Muss ich, wenn ich ein Haus überschrieben bekomme, alle gesetzlichen Sanierungsmaßnahmen durchführen? Und welche wären das? Das Haus hat keine richtige Heizung, Fenster sind nur doppelt verglast und das Dach ist auch schon 30 Jahre alt. An der Fassade ist bezüglich Dämmung auch noch nichts passiert.
Immer dann, wenn ein Haus seinen Eigentümer wechselt, ist der neue für die Nachrüstpflichten der EnEV verantwortlich. Denn in vielen Fällen gibt es Ausnahmen für die alten Eigentümer. Im Grunde geht es dabei um:
Im Beitrag "Nachrüstverpflichtungen aus der Energieeinsparverordnung" erklären wir, worum es bei den einzelnen Nachrüstpflichten geht.
Aber Achtung: Nach § 1 Satz 2 der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) gilt die Verordnung nur für beheizte oder gekühlte Gebäude. Das heißt: Wenn das Haus wirklich überhaupt keine Heizung hat, greift die EnEV nicht.