Kann die Grundförderung in Höhe von 30 % auch in Anspruch genommen werden, wenn ein 20 Jahre alter Pelletofen durch einen aktuellen effizienteren Pelletofen ersetzt wird?
Beantragen Sie die Basis-Förderung, spielt die Art der alten Heizung keine Rolle. Für die neue Anlage bekommen Sie allerdings nur dann finanzielle Unterstützung, wenn diese grundsätzlich förderbar ist. Voraussetzung ist daher der Einbau eines Pelletofens mit Wassertasche, der in das Heizungsnetz im Haus eingebunden wird. Für einen Pelletofen ohne Wassertasche (Einzelraumheizgerät) bekommen Sie die Heizungsförderung leider nicht. Weitere Informationen geben wir im Beitrag zur Förderung von Pelletöfen.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für Biomasseheizungen herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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