Doch woher wissen Eigentümer, wo sie suchen müssen? Oft sind die Unterlagen aus der Bauzeit nicht mehr vorhanden oder nicht detailliert genug. Einige Schadstoffe und problematische Materialien lassen sich dennoch gut identifizieren. Ein Indiz dabei ist auch das Baujahr des Hauses beziehungsweise das Datum der letzten umfassenden Sanierung. Unsere Aufstellung hilft bei der Spurensuche:
Baujahr vor 1918: Problempunkt sind potenziell gesundheitsgefährdende Bleirohre für das Trinkwasser.
Baujahre 1918 bis 1948: Bei diesen Baujahren wurden potenziell gesundheitsgefährdende Bleirohre für das Trinkwasser verwendet. In den Bauten der Nachkriegszeit sind oft Materialien verbaut, deren gesundheitsgefährdende Wirkung damals noch nicht bekannt war. Beispiele sind krebserregende Parkettkleber, die mit PAK belastet sind, Asbest in Bodenbelägen und Verkleidungen, stark formaldehydhaltige Holzwerkstoffe, flüchtige organische Stoffe (VOC) aus Lösemitteln und Biozide in Holzschutzmitteln, die außen wie innen angewendet wurden.
Baujahre nach 1949 bis 1958: Chemischer Holzschutz im Dachstuhl (PCP, Lindan, DDT), asbesthaltige Nachtspeicheröfen sowie PAK-haltige Parkettkleber und Abdichtungen kamen zum Einsatz.
Baujahre nach 1959 bis 1968: Außenwandbekleidungen und Dacheindeckungen aus Asbestzement, chemischer Holzschutz im Dachstuhl (PCP, Lindan, DDT), mit Holzschutzmitteln (PCP, Lindan) behandelte Wand- und Deckenverkleidungen sind nur die Spitze des Eisbergs. Dazu kommen Chloranisol-emittierende Bauteile (stark muffiger Geruch), potenziell krebserregende Dachdämmung mit künstlicher Mineralfaser, der Dachausbau mit stark formaldehydhaltigen Spanplatten, asbesthaltige Fußbodenbeläge, Asbestpappe an Heizkörperverkleidungen sowie asbesthaltige Nachtspeicheröfen. Ebenso wurden PAK-haltige Parkettkleber und Abdichtungen sowie PCB-haltige Dichtungsmassen verwendet.
Baujahre nach 1969 bis 1978: Die Schadstoffe sind die gleichen wie bei den Baujahren 1959 bis 1968, PAK-haltige Parkettkleber und Abdichtungen wurden allerdings nicht mehr verwendet. Neu dazu kamen dafür Lösemittel (VOC), die vorher keine Rolle spielten.
Baujahre nach 1979: Eigentümer dieser Baujahre können etwas aufatmen, denn die Schadstoffbelastung nimmt langsam ab. Wandbekleidungen und Dacheindeckungen aus Asbestzement werden allerdings bis circa 1992 eingesetzt, chemischer Holzschutz im Dachstuhl (PCP, Lindan, DDT) bis circa 1986, in der ehemaligen DDR sogar bis 1988. Mit Holzschutzmitteln (PCP, Lindan) behandelte Wand- und Deckenverkleidungen wurden bis circa 1978 angebracht, 1986 wurden sie verboten. Chloranisol-emittierende Bauteile (stark muffiger Geruch) sind bis ungefähr 1986 zu beobachten, die Dachdämmung mit künstlicher Mineralfaser kam bis circa 1994 zum Einsatz, stark formaldehydhaltige Spanplatten wurden bis 1986 verbaut, asbesthaltige Fußbodenbeläge bis 1980, Asbestpappe an Heizkörperverkleidungen bis 1982. PCB-haltige Dichtungsmassen wurden 1983 verboten.
Nach wie vor problematisch sind übrigens Weichmacher (Phtalate) und Lösemittel (VOC). Deshalb Augen auf beim Kauf von Dicht- und Hilfsstoffen, Lacken, Beschichtungen und Reinigungsmitteln. Wer übrigens gehofft hatte, dass sich das Problem mit den Schadstoffen im Laufe der Zeit von selbst erledigt, liegt leider falsch. Einige Schadstoffe rufen auch noch Jahrzehnte nach ihrem Einbau gesundheitliche Beeinträchtigungen hervor, die von einem unspezifischen Unwohlsein, Kopfschmerzen, Müdigkeit und gereizten Schleimhäuten über Allergien bis hin zur Krebsgefahr reichen. UND: Schimmel ist ein über alle Baujahre hinweg auftretender Krankmacher!
Schadstoff-ABC - das verbirgt sich hinter den Abkürzungen
DDT = Dichlordiphenyltrichlorethan
PAK = Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe
PCP = Pentachlorphenol
VOC = flüchtige organische Stoffe
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Das ist grundsätzlich möglich. Handelt es sich um eine identische Maßnahme, gilt hier allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten. Um die ...
Antwort lesen »Die Energieberaterleistung wird in 35c als eigenständige Maßnahme gewertet und kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie bei der KfW ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Der Förderhöchstbetrag bezieht sich immer auf ein Gebäude. Beantragen Sie Fördermittel für mehrere, voneinander ...
Antwort lesen »Zur Förderung einer PV-Anlage gibt es vom Staat aktuell nur einen günstigen Kredit, den Sie in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus ...
Antwort lesen »Nach Angaben des BMWE ist die fachgerechte Entsorgung durch das Fachunternehmen bzw. die Energieeffizienz-Expertin oder den ...
Antwort lesen »Der Zähler ist grundsätzlich mit dem Einbau der Wärmepumpe förderbar. Wichtig ist, dass Sie die Fördermittel vor Maßnahmenbeginn beantragt ...
Antwort lesen »Hier verweisen wir auf Punkt 1.12 der FAQ zur BEG‑Förderung. Darin heißt es: "Bei Maßnahmen, die in Eigenleistung erbracht werden, sind nur ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW ist eine pauschale Antwort hier leider nicht möglich. Sie müssen den Heizungstausch mitteilen, anschließend ...
Antwort lesen »Gebäude sind hier in aller Regel als Ganzes zu betrachten. Hält das Gebäude die Vorgaben der WSchV von 1977 noch nicht ein, gilt § 80 ...
Antwort lesen »Wenn Sie die Dachsanierung nachvollziehbar in mehrere Abschnitte aufteilen können, ist es möglich, die Förderung zweimal zu beantragen. ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW muss lediglich der Wärmeerzeuger nachweislich entsorgt werden. Sie können die Entsorgung des Öltanks jedoch ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW fördert diese das Vorhaben auch, wenn die Einkünfte aus Kapitalvermögen über dem Sparerfreibetrag liegen. Zu ...
Antwort lesen »Im Infoblatt zu den förderbaren Kosten sind übliche Umfeldmaßnahmen bei der Förderung der Fenster aufgeführt. Hier finden Sie unter anderem ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW spielt das Alter des Grundbuchauszugs keine Rolle, sofern dieser den Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung ...
Antwort lesen »Die Kosten trägt der Mieter. In Zukunft ändert sich das laut GMoD. Denn dann trägt auch der Vermieter einen Teil der Kosten. Konkret geht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich können Sie die Dämmung in beiden Fällen fördern lassen. Sinnvoll wäre es dann in der Regel, gleich das Dach zu dämmen. Die ...
Antwort lesen »In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Kaminbauer oder zu einem Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Die Experten nehmen die ...
Antwort lesen »Die Sorge ist hier berechtigt. Denn dringt Luft in die Konstruktion ein, kann sich im Spalt Feuchtigkeit ansammeln und Schäden verursachen. ...
Antwort lesen »Möchten Sie Fördermittel für die Klimaanlage beantragen, sind verschiedene Voraussetzungen zu erfüllen. Zum einen muss die Anlage den ...
Antwort lesen »Die Innendämmung ist in Bezug auf Feuchtigkeit immer kritisch, vor allem im Badezimmer. Denn hier entsteht in sehr kurzer Zeit sehr viel ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen ist der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Wurde das Dach nicht fachgerecht abgedichtet, kann es zu feuchtebedingten Schäden und Schimmel kommen. Auch höhere Wärmeverluste sind dann ...
Antwort lesen »Mit Verbrauchsdaten von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren ist das grundsätzlich möglich. Das gilt auch für den Einsatz eines ...
Antwort lesen »Ja, das ist grundsätzlich möglich. Zu beachten ist allerdings, dass Ihnen das Budget an förderbaren Kosten (aktuell 28.000 für eine ...
Antwort lesen »Sie benötigen die Bestätigung eines Fachhandwerkers oder eines Energieberaters. Mit dieser erklären die Experten gegenüber der KfW, dass ...
Antwort lesen »Eine Sperrfrist greift erst dann, wenn Sie die Förderung stornieren. Haben Sie bereits Mittel beantragt und möchten Sie erneut Fördermittel ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
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