Was ist ein Fachunternehmen für die Entsorgung des alten Heizkessels? Kann das auch ein Schrotthändler machen?
Grundsätzlich ja. Sie müssen die Entsorgung der alten Heizung im Zuge der Fachunternehmererklärung bestätigen. Die Entsorgung ist durch Rechnung bzw. Entsorgungsnachweis zu belegen.
Beachten Sie, dass Arbeiten an Heizungsanlagen nur von Fachunternehmen durchgeführt werden. Das gilt für bisher nicht vom Gasnetz getrennte Gasheizungen genauso wie für Ölheizungen. Bei letzteren ist nach § 45 AWSV ein Fachbetrieb mit Zulassung nach Wasserhaushaltsgesetz Pflicht. Das gilt für unterirdische Tanks sowie für oberirdische Tanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000 Litern.