Welche der folgenden Sanierungsmaßnahmen ist zuschuß- beziehungsweise förderfähig?
Die aufgezählten Maßnahmen wären über das Programm 430 der KfW förderfähig, wenn die technischen Anforderungen, die ich Ihnen für die einzelnen Positionen aufliste, eingehalten werden. Zusätzlich ist die Einhaltung der Förderbedingungen durch einen zugelassenen Sachverständigen im Antragsverfahren zu bestätigen. Die Fördersumme beträgt derzeit zehn Prozent der förderfähigen Investitionskosten, max. 5.000 Euro je Wohneinheit. Der Zuschuss ist beschränkt auf Ein- bis Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften und das Baujahr muss für die Förderung vor dem 01.01.1995 liegen.
Nun die technischen Bedingungen:
Fenster: Die neueingebauten Fenster müssen einen Uw-Wert von 0,95 aufweisen. Hier reicht das angegebene Isoglas mit Ug= 1,1 voraussichtlich nicht aus. Zusätzlich ist der U-Wert der Außenwand zu beachten, der für die Förderung besser sein muss als die neueingebauten Fenster.
Dämmung von Kellerdecken: Hier ist ein U-Wert von 0,25 einzuhalten
Dämmung oberste Geschossdecke: Hier ist ein U-Wert von 0,14 einzuhalten
Haustüren werden ebenfalls über das Programm 430 der KfW gefördert, wenn diese einen U-Wert von 1,3 einhalten.
Zusätzlich könnten für die Maßnahmen weitere regionale Förderprogramme zur Verfügung stehen. Ob das für Ihren Ort der Fall ist, können Sie über unsere kostenlose Fördermittel-Hotline unter 0800 8844004 erfragen.