Ich möchte eine Eigentumswohnung in einem Haus (Baujahr 1995) mit zwei Wohnungen erwerben. Bin ich als neuer Besitzer zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen (Dach, Dämmung usw.) verpflichtet?
In der Regel ist das nicht der Fall. Maßnahmen an Dach, Fassade und Fenstern sind immer nur dann Pflicht, wenn Sie ohnehin Arbeiten an den Bauteilen durchführen. Als Nachrüstpflicht kommen dann lediglich die Dämmung der obersten Geschossdecke und der Heizungstausch infrage. Beide gelten jedoch nicht, wenn ein Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses dieses bereits am 01.02.2002 als Eigentümer selbst bewohnt hat.
Eine verbindliche Antwort auf Ihre Frage bekommen Sie nach einer individuellen Prüfung von der verantwortlichen Stelle in Ihrem Bundesland.
Ob Sanierungsmaßnahmen sinnvoll wären, wie viel Sie damit sparen und welche Kosten anfallen, erklärt ein Energieberater aus Ihrer Region nach einer Begutachtung des Objekts.