Ich habe eine Frage zu Ihrem Artikel: "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" (Update 08.09.2023). Die Förderung ab der 2. Wohneinheit von zusätzlich 15.000 Euro als Eigentümergemeinschaft.
Ich bin im Besitz eines Mehrfamilienhauses mit zwei im Grundbuchamt eingetragenen Wohneinheiten. Im OG wohnt meine Frau und ich, im EG meine 21-jährige Tochter. Zählt dies zur zusätzlichen Förderung von den 15.000 Euro.
Ja. Sofern zwei abgeschlossene Wohneinheiten vorhanden sind, können Sie diese bei der Bemessung der förderbaren Kosten heranziehen. Ab 2024 liegen diese dann aller Voraussicht nach bei 45.000 Euro (30.000 Euro für die erste WE + 15.000 Euro für die zweite WE).
Die BEG-Richtlinie definiert eine Wohneinheit dabei wie folgt: "in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und daher mindestens über die nachfolgende Ausstattung verfügen: eigener abschließbarer Zugang, Versorgungsanschlüsse für bzw. bei Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, Zugänge zu Küche, Badezimmer und Toilette (bei Pflegeheimen ist eine separate Küche entbehrlich)".
Wer die Wohneinheit bewohnt, spielt demnach keine Rolle.