Update 14.3.2023: Das EU-Parlament hat am 14.3.2023 für die Umsetzung der Pläne gestimmt. Bis 2050 sollen Gebäude in der EU klimaneutral werden. Das Parlament handelt nun mit dem Rat die endgültige Form der Vorschriften aus, danach muss Deutschland die Richtlinie in deutsches Recht übertragen. Die EU-Pläne sollen die Energieeffizienz deutlich verbessern, die Abhängigkeit von Energieimporten verringern und Energiearmut bekämpfen.
Sanierungsziele für Gebäude - das ist geplant
Alle Neubauten sollen ab 2028 emissionsfrei sein. Außerdem sollen alle Neubauten bis 2028 mit Solaranlagen ausgestattet werden, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Bei Wohngebäuden, bei denen größere Renovierungen nötig sind, bleibt dafür bis 2032 Zeit.
Auf einer Skala von A bis G – wobei die Energieeffizienzklasse G den 15 Prozent der Gebäude mit den schlechtesten Werten im Gebäudebestand entspricht – müssen Wohngebäude dem Vorschlag zufolge bis 2030 mindestens Klasse E und bis 2033 Klasse D erreichen. Verbessert werden muss die Energieeffizienz (durch Dämmung oder eine bessere Heizung), wenn Gebäude verkauft oder in größerem Maßstab renoviert werden oder wenn ein neuer Mietvertrag unterzeichnet wird. Wie genau diese Vorgaben in Deutschland umgesetzt werden, muss in einem nationalen Sanierungsplan festgelegt werden.
Hilfe gegen Energiearmut
Dieser Sanierungsplan soll auch Förderprogramme enthalten, um den Zugang zu Zuschüssen und Finanzierungen zu erleichtern. Außerdem müssen kostenlose Informationsstellen und kostenneutrale Sanierungsprogramme eingerichtet werden. Es soll finanzielle Anreize geben, vor allem Gebäude mit besonders schlechter Energiebilanz grundlegend zu sanieren. Haushalte mit geringem Einkommen sollen gezielte Zuschüsse und Beihilfen erhalten.
Ausnahmen für denkmalgeschützte Gebäude und schützenswerte Bausubstanz
Für Denkmäler sollen die neuen Vorschriften nicht gelten. Ausnahmeregelungen können die EU-Staaten auch für Gebäude, die wegen ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes unter Schutz stehen, technische Gebäude, vorübergehend genutzte Gebäude sowie Kirchen und Gotteshäuser beschließen. Die Mitgliedstaaten können darüber hinaus Sozialwohnungen ausnehmen, bei denen Sanierungen zu Mieterhöhungen führen würden, die sich durch Energiekosteneinsparungen nicht ausgleichen lassen.
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Ursprünglicher Artikel vom 09.03.2023:
Worum geht’s?
In der nächsten Woche berät das EU-Parlament über neue Mindeststandards für Gebäude. Diese sollen den aktuell sehr hohen Energieverbrauch von Gebäuden reduzieren - es geht also um eine Verbesserung der Energieeffizienz. Das Klimaschutz-Paket "Fit for 55" ist ein Schritt auf dem Weg zum Ziel der Klimaneutralität der Europäischen Union bis 2050. Ziel ist die Reduzierung der Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990.
Was ist geplant?
Neue öffentliche Gebäude sollen ab 2027, private Neubauten ab 2030 sogenannte Nullemissionsgebäude sein. Weitere Vorgaben sind für Altbauten geplant - sie sollen mit Sanierungen energieeffizienter und später emissionsfrei werden. Um die Sanierungsquote zu erhöhen, sollen Mindeststandards definiert und stufenweise erhöht werden. Der Fokus liegt dabei auf den Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz.
Geplant ist eine Einteilung der Gebäude anhand von Energieausweisen in die Energieeffizienz-Klassen A bis G, wobei G anfangs diejenigen 15 Prozent der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz umfasst. Anschließend werden die Mindeststandards schrittweise verschärft. So ist für Wohngebäude geplant, dass die Häuser aus Klasse G bis 2030 Klasse F und bis 2033 Klasse E erreichen müssen. Die weiteren Schritte bis 2050 sollen die EU-Staaten dann selbst festlegen.
Droht Eigentümer:innen ein Nutzungsverbot oder gar Enteignung?
Nein. Die EU-Richtlinie enthält keinerlei Maßnahmen wie Enteignung, Nutzungsverbote oder Vermietungsverbot. Deutschland müsste die EU-Richtlinie ohnehin erst in deutsches Recht übertragen und ist selbst für die Umsetzung verantwortlich.
Und was ist mit den Kosten der Sanierung?
Die EU-Forderung nach Mindeststandards für Gebäude ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Energieeffizienz. Doch natürlich bedeutet das zunächst auch zusätzliche Kosten für die Eigentümer. Diese Kosten machen sich jedoch auch durch eingesparte Energie über die Jahre bezahlt. Zudem ist eine Förderung geplant, und zwar abhängig vom Einkommen, ähnlich wie es jetzt auch bei der Umstellung von Öl- und Gasheizungen auf erneuerbare Energien im Gespräch ist. So sollen Haushalte mit geringerem Einkommen nicht überfordert werden. Diese Haushalte profitieren übrigens überdurchschnittlich von
einer Sanierung, weil sie durch hohe Energiekosten stark belastet sind.
Wie gehe ich am besten vor, wenn mein Haus einen großen Sanierungsstau hat?
Am besten lassen Eigentümer:innen dann einen sogenannten Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen, das wird großzügig gefördert. Danach wissen sie ganz genau, welche Maßnahmen erforderlich und wirtschaftlich sind, welche Kosten auf sie zukommen und welche Fördermöglichkeiten es gibt.
Das BAFA fördert Photovoltaikanlagen bei Einzelmaßnahmen, wenn es sich um Photovoltaisch-thermische Kollektoren (PVT, Hybridkollektoren) ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die förderbaren Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Die einzige Ausnahme besteht innerhalb der ...
Antwort lesen »Sie müssen den Antrag nicht zurückziehen und neu stellen, erhalten Fördermittel bei einer Änderung aber nur noch für Wärmepumpe und ...
Antwort lesen »Was in diesem Fall zu tun ist, hängt von Ihrem Wohnort bzw. dem Standort des Gebäudes ab. In Baden-Württemberg, Hamburg und ...
Antwort lesen »Abhängig von Ihrem Wohnort bzw. vom Standort des Gebäudes gilt die Solarpflicht bei wesentlichen Dachsanierungen. So zum Beispiel in ...
Antwort lesen »Die aktuell gültige BEG-EM-Richtlinie fordert, dass alle Energieverbräuche sowie alle erzeugten Wärmemengen eines förderfähigen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sind die Anschlusskosten für den Anschluss an ein Wärmenetz förderbar. Das gilt jedoch nur dann, wenn der Netzbetreiber ...
Antwort lesen »Nach Anlage 7 des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) müssen die Anforderungen an die Dämmung nicht eingehalten werden, wenn die Bauteilfläche ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Daches ist möglich. Sowohl GEG als auch BEG lassen das zu. So ist beispielsweise in § 47 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ...
Antwort lesen »Entsteht neuer Wohnraum ausschließlich im ausgebauten Dachgeschoss, kommt nur die Neubauförderung infrage. Hier gibt es leider keine ...
Antwort lesen »Für eine barrierefreie Badsanierung steht Ihnen das KfW-Programm 455-B zur Verfügung. Über dieses erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von ...
Antwort lesen »Die Dämmung des Spitzbodens ist in aller Regel vergleichsweise einfach und günstig möglich, sodass diese Maßnahme häufig wirtschaftlich ...
Antwort lesen »Rückwirkend nach der Auszahlung ist es in aller Regel nicht möglich, den BAFA-Antrag ändern zu lassen. Für individuelle Auskünfte empfehlen ...
Antwort lesen »In diesem Fall haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie können den alten Antrag behalten und die Heizung ändern. In diesem Fall lassen sich Kosten ...
Antwort lesen »Nein. Im Falle einer Sanierung bezieht sich das Gebäudeenergiegesetz immer nur auf die tatsächlich geänderten, erweiterten oder ersetzten ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung für die Solarthermieanlage im letzten Jahr beantragt haben, können Sie die förderbaren Kosten nun nicht mehr erhöhen. ...
Antwort lesen »Pro Kalenderjahr können Sie Anträge für förderfähige Kosten in Höhe von 60.000 Euro pro Wohneinheit (max. 600.000 Euro) stellen. Wann Sie ...
Antwort lesen »Der Energieausweis ist für das gesamte Haus zu erstellen. In die Bewertung gehen die Heizlösungen dabei mit Ihrem jeweiligen ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK können sich die Fördersumme sowie die Fördersätze nicht erhöhen und keine Boni hinzukommen, wenn Sie eine andere ...
Antwort lesen »Ist die Heizung reparabel, können Sie diese natürlich reparieren lassen und weiter betreiben. Kommt es durch den Zustand der Anlage immer ...
Antwort lesen »Durch den Einbau einer anderen Heizung ändert sich auch der Primärenergiebedarf, der zum Erreichen der Effizienzhaus-Stufe erforderlich ...
Antwort lesen »Ob es möglich ist, die vorhandene Zweischeiben-Verglasung durch eine Dreischeiben-Verglasung zu ersetzen, hängt von der Tiefe der Flügel ...
Antwort lesen »Eine Förderung für Balkonkraftwerke ist möglich. Im Gegensatz zu anderen Sanierungsmaßnahmen gibt es hier jedoch kein deutschlandweit ...
Antwort lesen »Im Allgemeinen lässt sich die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen, wenn alle förderrelevanten Arbeiten abgeschlossen sind. Nur ...
Antwort lesen »Geht es um die Sanierung zum Effizienzhaus, ist immer ein sogenanntes Lüftungskonzept zu erstellen. Dabei prüfen Energieberater, ob ...
Antwort lesen »Geht es um die Energieberechnung bzw. Energieberatung, haben Sie verschiedene Möglichkeiten. So können Sie allein die Wirtschaftlichkeit ...
Antwort lesen »In diesem Fall kommen verschiedene Lösungen zur Fassadendämmung infrage. So können Sie zum Beispiel EPS-Dämmplatten an der Fassade ...
Antwort lesen »Um eine Förderung für die Kerndämmung an der Fassade beantragen zu können, benötigen Sie im nächsten Schritt die Bestätigung eines ...
Antwort lesen »Art und Effizienz der Heizung wirken sich grundsätzlich auf den Energieausweis aus. Vermutlich verbessert sich das Ergebnis leicht, wenn ...
Antwort lesen »Wurde das Treppenhaus als Teil des beheizten Gebäudebereichs gedämmt, lassen sich die Malerarbeiten an der Fassade mit anrechnen. ...
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