Ich habe im 5 Familienhaus 2021 eine neue Gasbrennwerttherme einbauen lassen und im neu errichteten Staffelgeschoss eine Etagen-Gasbrennwerttherme einbauen lassen. Wie sieht da die Erneuerung aus, oder wie lange kann ich diese neben Anlagen betreiben?
Aktuell gibt es hier keine Einschränkungen. Sie können die Anlagen nach gültigem Recht so lange nutzen und betreiben, bis es zu einem irreparablen Schaden kommt.
Spätestens ab 2045 will der Gesetzgeber den Einsatz von fossilen Energieträgern aber verbieten (§ 72 Abs. 4 GEG). Die Gasheizung könnten Sie dann jedoch mit Biomethan betreiben.