Wir wollen uns an das Berliner Fernwärmenetz anschließen lassen und betreiben derzeit eine 20 Jahre alte Gasetagenheizung. Wir bewohnen die Wohnung selbst. Wenn ich es richtig verstehe, erhalten wir die Grundförderung in Höhe von 30 % und den Klimageschwindigkeitseis-Bonus in Höhe von 20 % bis 2027. Ist unsere Annahme korrekt?
Ist bei den beiden Förderungen auch die Wohnungsstation des Fernwärmenetzbetreibers in der Wohnung selbst inbegriffen? Die 20.000 Euro für die Planungsleistungen sind pro Eigentümer oder pro WEG zu sehen?
Sofern die Eigentumswohnung selbst genutzt ist, erhalten Sie aller Voraussicht nach den Einkommens- und den Geschwindigkeitsbonus. Notwendig ist dafür ein Grundbuchauszug sowie eine Meldebescheinigung. Die Kosten der Wohnungsstation zählen zu den notwendigen Kosten der Maßnahme und fallen damit ebenso in die Förderung.
Die Ausgaben für Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sind bei Mehrfamilienhäusern (ab 3 WE) auf 2.000 Euro pro Wohneinheit bzw. 20.000 Euro insgesamt begrenzt. Bis zu zwei Wohneinheiten sind die anrechenbaren Kosten hier auf 5.000 Euro begrenzt.