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Expertenrat

Gibt es den Geschwindigkeitsbonus im Mehrfamilienhaus, wenn nur eine Wohnung selbst genutzt ist?

Frage von Bernhard S. am 30.12.2023 

Habe ich es richtig verstanden, dass der Geschwindigkeitsbonus von 20 % nur bei selbst genutztem Wohneigentum angerechnet wird? Das heißt, bei einer Immobilie, die nur vermietet ist, bekommt man diesen Zuschuss nicht? Wie verhält es sich bei einer Immobilie mit mehreren Wohneinheiten und Eigentümern, wenn nur eine Wohneinheit von einem Eigentümer bewohnt wird?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Bei einer gänzlich vermieteten Immobilie ist der Geschwindigkeitsbonus nicht möglich. Bei einem Mehrfamilienhaus können Sie die Heizungsförderung mit Boni für die selbst genutzte Wohneinheite beantragen. Für die vermieteten Wohneinheiten gibt es dann die Grundförderung. Entscheidend ist dabei die Grenze der förderfähigen Ausgaben für die entsprechende Wohneinheit.

Wichtig zu wissen ist, dass das WEG mit mehreren Eigentümern und unterschiedlichen Situationen (Vermietung/Selbstnutzung) im BEG nicht klar geregelt ist. Eine verbindliche Antwort können wir Ihnen daher erst dann geben, wenn der Fördergeber (KfW) weitere Informationen zur Antragstellung herausgebracht hat.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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