Wenn meine Gasheizung (Bj 1991) defekt ist. Wann kann ich einen Antrag auf die Förderung einer Wärmepumpe stellen? Sofort?
Aktuell können Sie einfach mit der Sanierung beginnen und die Heizungsförderung nachträglich beantragen. Diese Ausnahmeregelung gilt bis Ende August 2024. Allerdings müssen Sie die Anträge dann spätestens am 30. November 2024 nachreichen. Ab 01. September 2024 sind die Förderanträge wieder vor Maßnahmenbeginn zu beantragen. Dazu benötigen Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung (an die Förderzusage gebunden) und Ausführungstermin im Bewilligungszeitraum.
Direkt nach der Antragstellung können Sie dann auf eigenes finanzielles Risiko mit der Sanierung beginnen. Möchten Sie auf Nummer sicher gehen, warten Sie mit der Ausführung bis zum Erhalt der Förderzusage.
Das Besondere: Benötigen Sie eine provisorische Übergangs- oder Notheizung (mobile Heizung), können Sie dafür anfallenden Kosten ebenfalls fördern lassen.
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