1. Material für Eigenleistung kann im Vorfeld öfters nicht vollständig beauftragt werden, da erst bei der Ausführung bestimmte Sachverhalte bemessen werden können. Wie ist ein "Kostennachtrag" möglich?
2. Reicht z.B. im Baumarkt ein übliches Rückgaberecht als "aufschiebende Bedingung"?
3. Was ist, wenn der Angebotsbetrag nachträglich deutlich überschritten wird, aber noch in der Bemessungsgrenze liegt. Um wie viel kann dann der beauftragte Betrag überschritten werden? Angebote erhalten oft etliche Positionen "nach Aufwand". Welcher Förderbetrag wird dann beantragt?
Möchten Sie die geförderte Maßnahme in Eigenleistung erbringen, können Sie auf die aufschiebende Bedingung verzichten (siehe 1.7 BEG FAQ).
Für Ihre anderen Fragen heißt das: Sie beantragen zunächst Fördermittel in ausreichender Höhe. Generell können Sie die förderbaren Kosten dabei erst einmal voll ausreizen. Nach Abschluss aller Arbeiten weisen Sie die Kosten dann mit der BnD nach. Reicht die beantragte Summe förderbarer Kosten nicht aus, ist die Förderung auf diese begrenzt. Denn nachträglich sind Veränderungen hier leider nicht möglich.