Wie lange hat man Zeit beim Heizungstausch nach der Antragsbewilligung bis zur Umsetzung?
In diesem Fall ist der Antragszeitpunkt entscheidend. Haben Sie die BEG-EM-Förderung der Heizung bereits 2023 beantragt, gilt Folgendes: Die Zuschussförderung wird befristet für 24 Monate zugesagt. Benötigen Sie mehr Zeit, können Sie den Bewilligungszeitraum um zweimal 12 Monate verlängern lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Verzug nicht zu vertreten haben. Die maximale Bewilligungsfrist für Einzelmaßnahmen beträgt damit 48 Monate.
Haben Sie die BEG-EM-Förderung 2024 beantragt bzw. haben Sie das vor, beträgt die Dauer der Befristung 36 Monate. Genügt das nicht, können Sie den Bewilligungszeitraum nicht mehr verlängern. Spätestens sechs Monate nach Ablauf des Zeitraums müssen Sie alle Nachweise erbracht und eingereicht haben. Letzteres gilt auch für die Förderung der Heizung vor 2024.