Aktueller Hinweis: Aufgrund des hohen Antragsvolumens beträgt die Bearbeitungszeit von Föderanträgen mehr als sechs Monate!
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Im Mittelpunkt der Berliner Solarförderung stehen Solarstromspeicher, die mit einer neuen Photovoltaik-Anlage installiert werden. Das Förderprogramm enthält unterschiedliche Module mit verschiedenen Zuschüssen und Antragsberechtigten. Darunter ist auch eine Förderung für die Vorbereitung von Solar-Projekten, übernommen werden anteilig die Kosten für die Erstellung von Studien, Gutachten und Konzepten. Damit sollen auch größere Solarprojekte ermöglicht werden. Außerdem können Mieterstromprojekte bezuschusst werden, die bisher häufig wegen fehlender Wirtschaftlichkeit nicht umgesetzt wurden. Darüber hinaus werden Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden gefördert, sowie Fassaden-Photovoltaikanlagen und die Kombination von Gründächern mit Solaranlagen. Schließlich sind auch Zuschüsse für sogenannte Balkonkraftwerke möglich - für MIeter, Eigentümer und Gartenpächter.
Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen, deren Gebäude in Berlin steht. Die Förderung richtet sich je nach Modul an unterschiedliche Antragsberechtigte.
Diese Fördermodule und Zuschüsse stehen zur Verfügung:
Modul A Gutachten – Studien – Konzepte - Beratung: Gefördert werden Dachgutachten und Machbarkeitsstudien --> Privatpersonen, WEGs und kleine Unternehmen erhalten eine Förderung in Höhe von 65 Prozent
Modul B Hauselektrik: Gefördert werden Messplätze, Stromzähler und die Zusammenlegung von Hausanschlüssen --> Privatpersonen, WEGs und kleine Unternehmen erhalten eine Förderung in Höhe von 65 Prozent
Modul C Stromspeicher:
Modul D Sonderanlagen-Boni
Modul E Zuschüsse für Balkonkraftwerke
Die Anschaffung von Balkonkraftwerken wird mit max. 250 Euro pro Gerät (PV-Module inkl. Wechselrichter) gefördert. Den Zuschuss können Mieter, Eigentümer und Gartenpächter beantragen. Das Steckersolargerät muss bei der Stromnetz Berlin GmbH und bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
Wo und wie kann die Berliner Solarförderung beantragt werden?
Das Förderprogramm wird von der Investitionsbank Berlin (IBB) umgesetzt, Anträge können online gestellt werden. Zum Förderprogramm bei der IBB
WLS steht für Wärmeleitstufe, WLG für Wärmeleitgruppe. Beide Begriffe meinen heute das Gleiche und können analog verwendet werden. Für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich, wenn der Aufbau die Dämmung aufnehmen kann und ausreichend trag- sowie luftdicht ist. Bei der beschriebenen ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass das Haus zu mindestens 50 Prozent dem Wohnen dient. Ist das der Fall, können Sie die Förderung der Heizung für ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt immer die Richtlinie, die zum entsprechenden Tag aktuell ist - und zwar unabhängig von FAQ oder anderen ...
Antwort lesen »Die Förderung der Heizung können Sie als Eigentümer beantragen, wenn Sie alle technischen Voraussetzungen erfüllen. Sie können ...
Antwort lesen »In Punkt 5.5 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang ...
Antwort lesen »Vielen lieben Dank für den Kaffee ;) Der Nennwert der Wärmeleitfähigkeit ist der vom Hersteller unter standardisierten Laborbedingungen ...
Antwort lesen »Ein Energie-Effizienz-Experte (EEE) ohne spezielle Denkmal-Zulassung darf eine allgemeine Beratung für Wohnungseigentümergemeinschaften ...
Antwort lesen »Sie haben recht. Um BAFA und KfW hier zu kombinieren, müssten Sie die Heizungsoptimierung zuerst durchführen und erst danach Fördermittel ...
Antwort lesen »Wenn Ihre Eltern zuvor gemeinsam die Steuererklärung gemacht haben und Ihr Vater verstorben ist, berücksichtigt die KfW nur die Hälfte des ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass der Bekannte in Bezug auf den Einkommensbonus nicht relevant ist, sofern Sie kein Paar sind. Im FAQ zur ...
Antwort lesen »Das deckt sich nicht mit den Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Hier heißt es im FAQ unter Punkt 3.8: "Relevante ...
Antwort lesen »Das ist eine gute Möglichkeit. Für die OG-Lüftung haben Sie den Vorteil, dass die Verlegung im Dachboden vergleichsweise einfach möglich ...
Antwort lesen »Sobald die Programmentscheidung im ELR eingeplant ist, können Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung beginnen. Beginnen Sie vor der ...
Antwort lesen »Relevant ist das Alter der Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Nach Rücksprache mit der KfW müssen Sie das Datum auf den Tag genau ...
Antwort lesen »Die Entscheidung obliegt dem Energie-Effizienz-Experten. Sie hängt unter anderem von folgenden Faktoren bzw. Eigenschaften ab: die ...
Antwort lesen »Die Erstellung der nötigen Nachweise ist förderbar. Dabei gilt laut Infoblatt zu förderbaren Maßnahmen Folgendes: "Für den Heizungstausch ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Gesetze. Eine Erneuerung ist zu empfehlen, wenn die Leitungen nicht mehr zum System passen und zum Beispiel zu groß ...
Antwort lesen »Wir gehen davon aus, dass Geräte mit der Nummer 2NV7 und dem Zusatz 031 bis 1976 gefertigt wurden. Sie können daher vermutlich Asbest ...
Antwort lesen »Wenn es sich nach baurechtlicher Einordnung um ein Wohngebäude mit Heizung und/oder Kühlung handelt, ist ein Energieausweis erforderlich. ...
Antwort lesen »Relevant ist hier § 35 der Thüringer Bauordnung. Dieser fordert grundsätzlich einen Abstand von 1,25 Metern zwischen PV-Modulen und ...
Antwort lesen »Die Förderregelungen sind tatsächlich nicht einfach zu durchblicken. Konkret bedeutet das aber: Sie dürfen Steuerbonus und BEG-Förderung ...
Antwort lesen »Nein, das ist nicht möglich. Eine direkte Kombination beider Förderangebote ist untersagt. Nachlesen können Sie das in der ...
Antwort lesen »Relevant sind alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldeten volljährigen ...
Antwort lesen »Das ist in aller Regel nicht möglich. Sie können die Abgase des Kamins aber über den Zug im Schornstein und die Abgase der Gasheizung über ...
Antwort lesen »Grundsätzlich verlangt das GEG von neuen Fenstern einen Uw-Wert von 1,3 W/m²K oder besser. Davon können Sie abweichen, wenn Sie weniger als ...
Antwort lesen »Grundsätzlich gilt bei der Förderung immer der Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sind Sie da zu dritt oder viert Eigentümer, können ...
Antwort lesen »Eine derartige Pflicht gibt es im GEG nicht. Haben Sie einen von oben frei zugänglichen unbeheizten Dachboden ohne entsprechende Dämmung, ...
Antwort lesen »Hierbei gibt es keine Probleme. Sie können die BAFA-Förderung zur Förderung der Dachdämmung am Gebäude nutzen, die KfW-Förderung für die ...
Antwort lesen »Die Anforderungen sind in § 71 h des Gebäudeenergiegesetzes geregelt und hängen von der Betriebsweise ab. Konkret gilt dabei Folgendes: Die ...
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