x
Expertenrat

Erhalte ich die KfW-Förderung für Speicher, Ladestation und PV-Anlage auch bei bestehenden Anlagen?

Frage von Heinz B. am 05.09.2023 

Kann ich die neue Förderung für PV-Anlagen beantragen? Ich besitze seit 2 Jahren ein E-Auto und 2022 habe ich eine PV-Anlage mit Batterie-Speicher errichtet.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Bestehende Anlagen schließen eine Förderung nicht aus. Voraussetzung, um die Zuschüsse aus dem KfW-Programm 442 "Solarstrom für Elektroautos" beantragen zu können, ist jedoch die Bestellung und Anschaffung neuer Komponenten nach dem Einreichen des Förderantrages. So benötigen Sie eine neue PV-Anlage (neu oder Erweiterung um mind. 5 kWp), einen neuen Stromspeicher (mind. 5 kWh) und eine neue Ladestation (mind. 11 kW). Die Kosten bestehender Komponenten lassen sich leider nicht anrechnen.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Sanierung KfW-Effizienzhaus

 

eBook Förderung Solarthermie

 

Förder-Service für die neue Heizung

 

Newsletter-Abo