Meine neue Heizung soll lt. Angebot ca. 40.000 € kosten. Die alte Heizung ist 2006 eingebaut worden. Mit welcher Förderung (Höhe) kann ich 2023 bzw. 2024 rechnen? Ich würde in 2024 die Basisförderung und den Einkommensbonus bekommen. In unserem Haus befinden sich 2 Wohneinheiten.
Wie hoch die Förderung der Heizung 2023 ausfällt, lässt sich nicht beurteilen. Denn das hängt von der Art der Anlage ab. Während Sie für eine Pelletheizung 15 Prozent Zuschuss bekommen, gibt es für Solaranlagen und Hybridheizungen 25 Prozent. Für eine Wärmepumpe sind sogar 30 Prozent Förderung möglich, wenn diese auf Wasser- oder Erdwärme zugreift oder mit einem natürlichen Kältemittel funktioniert. Ebenfalls 30 Prozent bekommen Sie zur Förderung eines Wärmenetzanschlusses. Tauschen Sie eine alte Öl-, Gas-, Kohle- oder Stromheizung aus, können Sie den Heizungs-Tausch-Bonus beantragen und die Heizungsförderung um 10 Prozent anheben. Beheizen Sie das gesamte Gebäude mit einer Gasheizung, muss diese dazu jedoch mindestens 20 Jahre alt sein (gilt nicht für Etagenheizungen und andere Heizungsarten). Insgesamt ist somit eine Förderung der Heizung von 15 bis 40 Prozent möglich, die Sie für maximal 60.000 Euro an Kosten pro Wohneinheit und Jahr erhalten. Denken Sie daran, dass sich dabei auch Nebenarbeiten wie der Umbau von Heizungsräumen, der Austausch von Heizkörpern oder das Nachrüsten eine Flächenheizung berücksichtigen lassen.
Ab 2024 steigt die Förderrate teilweise an. So bekommen Sie eine Basisförderung von 30 Prozent für alle förderbaren Heizsysteme. Diesen können Sie mit dem 5-prozentigen Wärmepumpenbonus kombinieren (Voraussetzung: Wasser- oder Erdwärme oder natürliches Kältemittel). Zudem gibt es einen 25-prozentigen Geschwindigkeits-Bonus (Voraussetzung wie Heizungs-Tausch-Bonus 2023) und einen 30-prozentigen Einkommensbonus (Voraussetzung: selbst nutzender Wohneigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro). Insgesamt bekommen Sie zur Heizungsförderung 2024 also einen Zuschuss in Höhe von 30 bis 75 Prozent, den Sie voraussichtlich mit einem Kredit kombinieren können. Anrechnen lassen sich jedoch nur 30.000 Euro für die erste Wohneinheit (für alle weiteren gibt es eine Staffelung), wodurch die absolute Förderung der Heizung abhängig von den Kosten trotz höherer Förderrate geringer ausfallen kann.
Bedenken Sie, dass es im Moment noch keine verbindliche Förderrichtlinie zum BEG ab 2024 gibt. Die Konditionen und Voraussetzungen können sich daher noch ändern. Informationen zum aktuellen Stand geben wir im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024".
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