1. Sommerpause für die Heizungspumpe
Auch mit kalten Heizkörpern in allen Räumen kann eine Heizungsanlage unnötig Energie verbrauchen. Das passiert, wenn die mit Strom betriebene Umwälzpumpe einfach weiterläuft, obwohl ihre Arbeit nicht benötigt wird. Wer seine Heizung selbst steuern kann, sollte deshalb den Sommerbetrieb einschalten.
2. Kein Dauereinsatz fürs Zweitgeräte
Beim großen Grillen im Freundeskreis leistet ein zweiter Kühlschrank im Keller gute Dienste – nach der Party sollte er aber wieder ausgeschaltet werden. Gerade Altgeräte, die aus der Küche ausgemustert wurden, fressen oft sehr viel Strom.
3. Kühlschrank mag es kühl
Nicht nur hitzegeplagte Menschen, auch der Kühlschrank freut sich über niedrige Raumtemperaturen. Sie erleichtern seine Arbeit. So hilft es beim Stromsparen, wenn die Küche gegen Sonneneinstrahlung geschützt ist. Wer doppelt sparen möchte, schaltet wärmende Geräte wie Backofen oder Halogenlampen gar nicht erst ein. Auch auf die richtige Temperatur des Kühlschrankes sollte geachtet werden, denn jedes Grad mehr schluckt zusätzlich Strom. Zum Frischhalten von Lebensmitteln reichen 6 bis 8 Grad Celsius völlig aus. Er sollte besonders im Sommer eisfrei gehalten werden und gerade in der heißen Jahreszeit nach dem Öffnen möglichst schnell wieder geschlossen werden.
4. Mobile Klimageräte sind Stromfresser
Bei Hitze wächst die Versuchung, ein günstiges, mobiles Klimagerät zu kaufen. Doch neben deutlich steigenden Stromkosten ist oft Enttäuschung die Folge: Die Geräte sind gerade bei großen Räumen in vielen Fällen überfordert. Wer gesundheitlich nicht auf Klimatisierung angewiesen ist, sollte stattdessen auf Verschattung setzen und allenfalls einen Ventilator einsetzen. Der verbraucht deutlich weniger Strom.
5. Hitzefrei für den Trockner
Wenn es draußen sehr warm ist und die Fenster offen sind, kann Wäsche auch in der Wohnung trocknen. Der Trockner hat dann hitzefrei – das spart Strom. Ein noch besserer Ort für die feuchten Textilien ist der Balkon.
6. Urlaubszeit entlastet die Stromrechnung
Vor einer Reise können Kühl- und Gefrierschränke geleert und abgetaut werden. Das spart während des Urlaubs und auch danach, weil eisfreie Geräte effizienter kühlen. Auch für andere Dauerverbraucher kann sich die Aus-Zeit während der Reise lohnen. Das sind zum Beispiel Router, Stereoanlage und Fernseher im Stand-by-Modus oder die Zirkulationspumpe im Warmwassersystem.
7. Solarstrom auf dem Grundstück nutzen
Beleuchtung, Springbrunnen oder Musikanlage – vieles, was den Aufenthalt auf dem Balkon oder im Garten schöner macht, lässt sich mit Solarstrom betreiben. Das schont Klima und Konto.
Laut FAQ zum BEG ist das nicht korrekt. Denn in Punkt 2.5 heißt es dort: "Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben bei Gebäudenetzen ...
Antwort lesen »Das ist nicht korrekt. Laut § 22 EnFG gelten nur die folgenden Voraussetzungen: Der Strom wird in einer elektrisch angetriebenen ...
Antwort lesen »Das kommt auf die gewünschte Leistung an. Benötigen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan oder eine Bestätigung zur Förderung, ist die ...
Antwort lesen »Möchten Sie eine Etagenheizung austauschen, gibt es aus Platzgründen oftmals nicht viele Alternativen. So können Sie eine neue Gasheizung ...
Antwort lesen »Bei einem Zweifamilienhaus bekommen Sie eine Basis-Heizungsförderung in Höhe von 30 bis 35 Prozent von 45.000 Euro. Zudem können Sie eine ...
Antwort lesen »Geht es um die Förderung für die Sanierung, ist der Vertrag mit den Antragsunterlagen beim jeweiligen Fördergeber einzureichen. Damit das ...
Antwort lesen »Ja, die für die Antragstellung nötigen Arbeiten lassen sich als Baubegleitung und Fachberatung fördern. Die Nachweiserstellung ist dabei ...
Antwort lesen »Das hängt von der Installation des Speichers ab. Kann dieser auch Strom aus dem Netz laden, gilt er als steuerbare Verbrauchseinrichtung ...
Antwort lesen »Möchten Sie den Steuerbonus für die Sanierung zur Förderung der Fenster nutzen, sind eine Reihe von Umfeldmaßnahmen förderbar. Darunter ...
Antwort lesen »Eine Förderung bekommen Sie für Maßnahmen zum sommerlichen Wärmeschutz. Voraussetzung ist, dass die außenliegende Sonnenschutzeinrichtung ...
Antwort lesen »Der individuelle Sanierungsfahrplan ist informativ und mit keinen Pflichten verbunden. Auch wenn Sie nur einzelne Maßnahmen daraus ...
Antwort lesen »Sie können das Unternehmen immer wechseln. Wichtig ist, dass Sie nach wie vor die technischen Vorgaben zur Förderung der Fenster einhalten. ...
Antwort lesen »Die Angabe im Musterformular des Liefer-/Leistungsvertrags mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ist für die Förderung erst einmal ...
Antwort lesen »Auch wenn Sie Teile der Kosten nicht angeben, ist die Anlage förderbar. Wichtig ist, dass diese die technischen Vorgaben der Fördergeber ...
Antwort lesen »Geht es um die Außenwände, greifen die GEG-Vorgaben, wenn Sie diese ersetzen oder erstmalig neu einbauen. Aber auch dann, wenn Sie ...
Antwort lesen »Haben Sie die Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der Förderung in Auftrag gegeben, sind beide Maßnahmen erforderlich. Nachlesen können ...
Antwort lesen »In diesem Fall stehen unseren Informationen zur Folge keine zusätzlichen Fördermittel bereit. Grund dafür ist, dass die Sanierung bereits ...
Antwort lesen »Die Erleichterung bei der Förderung für neue Fenster gilt für barrierearme sowie einbruchhemmende Fenster. Zudem genügt ein U-Wert von 1,1 ...
Antwort lesen »In diesem Fall können Sie nur den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der ...
Antwort lesen »Geht es um die Heizung, gibt es zwei Fördermöglichkeiten - zum einen den Austausch der Wärmeerzeugung und zum anderen die ...
Antwort lesen »Wie hoch der Zuschuss in Euro ist, lässt sich ohne Kenntnis über die Kosten nicht sagen. Wir können Ihnen aber die maximale Förderung ...
Antwort lesen »Da sich der Laden wesentlich von der Wohnnutzung unterscheidet und einen nicht unerheblichen Teil des Gebäudes ausmacht, ist hier ...
Antwort lesen »Da Sie das Haus als Eigentümer seit 2005 selbst bewohnen, gelten bereits jetzt alle Nachrüstpflichten. Ausgenommen davon sind nur ...
Antwort lesen »Grundsätzlich bekommen Sie auch in diesem Fall eine Förderung für die Wärmepumpe. Voraussetzung für die Umsetzung der Maßnahme ist ...
Antwort lesen »In Paragraf 80 GEG heißt es: "Werden bei einem bestehenden Gebäude Änderungen im Sinne des § 48 ausgeführt, ist ein Energiebedarfsausweis ...
Antwort lesen »Ohne den Aufbau des Daches und die Größen bzw. Abstände der Sparren zu kennen, lässt sich das nicht sicher beurteilen. Betrachten wir nur ...
Antwort lesen »Sie können den Antrag allein stellen und müssen nicht beide im Haus gemeldet sein. Achten Sie aber darauf, die Einkommensgrenzen ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Denn Anträge zur Heizungsförderung sind immer vor Maßnahmenbeginn zu stellen. Da die Wärmepumpe bereits ...
Antwort lesen »Ohne die 10 Positionen zu kennen, ist eine fundierte Aussage aus der Ferne leider nicht möglich. Die Kosten sind allerdings recht hoch, ...
Antwort lesen »Wenn er über eine gleichwertige Eignung verfügt, ist das möglich und auch bei Förderprogrammen zulässig. Voraussetzung ist in der Regel, ...
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