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Expertenrat

Wie hoch ist die Förderung für einen Fernwärmeanschluss? Das Haus bewohnen wir nicht selbst.

Frage von Jan K. am 14.03.2024 

Wir planen den Ersatz einer alten Ölheizung durch Anschluss an das Fernwärmenetz. Es handelt sich um ein Einfamilienhaus, das meiner Schwester und mir gehört. Bewohnt wird das Haus durch unsere Eltern (ehemalige Eigentümer), die uns das Haus geschenkt haben und sich im Gegenzug ein lebenslanges Nutzungsrecht (Nießbrauch) haben einräumen lassen.

Welche Förderung ist möglich und wo bzw. wie muss diese beantragt werden.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent zur Förderung des Fernwärmeanschlusses. Diesen beantragen Sie vor Maßnahmenbeginn über die KfW. Im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" erklären wir, wie Sie dabei vorgehen.

Genügt die Förderung nicht, um die Kosten zu decken, können Sie auch einen günstigen Ergänzungskredit beantragen. Dazu wenden Sie sich an Ihre Hausbank, wenn die KfW-Zuschussförderung für den Fernwärmeanschluss bestätigt bzw. freigegeben wurde.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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