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Expertenrat

Die 6-monatige Abgabefrist für Nachweise zur Förderung ist abgelaufen. Bekomme ich die Mittel dennoch?

Frage von Alexander M. am 10.09.2023 

Meine neue Hybridheizung läuft seit Oktober 2022, mein Heizungsbauer hat es aber erst jetzt geschafft, alle für die Förderung wichtigen Unterlagen fertigzustellen. Die Unterlagen sind mit Datum Oktober 2022 versehen. Ist jetzt die Förderung weg, weil die 6 Monate Abgabefrist nach Inbetriebnahme abgelaufen ist?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu unter Punkt 9.5: "Der Verwendungsnachweis einschließlich aller erforderlichen Unterlagen ist spätestens sechs Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums mittels der dafür vorgesehenen Formulare einschließlich aller erforderlichen Unterlagen einzureichen. Wird der Verwendungsnachweis erst mehr als sechs Monate nach Ablauf der Bewilligungsfrist eingereicht, verliert der Antragsteller seinen Anspruch auf die Auszahlung des Investitionszuschusses."

Der Bewilligungszeitraum endet bei Zuschüssen 24 Monate nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides, wenn Sie ihn nicht auf begründeten Antrag um 12 bzw. 24 Monate verlängern lassen (siehe 9.4 BEG-EM-Richtlinie).

Das heißt: Sind seit der Zusage durch den Fördergeber nicht mehr als 24 + 6 Monate vergangen, sollten Sie die Förderung nach wie vor erhalten. Eine verbindliche Antwort bekommen Sie von Ihrem Fördergeber, den Sie dazu unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite erreichen.

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