Ich habe im I-Net gelesen, dass laut Kabinettsbeschluss Ölbrennwert-Heizungen, die vor dem 19.4.2023 beauftragt wurden, noch bis 18.10.2024 eingebaut werden dürfen ohne die 65 % EE. Stimmt das?
Die entsprechende Regelung wurde in der Beschlussempfehlung vom 05.07.2023 ergänzt. Hier heißt es: "Absatz 1 ist nicht für Heizungsanlagen anzuwenden, für die ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vor dem 19. April 2023 geschlossen wurde und die bis zum Ablauf des 18. Oktober 2024 zum Zwecke der Inbetriebnahme eingebaut oder aufgestellt werden." Das bezieh sich auf die Pflichten zum Einbau einer Heizung mit einem EE-Anteil von 65 Prozent.
Darüber hinaus ist es auch bei späterer Bestellung ab 2024 bis zum Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung erlaubt, jede Heizung im Bestand zu verbauen. Sie müssen diese im Laufe der Zeit dann jedoch auf regenerative Energien umstellen. Dabei geltend folgende Vorgaben für den EE-Anteil:
Realisieren lassen sich die Anteile mit nachwachsenden Brennstoffen (grünes Heizöl) oder der Nachrüstung entsprechender Technik (Solarthermie, Wärmepumpe etc.)
Ölheizungen, die nach 2026 bzw. nach 2028 eingebaut werden, müssen von Anfang an 65 Prozent „grünes Heizöl“ nutzen. Nachlesen können Sie das unter Punkt 7 d der FAQ zum GEG ab 2024.
Durch die zukünftig steigenden Anforderungen, die Kosten der CO2-Steuer und die steigenden/schwankenden Ölpreise ist es sinnvoll, auch andere Heizungslösungen in Betracht zu ziehen. Für regenerative Anlagen gibt es dabei sogar hohe Zuschüsse vom Staat.
Laden Sie sich auch unseren Ratgeber "Schritt-für-Schritt zur neuen Heizung" herunter. Darin erfahren Sie, welche Lösungen zur Auswahl stehen, wie Sie die passende finden und wie der Heizungstausch abläuft.