Unser Nachbar hat eine große, landwirtschaftlich genutzte Hackschnitzelheizung. Wir würden gerne bei ihm anschließen. Sind unsere Kosten für Kessel, Übergabestation, Fernwärmeleitung etc. förderfähig? Wir wären außer ihm der einzige Abnehmer.
In diesem Fall können Sie Fördermittel für den Anschluss an ein Gebäudenetz beantragen (mind. 2 Gebäude). Gefördert wird dabei der Anschluss nur auf dem Grundstück des angeschlossenen Gebäudes, mit Wärmeverteilung.
Steuer-, Mess- und Regelungstechnik, Wärmeübergabestationen und Umfeldmaßnahmen. Voraussetzung ist ein EE-Anteil von mindestens 25 Prozent, den Sie mit der beschriebenen Anlage erreichen. Im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" erklären wir, wie Sie die Fördermittel richtig beantragen.
Zusätzlich kann Ihr Nachbar Fördermittel für die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes beantragen. Förderbar sind dabei unter anderem die Kosten der Wärmeverteilung außerhalb der Grundstücke angeschlossener Gebäude sowie die Kosten der Wärmeerzeugung, Wärmespeicherung, Steuer-, Mess- und Regelungstechnik und der Wärmeübergabestationen. Förderfähig sind außerdem die Ausgaben für die Installation, Inbetriebnahme und Umfeldmaßnahmen. Voraussetzung dafür ist, dass die Wärmeerzeugung, mit der das Gebäudenetz gespeist wird, nach Durchführung der Maßnahme zu mindestens 65 Prozent aus Anlagen nach BEG EM TMA Nummern 3.2 bis 3.7 (förderbare Biomasseheizung) und/oder unvermeidbarer Abwärme erfolgt. Für die Antragstellung ist außerdem ein Energie-Effizienz-Experte aus der EEE-Liste des Bundes erforderlich.
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