Ich plane für 2024 die Sanierung eines 60er-Jahre-Wohnhauses, um z.B. ein Effizienzhaus 85 zu erreichen. Angenommen der KfW Kredit über 120.000 € wird für ein neues Dach incl. Gauben sowie eine Wärmeisolierung der Außenwände bereits komplett aufgebraucht, darf ich dann für die übrigen Maßnahmen wie die Isolierung der Kellerdecke, neue Fenster und eine neue Heizungsanlage die BAFA Förderungen in Anspruch nehmen?
Die aktuell gültige BEG-WG-Richtlinie schließt eine direkte Kombination aus. Hier heißt es: "Eine Kombination mit der BEG EM ist ausgeschlossen. Eine schrittweise Sanierung über Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Stufen in baulich und zeitlich getrennten Vorhaben ist möglich."
Sie können beide Mittel in Anspruch nehmen, wenn Sie die Maßnahmen schrittweise in getrennten Vorhaben umsetzen. In einem ersten Schritt können Sie dabei die Einzelmaßnahmen mit Zuschuss und Ergänzungskredit durchführen, bevor Sie die BEG-WG-Förderung für die Effizienzhaussanierung in Anspruch nehmen.
Wichtig ist dabei, dass Sie die Kosten immer explizit einem Förderprogramm zuweisen, da eine Doppelförderung ausgeschlossen ist.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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