zu ...
Antwort lesen »Entsprechende Regelungen finden sich hier in der Bauordnung Ihres Bundeslandes. Die Musterbauordnung (MBO) lässt die Installation kleiner ...
Antwort lesen »Am sichersten ist die Installation der Dampfbremse auf der warmen Innenseite der Konstruktion - also raumseitig unter der ...
Antwort lesen »Schimmel entsteht nur, wenn es im Keller unbemerkt zur Kondensation kommt. Sind die Fenster energetisch schlechter als die umliegenden ...
Antwort lesen »Nach den Regeln von 2023 war es möglich, als Mieter die Förderung der Heizung zu beantragen. 2024 funktioniert das leider nicht mehr. ...
Antwort lesen »Handelt es sich um Ein- oder Zweifamilienhäuser und bewohnten Sie diese am 01. Februar 2002 selbst als Eigentümerin, gilt die Ausnahme von ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es, die umfassende Energieberatung nach dem Hauskauf zu beauftragen. Denn dann bekommen Sie auch eine BAFA-Förderung für die ...
Antwort lesen »Bei der Reparatur handelt es sich um eine Instandsetzung. Für diese können Sie leider keine Förderung der Wärmepumpe in Anspruch nehmen. ...
Antwort lesen »Planen Sie, die Dämmung im Dachboden neu aufzubauen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Zum einen können Sie die Dämmung nach unten und ...
Antwort lesen »Einen Entsorgungsnachweis benötigen Sie, wenn Sie eine Förderung für die Pelletheizung beantragt haben und den Heizungs-Austausch- oder ...
Antwort lesen »Nein. Hier hat sich nichts Wesentliches geändert. Die oberste Geschossdecke muss nach § 47 GEG nur gedämmt werden, wenn sie oder das Dach ...
Antwort lesen »Ob hier eine zusätzliche Dampfbremse erforderlich ist, hängt vom Aufbau der Dachdämmung ab. Bei der Kombination aus Beton, Dämmung und ...
Antwort lesen »Sind die Fenster schon eingebaut, können Sie nachträglich leider keine Förderung für den Fenstertausch beantragen. Geht es um Zuschüsse und ...
Antwort lesen »Eine Antwort auf Ihre Frage hängt von der Wirtschaftlichkeit der Maßnahme ab. Günstig ist der Austausch, wenn Sie mit der Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Hier empfehlen wir Ihnen den Kontakt zum Hersteller. Dieser gibt Ihnen eine verbindliche Auskunft darüber, welche Fassadenverkleidungen für ...
Antwort lesen »Neben dem Baujahr des Gebäudes ist im Energieausweis auch das Baujahr des aktuellen Wärmeerzeugers einzutragen. In der Spalte Baujahr sind ...
Antwort lesen »Die Installation einer Split-Klimaanlage findet in aller Regel auch am Gemeinschaftseigentum (z.B. Fassade) statt. Dafür benötigen Sie die ...
Antwort lesen »Auch in diesem Fall kommen Wärmepumpen infrage. Sie können sich zum Beispiel für eine Großwärmepumpe oder eine Kaskadenlösung entscheiden. ...
Antwort lesen »Die DIN EN 1264-4 "Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung - Teil 4: Installation" empfiehlt einen R-Wert von ...
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