Doch woher wissen Eigentümer, wo sie suchen müssen? Oft sind die Unterlagen aus der Bauzeit nicht mehr vorhanden oder nicht detailliert genug. Einige Schadstoffe und problematische Materialien lassen sich dennoch gut identifizieren. Ein Indiz dabei ist auch das Baujahr des Hauses beziehungsweise das Datum der letzten umfassenden Sanierung. Unsere Aufstellung hilft bei der Spurensuche:
Baujahr vor 1918: Problempunkt sind potenziell gesundheitsgefährdende Bleirohre für das Trinkwasser.
Baujahre 1918 bis 1948: Bei diesen Baujahren wurden potenziell gesundheitsgefährdende Bleirohre für das Trinkwasser verwendet. In den Bauten der Nachkriegszeit sind oft Materialien verbaut, deren gesundheitsgefährdende Wirkung damals noch nicht bekannt war. Beispiele sind krebserregende Parkettkleber, die mit PAK belastet sind, Asbest in Bodenbelägen und Verkleidungen, stark formaldehydhaltige Holzwerkstoffe, flüchtige organische Stoffe (VOC) aus Lösemitteln und Biozide in Holzschutzmitteln, die außen wie innen angewendet wurden.
Baujahre nach 1949 bis 1958: Chemischer Holzschutz im Dachstuhl (PCP, Lindan, DDT), asbesthaltige Nachtspeicheröfen sowie PAK-haltige Parkettkleber und Abdichtungen kamen zum Einsatz.
Baujahre nach 1959 bis 1968: Außenwandbekleidungen und Dacheindeckungen aus Asbestzement, chemischer Holzschutz im Dachstuhl (PCP, Lindan, DDT), mit Holzschutzmitteln (PCP, Lindan) behandelte Wand- und Deckenverkleidungen sind nur die Spitze des Eisbergs. Dazu kommen Chloranisol-emittierende Bauteile (stark muffiger Geruch), potenziell krebserregende Dachdämmung mit künstlicher Mineralfaser, der Dachausbau mit stark formaldehydhaltigen Spanplatten, asbesthaltige Fußbodenbeläge, Asbestpappe an Heizkörperverkleidungen sowie asbesthaltige Nachtspeicheröfen. Ebenso wurden PAK-haltige Parkettkleber und Abdichtungen sowie PCB-haltige Dichtungsmassen verwendet.
Baujahre nach 1969 bis 1978: Die Schadstoffe sind die gleichen wie bei den Baujahren 1959 bis 1968, PAK-haltige Parkettkleber und Abdichtungen wurden allerdings nicht mehr verwendet. Neu dazu kamen dafür Lösemittel (VOC), die vorher keine Rolle spielten.
Baujahre nach 1979: Eigentümer dieser Baujahre können etwas aufatmen, denn die Schadstoffbelastung nimmt langsam ab. Wandbekleidungen und Dacheindeckungen aus Asbestzement werden allerdings bis circa 1992 eingesetzt, chemischer Holzschutz im Dachstuhl (PCP, Lindan, DDT) bis circa 1986, in der ehemaligen DDR sogar bis 1988. Mit Holzschutzmitteln (PCP, Lindan) behandelte Wand- und Deckenverkleidungen wurden bis circa 1978 angebracht, 1986 wurden sie verboten. Chloranisol-emittierende Bauteile (stark muffiger Geruch) sind bis ungefähr 1986 zu beobachten, die Dachdämmung mit künstlicher Mineralfaser kam bis circa 1994 zum Einsatz, stark formaldehydhaltige Spanplatten wurden bis 1986 verbaut, asbesthaltige Fußbodenbeläge bis 1980, Asbestpappe an Heizkörperverkleidungen bis 1982. PCB-haltige Dichtungsmassen wurden 1983 verboten.
Nach wie vor problematisch sind übrigens Weichmacher (Phtalate) und Lösemittel (VOC). Deshalb Augen auf beim Kauf von Dicht- und Hilfsstoffen, Lacken, Beschichtungen und Reinigungsmitteln. Wer übrigens gehofft hatte, dass sich das Problem mit den Schadstoffen im Laufe der Zeit von selbst erledigt, liegt leider falsch. Einige Schadstoffe rufen auch noch Jahrzehnte nach ihrem Einbau gesundheitliche Beeinträchtigungen hervor, die von einem unspezifischen Unwohlsein, Kopfschmerzen, Müdigkeit und gereizten Schleimhäuten über Allergien bis hin zur Krebsgefahr reichen. UND: Schimmel ist ein über alle Baujahre hinweg auftretender Krankmacher!
Schadstoff-ABC - das verbirgt sich hinter den Abkürzungen
DDT = Dichlordiphenyltrichlorethan
PAK = Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe
PCP = Pentachlorphenol
VOC = flüchtige organische Stoffe
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Das ist soweit korrekt. Wichtig ist, dass die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Energieberater. Wichtig ist, dass der Förder- und Einreichungszeitraum (in der ...
Antwort lesen »Sie können die Förderung der Klimaanlage als Förderung der Wärmepumpe bei der KfW beantragen. Dazu benötigen Sie keinen Energieberater. ...
Antwort lesen »Eine Förderung für die Fußbodenheizung bekommen Sie im Zuge einer Heizungsoptimierung. Gefördert wird dabei die Optimierung von ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderangebote zu kombinieren. Sie müssen dann aber darauf achten, dass sich die Kosten nicht ...
Antwort lesen »Nach Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie ist eine Kombination der Förderangebote leider ausgeschlossen. Konkret heißt es dort: "Ebenso ist eine ...
Antwort lesen »Ja, die Förderung für die Wärmepumpe bekommen Sie auch, wenn die Ölheizung im Haus bleibt. In diesem Fall fällt lediglich der ...
Antwort lesen »Auf die Förderung wirken sich die Änderungen nicht aus, da sich das Ergebnis der Heizlastberechnung insgesamt nicht ändert. Durch die ...
Antwort lesen »Sofern Sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen, bekommen Sie die Förderung der Heizung für beide Anlagen. Wie Sie die Mittel ...
Antwort lesen »Hier ist zu differenzieren. Bei der Heizungsförderung zählt der Zustand nach der Sanierung. Hier beantragen Sie die Mittel also für ein ...
Antwort lesen »Fachgerecht durchgeführt, führt der Wanddurchbruch nicht zu einer wesentlichen Verschlechterung der Energieeffizienz. Die Klimaanlage ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gibt es hier keine Altersgrenze. Da Ihre Hausbank oder ein anderes Finanzierungsinstitut den Ergänzungskredit vergibt, kann ...
Antwort lesen »Die 1. BImSchV gibt hier drei grundlegende Vorgaben:Der Schornstein ist so auszuführen, dass die Austrittsöffnung des Schornsteins firstnah ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Der Grund dafür liegt in der beantragten EE-Klasse, die es zur Förderung der Heizung gibt. Würden Sie ...
Antwort lesen »Die Kombination ist grundsätzlich sehr gut geeignet, um einen optimalen Wärme- und Hitzeschutz zu gewährleisten. Auf der obersten ...
Antwort lesen »Pauschale Preisangaben sind hier leider schwierig. Aktuell kosten neue Anlagen inkl. Einbau etwa 10.000 bis 23.000 Euro. Geht es allein um ...
Antwort lesen »Die BEG-EM-Förderung gibt es für Wohngebäude. Nach BEG-EM-Richtlinie Punkt 3. V handelt es sich dabei um Gebäude "nach § 3 Absatz 1 Nummer ...
Antwort lesen »Das Alter der Heizung spielt bei der Förderung der neuen Heizung erst einmal keine Rolle. Sie können die Anlage austauschen und ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie keine Zuschuss-Förderung für die neue Heizung. Sie können im selbstgenutzten Haus allerdings den Steuerbonus ...
Antwort lesen »Die steuerliche Förderung kommt nur für selbstgenutzte Gebäude infrage. Sie können diese daher für die Kosten der Heizung im selbst ...
Antwort lesen »Energieberater ist leider keine geschützte Berufsbezeichnung. Die Qualität der Fachleute kann dadurch stark schwanken. Während einige nur ...
Antwort lesen »Wir empfehlen in diesem Fall, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Der Experte prüft die Ausführung und stellt fest, ob ein Mangel ...
Antwort lesen »Ist die Kommune Fördergeber, darf sie mit dem Programm nach eigenem Ermessen verfahren. Entscheidend ist die jeweilige Richtlinie. Beachten ...
Antwort lesen »Wenn die Styropordämmung fest und tragfähig ist, lässt sich die bestehende Fassadendämmung mit Steinwolle aufdoppeln. Durch die ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist die Betonkernaktivierung selbst mit förderbar. Das gilt allerdings nicht für die Sanierung der ...
Antwort lesen »Das hängt vom Gebäude ab. Kann die Wärmepumpe dieses allein effizient mit Wärme versorgen, benötigen Sie den alten Gaskessel nicht mehr. ...
Antwort lesen »Für die Anmeldung können Sie sich an Ihren Netzbetreiber wenden. Welcher das ist, erfahren Sie auf der Seite VNBdigital. Den Nachweis über ...
Antwort lesen »Sie benötigen hier eine Bestätigung von Ihrem Fachunternehmen bzw. vom Energieeffizienz-Experten sowie eine Rechnung bzw. einen ...
Antwort lesen »Die 70 Prozent beziehen sich auf das gesamte Projekt. Bei einem Zweifamilienhaus, von dem Sie beide Wohneinheiten selbst bewohnen, können ...
Antwort lesen »Förderbar sind hier alle Arbeiten, die direkt mit der Maßnahme verbunden sind. Das gilt für den Durchbruch, den Sturz sowie notwendige ...
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