Wir möchten ein Haus kaufen, das umfassend energetisch saniert werden soll mit dem Ziel, einen KfW 70 EE-Standard zu erreichen. Wir haben bereits Kontakt zu einem Energieberater aufgenommen, der uns bei den Maßnahmen begleiten soll.
Da der Kauf und die Modernisierung durch Bank und KfW teilfinanziert werden, benötigen wir eine BZA-Nummer für die Beantragung. Der KfW-Antrag soll bestenfalls direkt bei Abschluss des Darlehensvertrages (zum Zeitpunkt der Kaufpreisfälligkeit) mit aufgesetzt werden.
Nun ist die Frage, wann vom Energieberater eine solche BZA-Nummer erstellt werden kann? Ist dies schon möglich, bevor wir Hauseigentümer sind oder tatsächlich erst danach.
Letzteres wäre ja erst nach Zahlung des Kaufpreises, sodass die Darlehensausgestaltung in zwei Schritten erfolgen müsste (erst teilweisen Kaufpreis und danach dann Modernisierungskosten)?
Die BzA-ID erhalten Sie vom Energieberater als Bestätigung zum Antrag. Sie ist das Ergebnis der Planung und gilt als Bestätigung gegenüber dem Fördergeber, dass Sie alle zur Förderung erforderlichen Anforderungen erfüllen. Ausstellen lassen können Sie sich die BzA dabei bereits vor dem Kauf.
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Benötigen Sie Unterstützung, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.