Update 12.4.2024: Auch der Rat der Europäischen Union hat der Novelle der EU-Gebäuderichtlinie zugestimmt. Die Bundesregierung muss diese jetzt in deutsches Recht übertragen. Wann genau das passiert, ist aktuell noch unklar.
Update 12.3.2024: Am 12. März 2024 hat auch das EU-Parlament den bereits vereinbarten Plänen für die neue EU-Gebäuderichtlinie zugestimmt (siehe Update vom 8.12.2023). Die Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden soll dafür sorgen, dass der Gebäudebereich in der EU zum einen bis 2030 wesentlich weniger Treibhausgasemissionen erzeugt und Energie verbraucht und zum anderen bis 2050 klimaneutral wird. Neubauten sollen schon ab 2030 emissionsfrei sein.
Bei Wohngebäuden müssen die EU-Mitgliedstaaten den durchschnittlichen Primärenergieverbrauch mit entsprechenden Maßnahmen bis 2030 um mindestens 16 Prozent und bis 2035 um mindestens 20 bis 22 Prozent senken.
--> Wie geht's weiter? Nun muss der Ministerrat die überarbeitete Richtlinie förmlich billigen, damit sie in Kraft treten kann. Danach muss Deutschland die EU-Vorgaben in deutsches Recht übertragen.
Update 8.12.2023: Um die Emissionen zu reduzieren, hat sich das EU-Parlament zunächst informell auf allgemeine Vorgaben für den Gebäudebereich geeinigt:
--> Wie geht's weiter? Die getroffene Vereinbarung muss noch vom EU-Parlament und vom Europäischen Rat gebilligt werden. Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie wird am 23. Januar 2024 darüber beraten und abstimmen. Nach Verabschiedung in der EU muss die Richtlinie noch in deutsches Recht übertragen werden.
Update 6.9.2023: In den nächsten Monaten wollen die EU-Gesetzgeber eine Einigung erreichen. Eine aktuelle Studie zeigt, dass die diskutierten EU-Vorgaben zur Sanierung von Gebäuden mit schlechtem Energiestandard mit vergleichsweise einfachen und kostengünstigen Maßnahmen erreichbar wären. Das nimmt Berichten über angeblich drohende horrende Kosten den Wind aus den Segeln.
Update 14.3.2023: Das EU-Parlament hat am 14.3.2023 für die Umsetzung der Pläne gestimmt. Bis 2050 sollen Gebäude in der EU klimaneutral werden. Das Parlament handelt nun mit dem Rat die endgültige Form der Vorschriften aus, danach muss Deutschland die Richtlinie in deutsches Recht übertragen. Die EU-Pläne sollen die Energieeffizienz deutlich verbessern, die Abhängigkeit von Energieimporten verringern und Energiearmut bekämpfen.
Sanierungsziele für Gebäude - das ist geplant
Alle Neubauten sollen ab 2028 emissionsfrei sein. Außerdem sollen alle Neubauten bis 2028 mit Solaranlagen ausgestattet werden, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Bei Wohngebäuden, bei denen größere Renovierungen nötig sind, bleibt dafür bis 2032 Zeit.
Auf einer Skala von A bis G – wobei die Energieeffizienzklasse G den 15 Prozent der Gebäude mit den schlechtesten Werten im Gebäudebestand entspricht – müssen Wohngebäude dem Vorschlag zufolge bis 2030 mindestens Klasse E und bis 2033 Klasse D erreichen. Verbessert werden muss die Energieeffizienz (durch Dämmung oder eine bessere Heizung), wenn Gebäude verkauft oder in größerem Maßstab renoviert werden oder wenn ein neuer Mietvertrag unterzeichnet wird. Wie genau diese Vorgaben in Deutschland umgesetzt werden, muss in einem nationalen Sanierungsplan festgelegt werden.
Hilfe gegen Energiearmut
Dieser Sanierungsplan soll auch Förderprogramme enthalten, um den Zugang zu Zuschüssen und Finanzierungen zu erleichtern. Außerdem müssen kostenlose Informationsstellen und kostenneutrale Sanierungsprogramme eingerichtet werden. Es soll finanzielle Anreize geben, vor allem Gebäude mit besonders schlechter Energiebilanz grundlegend zu sanieren. Haushalte mit geringem Einkommen sollen gezielte Zuschüsse und Beihilfen erhalten.
Ausnahmen für denkmalgeschützte Gebäude und schützenswerte Bausubstanz
Für Denkmäler sollen die neuen Vorschriften nicht gelten. Ausnahmeregelungen können die EU-Staaten auch für Gebäude, die wegen ihres besonderen architektonischen oder historischen Wertes unter Schutz stehen, technische Gebäude, vorübergehend genutzte Gebäude sowie Kirchen und Gotteshäuser beschließen. Die Mitgliedstaaten können darüber hinaus Sozialwohnungen ausnehmen, bei denen Sanierungen zu Mieterhöhungen führen würden, die sich durch Energiekosteneinsparungen nicht ausgleichen lassen.
Was kostet meine geplante Sanierung? Hier können Sie kostenfrei und unverbindlich Vergleichsangebote einholen.
Ursprünglicher Artikel vom 09.03.2023:
Worum geht’s?
In der nächsten Woche berät das EU-Parlament über neue Mindeststandards für Gebäude. Diese sollen den aktuell sehr hohen Energieverbrauch von Gebäuden reduzieren - es geht also um eine Verbesserung der Energieeffizienz. Das Klimaschutz-Paket "Fit for 55" ist ein Schritt auf dem Weg zum Ziel der Klimaneutralität der Europäischen Union bis 2050. Ziel ist die Reduzierung der Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990.
Was ist geplant?
Neue öffentliche Gebäude sollen ab 2027, private Neubauten ab 2030 sogenannte Nullemissionsgebäude sein. Weitere Vorgaben sind für Altbauten geplant - sie sollen mit Sanierungen energieeffizienter und später emissionsfrei werden. Um die Sanierungsquote zu erhöhen, sollen Mindeststandards definiert und stufenweise erhöht werden. Der Fokus liegt dabei auf den Gebäuden mit der schlechtesten Energieeffizienz.
Geplant ist eine Einteilung der Gebäude anhand von Energieausweisen in die Energieeffizienz-Klassen A bis G, wobei G anfangs diejenigen 15 Prozent der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz umfasst. Anschließend werden die Mindeststandards schrittweise verschärft. So ist für Wohngebäude geplant, dass die Häuser aus Klasse G bis 2030 Klasse F und bis 2033 Klasse E erreichen müssen. Die weiteren Schritte bis 2050 sollen die EU-Staaten dann selbst festlegen.
Droht Eigentümer:innen ein Nutzungsverbot oder gar Enteignung?
Nein. Die EU-Richtlinie enthält keinerlei Maßnahmen wie Enteignung, Nutzungsverbote oder Vermietungsverbot. Deutschland müsste die EU-Richtlinie ohnehin erst in deutsches Recht übertragen und ist selbst für die Umsetzung verantwortlich.
Und was ist mit den Kosten der Sanierung?
Die EU-Forderung nach Mindeststandards für Gebäude ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Energieeffizienz. Doch natürlich bedeutet das zunächst auch zusätzliche Kosten für die Eigentümer. Diese Kosten machen sich jedoch auch durch eingesparte Energie über die Jahre bezahlt. Zudem ist eine Förderung geplant, und zwar abhängig vom Einkommen, ähnlich wie es jetzt auch bei der Umstellung von Öl- und Gasheizungen auf erneuerbare Energien im Gespräch ist. So sollen Haushalte mit geringerem Einkommen nicht überfordert werden. Diese Haushalte profitieren übrigens überdurchschnittlich von
einer Sanierung, weil sie durch hohe Energiekosten stark belastet sind.
Wie gehe ich am besten vor, wenn mein Haus einen großen Sanierungsstau hat?
Am besten lassen Eigentümer:innen dann einen sogenannten Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen, das wird großzügig gefördert. Danach wissen sie ganz genau, welche Maßnahmen erforderlich und wirtschaftlich sind, welche Kosten auf sie zukommen und welche Fördermöglichkeiten es gibt.
In diesem Fall eignet sich zum Beispiel hydrophobierte Mineralwolle (Einblaswolle/-granulat). Denn diese ist wasserabweisend, ...
Antwort lesen »Bei Nahwärme ist das in aller Regel nicht erforderlich. Möglich ist es, einen Trinkwasserspeicher zu installieren, um immer warmes Wasser ...
Antwort lesen »Bei AEG gelten Geräte ab 1977 als asbestfrei. Wir haben die aufgeführten Öfen in gängigen Asbest-Listen leider nicht gefunden und können ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel so möglich. Sie können hier Fördermittel für die Einblasdämmung von zweischaligem Mauerwerk und Fördermittel für die ...
Antwort lesen »Möchten Sie die Sanierung über einen längeren Zeitraum strecken, richtet sich das nach dem Zustand der Bauteile und der Dringlichkeit der ...
Antwort lesen »Ist Ihre Tochter die Eigentümerin, kann sie Fördermittel für die Sanierung beantragen (bei Maßnahmen am Haus könnten das auch die Mieter ...
Antwort lesen »Hier unterscheiden sich Bau- und Energierecht in der Regel. Sind keine Fördermittel zu beantragen, handelt es sich hier um eine Erweiterung ...
Antwort lesen »Die Last im Netz ist in der Mittagszeit meist am geringsten. Aus Netzsicht wäre das also ein günstiger Zeitpunkt. Haben Sie keinen ...
Antwort lesen »Ja, das ist korrekt. Denn den Geschwindigkeitsbonus gibt es nur für die tatsächlich selbst genutzte Wohneinheit. Die KfW geht dabei davon ...
Antwort lesen »Betondecken gelten als luftdicht und diffusionshemmend. Eine zusätzliche Dampfbremse ist daher in der Regel nicht erforderlich. Das gilt ...
Antwort lesen »Die DIN 1946 Teil 6 regelt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes. Dieses ist dabei immer dann erforderlich, wenn Sie mehr als ein Drittel ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist die Antragstellung nur Eigentümern vorbehalten. Im Falle eines Verkaufs genügt dabei eine Auflassungsvormerkung im ...
Antwort lesen »Die Förderung der Wärmepumpe können Sie nur als Eigentümer beantragen. Bei Antragstellung genügt dabei eine Auflassungsvormerkung. Mit ...
Antwort lesen »Wenn Sie eine Außen- und eine Außen- und Innendämmung im Keller wie geplant kombinieren, kommt es zu einer Wärmebrücke. Wärme geht dabei ...
Antwort lesen »Das ist ein bekanntes Problem. Wir empfehlen hier den Kontakt zu einem unabhängigen Finanzierungs-Experten. Dieser weiß, welche Banken den ...
Antwort lesen »Erfüllt das Dach bereits die Vorgaben der WSchV von 1984, müssen Sie nichts weiter unternehmen. Denn in diesem Fall gilt eine Ausnahme von ...
Antwort lesen »Ob hier eine Klimamembran an den Innenwänden nötig ist, hängt vom geplanten Aufbau der Wände ab. Um den KfW-55-Standard zu erreichen, ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass hier nach aktuell gültigem GEG keine Nachrüstpflichten anstehen. Diese würden im Wesentlichen die Heizung, Rohre ...
Antwort lesen »Nach Punkt 3 t der BEG-WG-Richtlinie genügt es, die Versorgungsanschlüsse bereitzustellen. Eine Küche müssen Sie nicht einbauen. Konkret ...
Antwort lesen »Die 10 Prozent beziehen sich auf die gesamte Dachfläche. Sie sorgen allerdings nur dafür, dass die Vorgaben des GEG greifen. Diese gelten ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn die Förderung der Heizung ist immer vor Maßnahmenbeginn zu beantragen. In Ihrem Fall ist die Maßnahme ...
Antwort lesen »Anrechenbar sind hier alle Aufwendungen, die Ihnen als Sanierer mit der förderbaren Maßnahme entstanden sind. Das schließt die Umsatzsteuer ...
Antwort lesen »Die entsprechende Information geht aus dem Merkblatt zum Förderprogramm der KfW hervor. Hier heißt es im Punkt "Wer darf Anträge stellen" - ...
Antwort lesen »Förderung für das Dach bekommen Sie unserer Auffassung nach, wenn Sie das Dach gemäß den Fördervorgaben ausführen. Das setzt einen U-Wert ...
Antwort lesen »Nein, das stimmt so leider nicht. Im Video werden ein paar Punkte vermischt und falsch wiedergegeben. Die Fördersätze sind in der ...
Antwort lesen »In diesem Fall können wir Ihnen leider keinen konkreten Produkttipp geben. Möglich ist es grundsätzlich auch, Fördermittel für eine ...
Antwort lesen »Bei Eigenleistung fördert das BAFA nur Materialkosten, die sich der geförderten Maßnahme direkt zuordnen lassen. Nach Rücksprache mit den ...
Antwort lesen »In Nummer 1.5 des Infoblatts zu förderbaren Kosten und Maßnahmen heißt es: "Bei Eigenleistung nicht förderfähig sind Materialien zur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich lassen sich bei einer Sanierung nur Wohneinheiten berücksichtigen, die in vormals beheizten Bereichen entstehen. Entstehen ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit den Experten des BAFA ist eine Bodenklappe nur bei einer energetischen Sanierung von Decken und Wänden gegen ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort