Darf eine Ölheizung Bj. 1998 im Haus verbleiben, wenn ich die Förderung für 2024 in Anspruch nehme und mir eine Biomasseheizung dazu einbaue? (Auf den Geschwindigkeitsbonus würde ich verzichten.)
Wenn Sie den Geschwindigkeitsbonus nicht beantragen, dürfen Sie die Ölheizung auch mit der Heizungsförderung behalten. Einzige Ausnahme: Bei der Ölheizung handelt es sich noch nicht um eine Niedertemperatur- oder Brennwertheizung. In diesem Fall müssten Sie die Anlage nach 30 Jahren tauschen, wenn Sie nicht selbst schon am 01. Februar 2002 als Eigentümer im Ein- oder Zweifamilienhaus gelebt haben.