Doch woher wissen Eigentümer, wo sie suchen müssen? Oft sind die Unterlagen aus der Bauzeit nicht mehr vorhanden oder nicht detailliert genug. Einige Schadstoffe und problematische Materialien lassen sich dennoch gut identifizieren. Ein Indiz dabei ist auch das Baujahr des Hauses beziehungsweise das Datum der letzten umfassenden Sanierung. Unsere Aufstellung hilft bei der Spurensuche:
Baujahr vor 1918: Problempunkt sind potenziell gesundheitsgefährdende Bleirohre für das Trinkwasser.
Baujahre 1918 bis 1948: Bei diesen Baujahren wurden potenziell gesundheitsgefährdende Bleirohre für das Trinkwasser verwendet. In den Bauten der Nachkriegszeit sind oft Materialien verbaut, deren gesundheitsgefährdende Wirkung damals noch nicht bekannt war. Beispiele sind krebserregende Parkettkleber, die mit PAK belastet sind, Asbest in Bodenbelägen und Verkleidungen, stark formaldehydhaltige Holzwerkstoffe, flüchtige organische Stoffe (VOC) aus Lösemitteln und Biozide in Holzschutzmitteln, die außen wie innen angewendet wurden.
Baujahre nach 1949 bis 1958: Chemischer Holzschutz im Dachstuhl (PCP, Lindan, DDT), asbesthaltige Nachtspeicheröfen sowie PAK-haltige Parkettkleber und Abdichtungen kamen zum Einsatz.
Baujahre nach 1959 bis 1968: Außenwandbekleidungen und Dacheindeckungen aus Asbestzement, chemischer Holzschutz im Dachstuhl (PCP, Lindan, DDT), mit Holzschutzmitteln (PCP, Lindan) behandelte Wand- und Deckenverkleidungen sind nur die Spitze des Eisbergs. Dazu kommen Chloranisol-emittierende Bauteile (stark muffiger Geruch), potenziell krebserregende Dachdämmung mit künstlicher Mineralfaser, der Dachausbau mit stark formaldehydhaltigen Spanplatten, asbesthaltige Fußbodenbeläge, Asbestpappe an Heizkörperverkleidungen sowie asbesthaltige Nachtspeicheröfen. Ebenso wurden PAK-haltige Parkettkleber und Abdichtungen sowie PCB-haltige Dichtungsmassen verwendet.
Baujahre nach 1969 bis 1978: Die Schadstoffe sind die gleichen wie bei den Baujahren 1959 bis 1968, PAK-haltige Parkettkleber und Abdichtungen wurden allerdings nicht mehr verwendet. Neu dazu kamen dafür Lösemittel (VOC), die vorher keine Rolle spielten.
Baujahre nach 1979: Eigentümer dieser Baujahre können etwas aufatmen, denn die Schadstoffbelastung nimmt langsam ab. Wandbekleidungen und Dacheindeckungen aus Asbestzement werden allerdings bis circa 1992 eingesetzt, chemischer Holzschutz im Dachstuhl (PCP, Lindan, DDT) bis circa 1986, in der ehemaligen DDR sogar bis 1988. Mit Holzschutzmitteln (PCP, Lindan) behandelte Wand- und Deckenverkleidungen wurden bis circa 1978 angebracht, 1986 wurden sie verboten. Chloranisol-emittierende Bauteile (stark muffiger Geruch) sind bis ungefähr 1986 zu beobachten, die Dachdämmung mit künstlicher Mineralfaser kam bis circa 1994 zum Einsatz, stark formaldehydhaltige Spanplatten wurden bis 1986 verbaut, asbesthaltige Fußbodenbeläge bis 1980, Asbestpappe an Heizkörperverkleidungen bis 1982. PCB-haltige Dichtungsmassen wurden 1983 verboten.
Nach wie vor problematisch sind übrigens Weichmacher (Phtalate) und Lösemittel (VOC). Deshalb Augen auf beim Kauf von Dicht- und Hilfsstoffen, Lacken, Beschichtungen und Reinigungsmitteln. Wer übrigens gehofft hatte, dass sich das Problem mit den Schadstoffen im Laufe der Zeit von selbst erledigt, liegt leider falsch. Einige Schadstoffe rufen auch noch Jahrzehnte nach ihrem Einbau gesundheitliche Beeinträchtigungen hervor, die von einem unspezifischen Unwohlsein, Kopfschmerzen, Müdigkeit und gereizten Schleimhäuten über Allergien bis hin zur Krebsgefahr reichen. UND: Schimmel ist ein über alle Baujahre hinweg auftretender Krankmacher!
Schadstoff-ABC - das verbirgt sich hinter den Abkürzungen
DDT = Dichlordiphenyltrichlorethan
PAK = Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe
PCP = Pentachlorphenol
VOC = flüchtige organische Stoffe
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Wenn Sie in Zukunft auf Fernwärme umrüsten möchten, können Sie jetzt jede Heizung einbauen. Infrage kommt unter anderem eine neue ...
Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können eine Nieder- oder Brennwertheizung einbauen (abhängig von der vorhandenen Installation) oder ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, hier eine Zwischensparrendämmung anzubringen. Variante eins wäre dabei eine hinterlüftete Konstruktion. Dabei ...
Antwort lesen »Geht es Ihnen um die Förderung, kommen hier nur Neubauanforderungen infrage. Eine Ausnahme gilt bei Gebäuden unter Denkmalschutz, wie Sie ...
Antwort lesen »Fensterfalzlüfter arbeiten in der Regel nach dem Prinzip der Querlüftung. Gibt es keine andere Lüftungsöffnung, kommt daher kein ...
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Antwort lesen »Nein, das ist leider nicht möglich. Sie können Rechnungen von ausländischen Firmen einreichen, wenn diese in deutscher Sprache ausgefertigt ...
Antwort lesen »Geht es um den Anschluss an ein Fernwärmenetz, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent. Diesen beantragen Sie einmal komplett ...
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Antwort lesen »Fördertechnisch ist hier nichts zu beachten. Sie können den Heizungsbauer wie auch das Fabrikat der geförderten Heizung einfach ändern. ...
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Antwort lesen »Das ist kein Problem. Sie dürfen die Fördervorgaben übererfüllen, ohne Nachteile in Bezug auf die Förderung befürchten zu müssen. Im FAQ ...
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Antwort lesen »Den Steuerbonus für die Sanierung (§ 35c EStG) bekommen Sie nur, wenn ein Fachhandwerker die Maßnahme umsetzt. Ist das der Fall, können Sie ...
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Antwort lesen »Das ist ein tragischer Fall. Den Förderprozess können Sie dennoch weiterführen. Dazu ist es möglich, einen weiteren ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, die Förderung der KfW für die neue Heizung für verschiedene Geräte in Anspruch zu nehmen. Auch die Förderung ...
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