Update 12.4.2024: Auch der Rat der Europäischen Union hat der Novelle der EU-Gebäuderichtlinie zugestimmt. Die Bundesregierung muss diese jetzt in deutsches Recht übertragen.Wann genau das passiert, ist aktuell noch unklar.
Update 12.3.2024: Am 12. März 2024 hat auch das EU-Parlament den bereits vereinbarten Plänen für die neue EU-Gebäuderichtlinie zugestimmt (siehe Update vom 8.12.2023). Die Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden soll dafür sorgen, dass der Gebäudebereich in der EU zum einen bis 2030 wesentlich weniger Treibhausgasemissionen erzeugt und Energie verbraucht und zum anderen bis 2050 klimaneutral wird. Neubauten sollen schon ab 2030 emissionsfrei sein.
Bei Wohngebäuden müssen die EU-Mitgliedstaaten den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch mit entsprechenden Maßnahmen bis 2030 um mindestens 16 Prozent und bis 2035 um mindestens 20 bis 22 Prozent senken.
--> Wie geht's weiter? Nun muss der Ministerrat die überarbeitete Richtlinie förmlich billigen, damit sie in Kraft treten kann. Danach muss Deutschland die EU-Vorgaben in deutsches Recht übertragen.
Update 8.12.2023: Um die Emissionen zu reduzieren, hat sich das EU-Parlament zunächst informell auf allgemeine Vorgaben für den Gebäudebereich geeinigt:
--> Wie geht's weiter? Die getroffene Vereinbarung muss noch vom EU-Parlament und vom Europäischen Rat gebilligt werden. Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie wird am 23. Januar 2024 darüber beraten und abstimmen. Nach Verabschiedung in der EU muss die Richtlinie noch in deutsches Recht übertragen werden.
Update 6.9.2023: In den nächsten Monaten wollen die EU-Gesetzgeber eine Einigung erreichen. Eine aktuelle Studie zeigt, dass die diskutierten EU-Vorgaben zur Sanierung von Gebäuden mit schlechtem Energiestandard mit vergleichsweise einfachen und kostengünstigen Maßnahmen erreichbar wären. Das nimmt Berichten über angeblich drohende horrende Kosten den Wind aus den Segeln.
Update 14.3.2023: Das EU-Parlament hat am 14.3.2023 für die Umsetzung der Pläne gestimmt. Bis 2050 sollen Gebäude in der EU klimaneutral werden. Das Parlament handelt nun mit dem Rat die endgültige Form der Vorschriften aus, danach muss Deutschland die Richtlinie in deutsches Recht übertragen. Die EU-Pläne sollen die Energieeffizienz deutlich verbessern, die Abhängigkeit von Energieimporten verringern und Energiearmut bekämpfen.
Sanierungsziele für Gebäude - das ist geplant
Alle Neubauten sollen ab 2028 emissionsfrei sein. Außerdem sollen alle Neubauten bis 2028 mit Solaranlagen ausgestattet werden, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Bei Wohngebäuden, bei denen größere Renovierungen nötig sind, bleibt dafür bis 2032 Zeit.
Auf einer Skala von A bis G – wobei die Energieeffizienzklasse G den 15 Prozent der Gebäude mit den schlechtesten Werten im Gebäudebestand entspricht – müssen Wohngebäude dem Vorschlag zufolge bis 2030 mindestens Klasse E und bis 2033 Klasse D erreichen. Verbessert werden muss die Energieeffizienz (durch Dämmung oder eine bessere Heizung), wenn Gebäude verkauft oder in größerem Maßstab renoviert werden oder wenn ein neuer Mietvertrag unterzeichnet wird. Wie genau diese Vorgaben in Deutschland umgesetzt werden, muss in einem nationalen Sanierungsplan festgelegt werden.
Hilfe gegen Energiearmut
Dieser Sanierungsplan soll auch Förderprogramme enthalten, um den Zugang zu Zuschüssen und Finanzierungen zu erleichtern. Außerdem müssen kostenlose Informationsstellen und kostenneutrale Sanierungsprogramme eingerichtet werden. Es soll finanzielle Anreize geben, vor allem Gebäude mit besonders schlechter Energiebilanz grundlegend zu sanieren. Haushalte mit geringem Einkommen sollen gezielte Zuschüsse und Beihilfen erhalten.
Ausnahmen für denkmalgeschützte Gebäude und schützenswerte Bausubstanz
Für Denkmäler sollen die neuen Vorschriften nicht gelten. Ausnahmeregelungen können die EU-Staaten auch für Gebäude, die wegen ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes unter Schutz stehen, technische Gebäude, vorübergehend genutzte Gebäude sowie Kirchen und Gotteshäuser beschließen. Die Mitgliedstaaten können darüber hinaus Sozialwohnungen ausnehmen, bei denen Sanierungen zu Mieterhöhungen führen würden, die sich durch Energiekosteneinsparungen nicht ausgleichen lassen.
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Ursprünglicher Artikel vom 09.03.2023:
Worum geht’s?
In der nächsten Woche berät das EU-Parlament über neue Mindeststandards für Gebäude. Diese sollen den aktuell sehr hohen Energieverbrauch von Gebäuden reduzieren - es geht also um eine Verbesserung der Energieeffizienz. Das Klimaschutz-Paket "Fit for 55" ist ein Schritt auf dem Weg zum Ziel der Klimaneutralität der Europäischen Union bis 2050. Ziel ist die Reduzierung der Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990.
Was ist geplant?
Neue öffentliche Gebäude sollen ab 2027, private Neubauten ab 2030 sogenannte Nullemissionsgebäude sein. Weitere Vorgaben sind für Altbauten geplant - sie sollen mit Sanierungen energieeffizienter und später emissionsfrei werden. Um die Sanierungsquote zu erhöhen, sollen Mindeststandards definiert und stufenweise erhöht werden. Der Fokus liegt dabei auf den Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz.
Geplant ist eine Einteilung der Gebäude anhand von Energieausweisen in die Energieeffizienz-Klassen A bis G, wobei G anfangs diejenigen 15 Prozent der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz umfasst. Anschließend werden die Mindeststandards schrittweise verschärft. So ist für Wohngebäude geplant, dass die Häuser aus Klasse G bis 2030 Klasse F und bis 2033 Klasse E erreichen müssen. Die weiteren Schritte bis 2050 sollen die EU-Staaten dann selbst festlegen.
Droht Eigentümer:innen ein Nutzungsverbot oder gar Enteignung?
Nein. Die EU-Richtlinie enthält keinerlei Maßnahmen wie Enteignung, Nutzungsverbote oder Vermietungsverbot. Deutschland müsste die EU-Richtlinie ohnehin erst in deutsches Recht übertragen und ist selbst für die Umsetzung verantwortlich.
Und was ist mit den Kosten der Sanierung?
Die EU-Forderung nach Mindeststandards für Gebäude ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Energieeffizienz. Doch natürlich bedeutet das zunächst auch zusätzliche Kosten für die Eigentümer. Diese Kosten machen sich jedoch auch durch eingesparte Energie über die Jahre bezahlt. Zudem ist eine Förderung geplant, und zwar abhängig vom Einkommen, ähnlich wie es jetzt auch bei der Umstellung von Öl- und Gasheizungen auf erneuerbare Energien im Gespräch ist. So sollen Haushalte mit geringerem Einkommen nicht überfordert werden. Diese Haushalte profitieren übrigens überdurchschnittlich von
einer Sanierung, weil sie durch hohe Energiekosten stark belastet sind.
Wie gehe ich am besten vor, wenn mein Haus einen großen Sanierungsstau hat?
Am besten lassen Eigentümer:innen dann einen sogenannten Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen, das wird großzügig gefördert. Danach wissen sie ganz genau, welche Maßnahmen erforderlich und wirtschaftlich sind, welche Kosten auf sie zukommen und welche Fördermöglichkeiten es gibt.
Grundsätzlich ist es möglich, die Dachdämmung ohne Hinterlüftung auszuführen. Damit das funktioniert, sind allerdings zwei Voraussetzungen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich bzw. auch nicht sinnvoll ist. Denn die Förderung aus dem KfW-Programm 308 bekommen Sie nur, ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Wärmepumpe im Dachgeschoss aufzustellen. Interessieren Sie sich für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe, gibt es ...
Antwort lesen »Soll die Maßnahme komplett in Eigenleistung umgesetzt werden, ist ausnahmsweise kein Vertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung ...
Antwort lesen »Am einfachsten ist es in Ihrem Fall, ein Gefach aus Balken zwischen die Dämmwolle zu legen. Darauf können Sie Bohlen mit Abstand verlegen. ...
Antwort lesen »Zum Jahr 2024 haben sich die Rahmenbedingungen für Wärmepumpenstrom geändert. So ist geregelt, dass die Netzentgelte bei 60 Prozent des ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus ist das zu versteuernde Einkommen aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Sanierung. Sind Sie selbst ...
Antwort lesen »Sind Sie nicht umgemeldet, aber Eigentümer, können Sie die Förderung der Heizung beantragen. Nötig ist dazu mindestens eine ...
Antwort lesen »Handelt es sich um einen Boden zu unbeheizten Räumen oder zu Erdreich, ist eine Dämmung unter der Fußbodenheizung nötig. Diese können Sie ...
Antwort lesen »Ohne die örtlichen Gegebenheiten im Detail zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Möchten Sie im ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWK ist erst einmal für jedes Gebäude, das mit Wärme versorgt wird, ein eigener Antrag zu stellen. Anschließend lassen ...
Antwort lesen »Laut Datenblatt hat das Lüftungsgerät einen Wärmebereitstellungsgrad von 85 Prozent bei einer spezifischen elektrischen Leistungsaufnahme ...
Antwort lesen »In diesem Fall hilft aller Voraussicht nach nur eine feuchtetechnische Untersuchung mittels Probebohrung. Unter Umständen ist auch die ...
Antwort lesen »Ohne genaue Kenntnisse vom Gebäude ist eine fundierte Empfehlung in diesem Fall leider nicht möglich. Diese bekommen Sie aber von einem ...
Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung können Sie für jede durchgeführte Sanierungsmaßnahme in Anspruch nehmen, die gemäß den technischen ...
Antwort lesen »Nach Abschluss aller Maßnahmen benötigen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) von Ihrem Energieberater. Damit der Experte diese ...
Antwort lesen »In der geltenden Richtlinie zur Energieberatung für Wohngebäude ist eine Sperrfrist nicht vorgegeben. Aus diesem Grund sollte es möglich ...
Antwort lesen »Da die Heizung vor 2024 eingebaut wurde, ist in Bezug auf das Gebäudeenergiegesetz (aktueller Stand) nichts weiter zu beachten. Es gelten ...
Antwort lesen »Sie können hier Fördermittel für Maßnahmen im eigenen Haus beantragen. Das betrifft den Anschluss an das Wärmenetz (auch wenn dieser ...
Antwort lesen »Auch bei vermieteten Objekten gibt es Ausnahmen von der Heizungs-Austauschpflicht im GEG. So können alte Heizungen bestehen bleiben, wenn ...
Antwort lesen »In der BEG-EM-Richtlinie sind folgende Nachweise zur Förderung der Lüftung aufgeführt: Bestätigung eines Experten der ...
Antwort lesen »Geben Sie den Keller als beheizt an, ändern sich die Rahmenbedingungen und der spezifische Energiebedarf ist durch die höhere Fläche unter ...
Antwort lesen »Nein. Ein Sanierungsfahrplan ist keine Pflicht. Das Dokument zeigt allerdings auf, welche Sanierungsarbeiten an Ihrem Haus zu empfehlen ...
Antwort lesen »Die Dämmpflichten des GEG beziehen sich immer nur auf die tatsächlich behandelten Bauteile. Das heißt: Möchten Sie die Kellerwände dämmen, ...
Antwort lesen »Nach § 4 der 1. BImSchV dürfen Sie Einzelraumfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe, mit Ausnahme von Grundöfen und offenen Kaminen, die ab ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Wichtig ist nur, dass die Heizung die technischen Vorgaben der Fördergeber erfüllt und Ihr Budget zur Förderung der ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist hier beides möglich. Aus energetischer Sicht ist es günstiger, die Scheiben zu tauschen. Auf diese Weise verbessern Sie ...
Antwort lesen »Ob es sich bei einem Gebäude um besonders erhaltenswerte Bausubstanz handelt, entscheidet Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Diese stellt ...
Antwort lesen »Hier herrscht Uneinigkeit unter den Beratern. Generell sollten Sie aber bei der tatsächlichen Kubatur bleiben und den detailliert geplanten ...
Antwort lesen »Generell ist pro Haus ein Antrag auf Heizungsförderung zu stellen. Hier gibt es mehrere Sachverhalte. Zum einen erneuern Sie zweimal den ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort