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Expertenrat

Wie ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen für den Einkommensbonus der BEG-Förderung zu ermitteln?

Frage von Stephan M. am 24.12.2023 

Wie errechnet sich das zu versteuernde Einkommen bei dem Einkommens-Bonus von 30 Prozent? Zählt zum zu versteuerten Einkommen auch ein Minijob oder eine Ausbildungsvergütung, von denen keine Steuern abgeführt wurden und zu denen entsprechend kein Steuerbescheid vorliegt?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Relevant für den Einkommens-Bonus ist das durchschnittlich zu versteuernde Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang. Dieses weisen Sie mit entsprechenden Einkommensteuerbescheiden nach. Einnahmen, die darin nicht aufzuführen sind, bleiben aller Voraussicht nach unberücksichtigt.

Bitte beachten Sie, dass die Auskünfte aktuell auf dem letzten Entwurf zur neuen BEG-EM-Richtlinie basieren. Eine verbindliche Antwort können wir Ihnen daher erst dann geben, wenn die Richtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde und Fördergeber weitere Hinweise zur Antragstellung herausgegeben haben.

Im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" halten wir Sie dazu auf dem aktuellen Stand.


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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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