Für die Jahre 2026 und 2027 sind im Haushaltsentwurf des Senats jeweils zehn Millionen Euro für die Förderung vorgesehen. Seit Januar 2026 ist das Programm in zwei Förderbereiche unterteilt:
--> Wichtig zu wissen: Bereits eingereichte Förderanträge behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Neue Anträge können seit dem 8. Januar 2026 digital gestellt werden. Balkonkraftwerke werden nicht mehr gefördert.
SolarPLUS S für Eigenheime wie Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser - das wird gefördert und so hoch sind die Zuschüsse
1. Zählerschränke
Förderhöhe: Pauschal 750 Euro (Mindestkosten 1.160 Euro)
Förderfähige Kosten: Neue Zählerschränke und Installationskosten, Ertüchtigung bestehender Zählerschränke durch Unterverteilungen
Förderbedingungen:
Projektstart erst nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie
Projekt darf noch nicht abgeschlossen sein
vorhandene Zählerschränke sind zu klein, technisch nicht ausreichend oder wurden vor dem 31.12.2014 in Betrieb genommen
2. Solarstromspeicher
Förderhöhe: abhängig von der Leistung der PV-Anlage, von 500 Euro für 2 kWp bis zu 4.750 Euro für 19 kWp
Förderbedingungen:
Projektstart erst nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie
Projekt darf noch nicht abgeschlossen sein
nur zusammen mit neuer PV-Anlage
Rücknahme und Recycling des Speichers am Lebensdauerende
3. Denkmalgerechte Photovoltaik-Anlagen
Förderhöhe: abhängig von der Leistung der PV-Anlage, von 600 Euro für 2 kWp bis zu 5.700 Euro für 19 kWp
Förderfähige Kosten: Mehrkosten für die denkmalgerechte PV-Anlage gegenüber einer Standard-PV-Anlage
Förderbedingungen:
Projektstart erst nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie
Projekt darf noch nicht abgeschlossen sein
Denkmalgeschütztes Gebäude
Denkmalgerechte Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde
Alle Infos, Merkblätter sowie die Förderrichtlinie gibt es hier.
SolarPLUS L für Mehrfamilienhäuser, Gewerbe, Industrie und weitere Nichtwohngebäude - das wird gefördert und so hoch sind die Zuschüsse
Gefördert werden
Alle Infos, Merkblätter sowie die Förderrichtlinie gibt es hier.
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Ursprüngliche News, alte Förderbedingungen bis Ende 2025
Das Förderprogramm "SolarPLUS" für die Solarwende in Berlin wurde aus dem Vorgängerprogramm "EnergiespeicherPLUS" weiterentwickelt. Im Vordergrund der Förderung stehen Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher. Für Mieter, Eigentümer und Gartenpächter gibt es auch Zuschüsse für Balkonkraftwerke. Umgesetzt wird die Förderung von der Investitionsbank Berlin (IBB) - dort können die Förderanträge direkt gestellt werden. Alle Infos und Details zur Berliner Solarförderung.
Im Mittelpunkt der Berliner Solarförderung stehen Solarstromspeicher, die mit einer neuen Photovoltaik-Anlage installiert werden. Das Förderprogramm enthält unterschiedliche Module mit verschiedenen Zuschüssen und Antragsberechtigten. Darunter ist auch eine Förderung für die Vorbereitung von Solar-Projekten, übernommen werden anteilig die Kosten für die Erstellung von Studien, Gutachten und Konzepten. Damit sollen auch größere Solarprojekte ermöglicht werden. Außerdem können Mieterstromprojekte bezuschusst werden, die bisher häufig wegen fehlender Wirtschaftlichkeit nicht umgesetzt wurden. Darüber hinaus werden Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden gefördert, sowie Fassaden-Photovoltaikanlagen und die Kombination von Gründächern mit Solaranlagen. Schließlich sind auch Zuschüsse für sogenannte Balkonkraftwerke möglich - für MIeter, Eigentümer und Gartenpächter.
Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmen, deren Gebäude in Berlin steht. Die Förderung richtet sich je nach Modul an unterschiedliche Antragsberechtigte.
Diese Fördermodule und Zuschüsse stehen zur Verfügung:
Modul A Gutachten – Studien – Konzepte - Beratung: Gefördert werden Dachgutachten und Machbarkeitsstudien --> Privatpersonen, WEGs und kleine Unternehmen erhalten eine Förderung in Höhe von 65 Prozent
Modul B Hauselektrik: Gefördert werden Messplätze, Stromzähler und die Zusammenlegung von Hausanschlüssen --> Privatpersonen, WEGs und kleine Unternehmen erhalten eine Förderung in Höhe von 65 Prozent
Modul C Stromspeicher:
Modul D Sonderanlagen-Boni
Modul E Zuschüsse für Balkonkraftwerke
Die Anschaffung von Balkonkraftwerken wird mit max. 250 Euro pro Gerät (PV-Module inkl. Wechselrichter) gefördert.Den Zuschuss können Mieter, Eigentümer und Gartenpächter beantragen. Das Steckersolargerät muss bei der Stromnetz Berlin GmbH und bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
Wo und wie kann die Berliner Solarförderung beantragt werden?
Das Förderprogramm wird von der Investitionsbank Berlin (IBB) umgesetzt, Anträge können online gestellt werden. Zum Förderprogramm bei der IBB
Nein, das ist in aller Regel nicht möglich. Wenn der Förderantrag gestellt und zugesagt wurde, bleibt der Antragsteller dafür ...
Antwort lesen »Um Fördermittel für die neue Heizung beantragen zu können, benötigen Sie zunächst ein Angebot von einem Fachhandwerker. Auf dieser Basis ...
Antwort lesen »Nachträglich ist das in aller Regel nicht möglich, denn für viele Förderangebote müssen Sie vor Maßnahmenbeginn einen Antrag stellen. ...
Antwort lesen »Grundsätzlich sollte das möglich sein. Denn viele Förderangebote, darunter auch die BEG-Förderung für Maßnahmen an Haus und Heizung, zielen ...
Antwort lesen »Hier entscheiden die Regelungen der Fördergeber. Aktuell gibt es keine bundesweite Förderung. Bietet Ihre Stadt oder Ihre Gemeinde eine ...
Antwort lesen »Sie bekommen Fördermittel für den Austausch der Fenster über das BAFA. Voraussetzung ist, dass die neuen Fenster einen U-Wert von 0,95 ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Sohn als Eigentümer im Haus mit erstem oder alleinigem Wohnsitz gemeldet ist, kann er auch den Einkommens- und den ...
Antwort lesen »In § 51 GEG heißt es in Bezug auf Wohngebäude: "Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume darf ...
Antwort lesen »Gehen Sie wie geplant vor, können Sie die Angebote leider nicht kombinieren. Denn die EE-Klasse entspricht einer Förderung der Heizung. ...
Antwort lesen »Ja, als eingetragene Eigentümerin bekommt sie die Basisförderung in Höhe von 30 Prozent und den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent. ...
Antwort lesen »Wenn Ihr Haus baurechtlich zwei Wohneinheiten hat, müssen Sie auch die Förderung der Heizung entsprechend beantragen. Das wirkt sich wie ...
Antwort lesen »Nach den FAQ zur BEG-Förderung sind relevante Haushaltsmitglieder, alle zum Zeitpunkt der Antragstellung in einer Wohneinheit mit Haupt- ...
Antwort lesen »In dieser Einbausituation wird es schwer werden, Wärmepumpen mit R32 als Kältemittel zu finden. Hintergrund ist die F-Gase-Verordnung, die ...
Antwort lesen »Hier ist eine pauschale Antwort leider nicht möglich. Grundsätzlich sind Umfeldmaßnahmen förderbar, wenn sie im Zuge einer förderbaren ...
Antwort lesen »In der Regel ist das nicht erforderlich. Das GEG schreibt die Dämmung vor, wenn Sie mehr als 10 Prozent der Fläche einer Bauteilgruppe (zum ...
Antwort lesen »Beantragen Sie Fördermittel für die Wärmepumpe, können Sie einen Zuschuss für drei Wohneinheiten beantragen. Dabei lassen sich Kosten von ...
Antwort lesen »Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Variante 1 - Die GmbH ...
Antwort lesen »In diesem Fall gelten die Vorgaben des GEG nicht und Sie müssen nicht dämmen. Die Dämmpflicht greift nur dann, wenn Sie Maßnahmen an den ...
Antwort lesen »Ja, auch in diesem Fall bekommen Sie Fördermittel für die neue Heizung. Wichtig ist, dass die neue Anlage den Vorgaben des Fördergebers ...
Antwort lesen »Für den Austausch des Wärmeerzeugers in einem bestehenden Gebäudenetz ist der Umbau eines Gebäudenetzes zu beantragen. Den Antrag richten ...
Antwort lesen »Das ist möglich, wenn Sie die Maßnahmen eindeutig trennen. Beantragen Sie 2026 zum Beispiel Fördermittel für den Fenstertausch im EG und ...
Antwort lesen »In vielen Fällen ist das möglich, da durch den Wegfall der Gasheizung die Grundlage der Belieferung entfällt. Eine pauschale Antwort können ...
Antwort lesen »Die Einblasdämmung am Mansarddach kann eine gute Lösung sein, um die Energieeffizienz und den Wärmeschutz zu verbessern. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Das ist korrekt. Sie müssen einen geförderten iSFP in Auftrag geben. Auf dieser Basis können Sie dann den iSFP-Bonus bei der ...
Antwort lesen »Ja, das ist so möglich. Für den BAFA-Zuschuss werden die förderfähigen Kosten natürlich gekürzt, aber für den KfW-Ergänzungskredit ist es ...
Antwort lesen »Mit der Auslegung einer Wärmepumpe ist ein gewisser Aufwand verbunden. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen die Anlage jedes Mal neu ...
Antwort lesen »In einem nicht beheizten Treppenhaus bekommen Sie keine Förderung für die neue Haustür. Diese erhalten Sie nur, wenn die Haustür Teil der ...
Antwort lesen »Da Sie die Förderung 2023 beantragt haben, gelten die Vorgaben der damals gültigen Richtlinien. In der BEG-EM-Richtlinie von 09. Dezember ...
Antwort lesen »Hier ist nach wie vor kein Energieausweis erforderlich. Nachlesen können Sie das in §79 GEG Abs. 4. Hier heißt es: Auf ein Baudenkmal ist § ...
Antwort lesen »Sinnvoll ist es hier, eine durchgehende Dämmebene zu schaffen. Denn auf diese Weise vermeiden Sie Wärmebrücken und sind bauphysikalisch auf ...
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