Das Einfamilien-Wohnhaus unserer Eltern wurde 2003, mit einem Überlassungsvertrag, auf uns Kinder, anteilmäßig umgeschrieben und im Grundbuch auf uns eingetragen. Mit dem Notarvertrag erhielten unsere Eltern ein Nießbrauch für das Wohnhaus. Das Wohnhaus wird nur von den Eltern bewohnt. In dem Wohnhaus befindet sich eine Niedertemperatur-Gasheizung, eingebaut 1988.
Nach dem neuen Heizungsgesetz bekommen nur im Grundbuch eingetragene Eigentümer die zusätzlichen 20 % Geschwindigkeitsförderung und die 30 % Förderung bei einem Bruttoeinkommen unter 40.000 € / Jahr.
Erhalten unsere Eltern neben der 30 % Grundförderung die zusätzlichen 20 % und 30 % Förderung? Die Bedingungen würden erfüllt.
Die Boni zur Heizungsförderung gibt es für selbstnutzende Eigentümer. Darunter versteht der Fördergeber (Mit-)Eigentümer von Wohngebäuden und Eigentumswohnungen, die diese zum Zeitpunkt der Antragstellung selbst als Haupt- oder alleinige Wohnung bewohnen. Die (Mit-)Eigentümerstellung wird durch Grundbuchauszug und die Haupt- oder alleinige Wohnung durch Meldebescheinigung nachgewiesen.
Die KfW konkretisiert das wie folgt: "Das Eigentum wird über den Grundbuchauszug nachgewiesen. Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung als Eigentümerin oder als Eigentümer im Grundbuch mit einem Eigentumsanteil eingetragen sein. Die Höhe des Eigentumsanteils spielt keine Rolle."
Erfüllen Ihre Eltern diese Vorgaben, können Sie die Boni zur BEG-Förderung beantragen. Andernfalls erhalten Sie "nur" die Basis-Förderung in Höhe von 30 Prozent sowie den Wärmepumpen-Bonus (+ 5 %) oder den Emissionsminderungs-Bonus (+ 2.500 €) für Biomasseheizungen.