Bekommt der Hausbesitzer auch die Förderung z.B. Wärmepumpe, wenn er nicht im Haus wohnt? Es wohnt der Vater (Nießbrauchrecht) im Haus.
Als Eigentümer eines Gebäudes sind Sie immer antragsberechtigt. Das gilt bei der Förderung 2023 sowie 2024 und auch dann, wenn Sie das Haus nicht selbst bewohnen. Möglich ist allerdings, dass Sie den Geschwindigkeits-Bonus bei einem Heizungstausch nicht bekommen, wenn Sie kein selbstnutzender Eigentümer sind. Bisher war geplant, nicht selbstnutzenden Wohneigentümern den Bonus im Rahmen eines Sonderbudgets zur Verfügung zu stellen. Nach dem kürzlich verkündeten BGH-Urteil wurde das aller Voraussicht nach jedoch wieder zurückgezogen.
Bitte beachten Sie, dass wir aktuell noch keine verbindlichen Antworten zur BEG-EM-Förderung ab 2024 geben können, da die entsprechende Richtlinie noch nicht veröffentlicht wurde. Im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" halten wir Sie dazu auf dem Laufenden.
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