Ist es korrekt, dass man 1 Jahr nach Genehmigung des KfW-Darlehens Zeit hat, das KfW-Darlehen "abzurufen"? Danach fallen Bereitstellungszinsen an? Muss man also innerhalb eines Jahres den gesamten, genehmigten Betrag abrufen oder muss man quasi innerhalb eines Jahres "angefangen" haben, von dem Darlehen Sanierungsmaßnahmen zu bezahlen?
Sie haben grundsätzlich 12 Monate Zeit, das Geld ohne extra Kosten abzurufen, können den Bewilligungszeitraum zur Förderung aber auf maximal 48 Monate verlängern (24 Monate Verlängerung ohne gesonderten Antrag, für weitere 12 Monate ist ein begründeter Antrag erforderlich). Ab dem 13. Monat fällt dabei jedoch eine Bereitstellungsprovision auf den nicht abgerufenen Betrag an.