Wie hat man die Kombination aus einem Zuschuss für Effizienzmaßnahmen und der Zuschussförderung für den Heizungstausch zu verstehen? Bedeutet dies auch einen fließenden Übergang der beiden Fördersummen?
Nehmen wir mal an, man könnte durch die Kombination 90.000 € Investition ansetzen, aber einen Großteil davon einfach für die neue Heizung nutzen - oder gilt die Grenze von 30.000 bzw. 60.000 € nach wie vor?
Außerdem sollen die Obergrenzen der Förderungen auf 60.000 € angehoben werden, wenn ein iSFP besteht? Könnte man für die Heizung und für die Dämmung (z.B.) 60.000 € anrechnen lassen?
Für die Heizung bedeutet dies dann 55 % (25 % + 30 %) von 60.000 € = 33.000 € Fördersumme?
Wir gehen davon aus, dass die Förderung hier jeweils zweckgebunden erfolgt. Das heißt: 30.000 Euro (für die erste Wohneinheit) stehen für den Heizungstausch zur Verfügung und 30.000 pro Wohneinheit (60.000 mit Sanierungsfahrplan) können Sie für andere Einzelmaßnahmen am Gebäude nutzen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, auch den Steuerbonus für die Sanierung in Anspruch zu nehmen und ab 2024 30 Prozent der Sanierungskosten von der Steuer abzusetzen (aktuell 20 Prozent).
Wichtig zu wissen ist, dass Sie die Kosten immer den einzelnen Förderbausteinen bzw. -angeboten zuweisen müssen, um von der vollen Förderung zu profitieren. Eine Doppelförderung ist aller Voraussicht nach auch in Zukunft nicht erlaubt.
Bitte beachten Sie, dass die Richtlinien zum neuen BEG noch nicht erlassen und veröffentlicht wurden. Verbindliche Antworten können wir Ihnen daher zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht geben. Sobald sich das ändert, informieren wir auf unserer Internetseite und im Newsletter darüber.