Für die Jahre 2026 und 2027 sind im Haushaltsentwurf des Senats jeweils zehn Millionen Euro für die Förderung vorgesehen. Seit Januar 2026 ist das Programm in zwei Förderbereiche unterteilt:
--> Wichtig zu wissen: Bereits eingereichte Förderanträge behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Neue Anträge können seit dem 8. Januar 2026 digital gestellt werden. Balkonkraftwerke werden nicht mehr gefördert.
SolarPLUS S für Eigenheime wie Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser - das wird gefördert und so hoch sind die Zuschüsse
1. Zählerschränke
Förderhöhe: Pauschal 750 Euro (Mindestkosten 1.160 Euro)
Förderfähige Kosten: Neue Zählerschränke und Installationskosten, Ertüchtigung bestehender Zählerschränke durch Unterverteilungen
Förderbedingungen:
Projektstart erst nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie
Projekt darf noch nicht abgeschlossen sein
vorhandene Zählerschränke sind zu klein, technisch nicht ausreichend oder wurden vor dem 31.12.2014 in Betrieb genommen
2. Solarstromspeicher
Förderhöhe: abhängig von der Leistung der PV-Anlage, von 500 Euro für 2 kWp bis zu 4.750 Euro für 19 kWp
Förderbedingungen:
Projektstart erst nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie
Projekt darf noch nicht abgeschlossen sein
nur zusammen mit neuer PV-Anlage
Rücknahme und Recycling des Speichers am Lebensdauerende
3. Denkmalgerechte Photovoltaik-Anlagen
Förderhöhe: abhängig von der Leistung der PV-Anlage, von 600 Euro für 2 kWp bis zu 5.700 Euro für 19 kWp
Förderfähige Kosten: Mehrkosten für die denkmalgerechte PV-Anlage gegenüber einer Standard-PV-Anlage
Förderbedingungen:
Projektstart erst nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie
Projekt darf noch nicht abgeschlossen sein
Denkmalgeschütztes Gebäude
Denkmalgerechte Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde
Alle Infos, Merkblätter sowie die Förderrichtlinie gibt es hier.
SolarPLUS L für Mehrfamilienhäuser, Gewerbe, Industrie und weitere Nichtwohngebäude - das wird gefördert und so hoch sind die Zuschüsse
Gefördert werden
Alle Infos, Merkblätter sowie die Förderrichtlinie gibt es hier.
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Ursprüngliche News, alte Förderbedingungen bis Ende 2025
Das Förderprogramm "SolarPLUS" für die Solarwende in Berlin wurde aus dem Vorgängerprogramm "EnergiespeicherPLUS" weiterentwickelt. Im Vordergrund der Förderung stehen Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher. Für Mieter, Eigentümer und Gartenpächter gibt es auch Zuschüsse für Balkonkraftwerke. Umgesetzt wird die Förderung von der Investitionsbank Berlin (IBB) - dort können die Förderanträge direkt gestellt werden. Alle Infos und Details zur Berliner Solarförderung.
Im Mittelpunkt der Berliner Solarförderung stehen Solarstromspeicher, die mit einer neuen Photovoltaik-Anlage installiert werden. Das Förderprogramm enthält unterschiedliche Module mit verschiedenen Zuschüssen und Antragsberechtigten. Darunter ist auch eine Förderung für die Vorbereitung von Solar-Projekten, übernommen werden anteilig die Kosten für die Erstellung von Studien, Gutachten und Konzepten. Damit sollen auch größere Solarprojekte ermöglicht werden. Außerdem können Mieterstromprojekte bezuschusst werden, die bisher häufig wegen fehlender Wirtschaftlichkeit nicht umgesetzt wurden. Darüber hinaus werden Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden gefördert, sowie Fassaden-Photovoltaikanlagen und die Kombination von Gründächern mit Solaranlagen. Schließlich sind auch Zuschüsse für sogenannte Balkonkraftwerke möglich - für MIeter, Eigentümer und Gartenpächter.
Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen, deren Gebäude in Berlin steht. Die Förderung richtet sich je nach Modul an unterschiedliche Antragsberechtigte.
Diese Fördermodule und Zuschüsse stehen zur Verfügung:
Modul A Gutachten – Studien – Konzepte - Beratung: Gefördert werden Dachgutachten und Machbarkeitsstudien --> Privatpersonen, WEGs und kleine Unternehmen erhalten eine Förderung in Höhe von 65 Prozent
Modul B Hauselektrik: Gefördert werden Messplätze, Stromzähler und die Zusammenlegung von Hausanschlüssen --> Privatpersonen, WEGs und kleine Unternehmen erhalten eine Förderung in Höhe von 65 Prozent
Modul C Stromspeicher:
Modul D Sonderanlagen-Boni
Modul E Zuschüsse für Balkonkraftwerke
Die Anschaffung von Balkonkraftwerken wird mit max. 250 Euro pro Gerät (PV-Module inkl. Wechselrichter) gefördert.Den Zuschuss können Mieter, Eigentümer und Gartenpächter beantragen. Das Steckersolargerät muss bei der Stromnetz Berlin GmbH und bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
Wo und wie kann die Berliner Solarförderung beantragt werden?
Das Förderprogramm wird von der Investitionsbank Berlin (IBB) umgesetzt, Anträge können online gestellt werden. Zum Förderprogramm bei der IBB
Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort